Ablehnung Teilzeittätigkeit während Elternzeit + Fristversäumnis Arbeitgeber

27. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
WEG_Casa
Status:
Beginner
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Ablehnung Teilzeittätigkeit während Elternzeit + Fristversäumnis Arbeitgeber

Hallo zusammen,

ich habe folgenden Fall bei dem ich mich über Ihre/Eure Hilfe sehr freuen würde.

Hier meine Eckdaten:

Mutterschutz: Seit Oktboer 2018
Geburt Kind: Anfang Dezember 2018
---> Elternzeit geht also von Anfang Dezember 2018 bis Anfang Dezember 2020.

In meinem Elternzeitantrag den ich bereits im Sommer 2018 gestellt hatte, hatte ich zum Ausdruck gebracht dass ich nach einem Jahr meiner Elternzeit mit einer Wochenarbeitszeit von bis zu 30h gerne arbeiten möchte.
Dies wurde von meinem Arbeitgeber so gegengezeichnet.
Im März 2019 hatte ich dann mein Vorhaben nocheinmal konkretisiert und adressiert.

Dort habe ich per Mail (Nachweis dass diese angekommen ist liegt vor) geschrieben, dass ich im zweiten Jahr meiner Elternzeit (ab Anfang Dez. 2019) in Teilzeit mit 20h die Woche wieder arbeiten kommen möchte. Auch genannt habe ich konkret die Verteilung auf zwei volle Tage und alle zwei Wochen auf drei volle Tage genannt.

Auch auf mehrmalige Anfragen hatte ich bis Anfang September 2019 hierzu kein Feedback bekommen. Kurz darauf rief mich dann meine Chefin an und hat mir mitgeteilt dass betriebsbedingt keine Beschäftigung ab Dez. 2019 möglich sei. Schriftlich landete das Schreiben heute in meinem Briefkasten.

Nun meine Fragen:

a) Ich hatte mir den § 15 Abs. 7 BEEG der für mich wohl gilt angesehen. Hier steht etwas von einer Frist von 4 Wochen in der der Arbeitgeber auf den Antrag anworten muss da sonst dies als Zustimmung gewertet wird.

--> Ergo gilt der Antrag doch als zugestimmt oder?

b) Welcher Antrag ist denn als rechtswirksam zu deuten? Der erste vom Sommer 2018 wurde prompt gegengezeichnet. Der zweite ist konkreter und enthält eben die erforderliche Konktretisierung des §15 Abs. 7 BEEG.
Soll ich also entweder argutmentieren dass mein erster Antrag genehmigt wurde oder soll ich sagen dass die vier Wochen Frist meiner Konkretisierung nicht eingehalten wurde.

c) Der Arbeitgeber verweist auf betriebsbedingte Gründe ---> wie kann er das nachweisen? Reicht hier eine umstrukturierung (Fusion) im Unternehmen?

d) Da ich zum Ausdruck gebracht habe ab Anfang Dez. 2019 wieder arbeiten zu wollen und ich von der Rechtswirksamkeit des Antrags ausgehe, würde mich interessieren wie zu verfahren ist wenn der Arbeitgeber und ich bis Anfang Dezember keine Einigung erzielt haben. Ich würde dann einfach auf die Arbeit gehen und der Arbeitgeber ist verpflichtet mich hierfür zu entlohnen?!

e) Ich gehe davon aus dass mein Arbeitgeber die Sache über Geld (Abfindung lösen möchte). Wie ist hier am besten zu verfahren? Stimmt es dass mit anwaltlicher Hilfe immer noch mehr Geld als Abfindung möglich ist. Ich will vermeiden dass ein großer Teil meiner Abfindung durch juristische Kosten wieder aufgebraucht wird. Zur Orientierung: Ich hatte ca. 50 TEUR im Jahr dort verdient und war 6 Jahre im Betrieb. Bei einem Faktor von 1,0 wären wir hier bei TEUR 24 Abfindung. Wie viel Kosten kann hier ein Anwalt für die Vertretung in Rechnung stellen?

Danke schon mal für die Bemühungen!

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