Ablehnung Schwerbehinderter

10. September 2010 Thema abonnieren
 Von 
majosu
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Ablehnung Schwerbehinderter

Hallo,

ich habe mich bei meinem AG für eine Stelle beworben.In der Ausschreibung stand kein Stellenumfang drin.
Es wäre um diese Stelle auszufüllen eine Weiterbildung notwendig gewesen.
Ich habe eine Schwerbehinderung und arbeite Teilzeit.

Für die Weiterbildung hätte ich meinen Stellenumfang natürlich sofort erhöht.
Von meinem AG wird aber Vollzeittätigkeit erwartet.Ich bin 17 Jahre beim AG.
Bisher habe ich nur eine mündliche Ablehnung bekommen,das jemand genommen wird,der VZ arbeiten kann.

Hätte es Sinn rechtlich dagegen vorzugehen?Ich kann aus gesundheitlichen Gründen meine bisherige Arbeit nicht mehr ausüben.

Grüße
majosu

-----------------
" "

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38463 Beiträge, 14009x hilfreich)

Versteh ich nicht so ganz. Du erfüllst nicht die Voraussetzungen in fachlicher Hinsicht und kannst nicht ganztags arbeiten. Beides scheint jedoch Bedingung für den ausgeschriebenen Job zu sein. Warum solltest Du also genommen werden?

wirdwerden

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

/// ... Von meinem AG wird aber Vollzeittätigkeit erwartet

nach dem tzbfg sind alle stellen auf ihre teilzeitfähigkeit hin zu überprüfen. man könnte nun konstruieren, dass die erwartete vollzeit in wahrheit eine mittelbare diskriminierung behinderter im sinne des agg darstellt. damit würdest du den laden ganz hübsch in wallung bringen. du könntest - denke ich - rechtliche schritte unternehmen, vielleicht wäre das am ende rechtlich sogar erfolgreich. allerdings darf bezweifelt werden, dass du es bist, die die früchte eines solchen erfolges ernten könnte.

-----------------
"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
majosu
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Mir wurde sogar vor dem Vorstellungsgespräch gesagt,das es ja ev. möglich wäre diese Stelle mit einer 2. Person zu splitten.
Ansonsten hätte ich mich erst garnicht beworben.

Grüße
majosu

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.058 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen