Hallo,
ich habe mich bei meinem AG für eine Stelle beworben.In der Ausschreibung stand kein Stellenumfang drin.
Es wäre um diese Stelle auszufüllen eine Weiterbildung notwendig gewesen.
Ich habe eine Schwerbehinderung und arbeite Teilzeit.
Für die Weiterbildung hätte ich meinen Stellenumfang natürlich sofort erhöht.
Von meinem AG wird aber Vollzeittätigkeit erwartet.Ich bin 17 Jahre beim AG.
Bisher habe ich nur eine mündliche Ablehnung bekommen,das jemand genommen wird,der VZ arbeiten kann.
Hätte es Sinn rechtlich dagegen vorzugehen?Ich kann aus gesundheitlichen Gründen meine bisherige Arbeit nicht mehr ausüben.
Grüße
majosu
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Ablehnung Schwerbehinderter
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Versteh ich nicht so ganz. Du erfüllst nicht die Voraussetzungen in fachlicher Hinsicht und kannst nicht ganztags arbeiten. Beides scheint jedoch Bedingung für den ausgeschriebenen Job zu sein. Warum solltest Du also genommen werden?
wirdwerden
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/// ... Von meinem AG wird aber Vollzeittätigkeit erwartet
nach dem tzbfg sind alle stellen auf ihre teilzeitfähigkeit hin zu überprüfen. man könnte nun konstruieren, dass die erwartete vollzeit in wahrheit eine mittelbare diskriminierung behinderter im sinne des agg darstellt. damit würdest du den laden ganz hübsch in wallung bringen. du könntest - denke ich - rechtliche schritte unternehmen, vielleicht wäre das am ende rechtlich sogar erfolgreich. allerdings darf bezweifelt werden, dass du es bist, die die früchte eines solchen erfolges ernten könnte.
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"... nach bestem Wissen .
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Mir wurde sogar vor dem Vorstellungsgespräch gesagt,das es ja ev. möglich wäre diese Stelle mit einer 2. Person zu splitten.
Ansonsten hätte ich mich erst garnicht beworben.
Grüße
majosu
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