Hallo,
Die Außendienstler eines Unternehmens müssen alle täglich während der Außendienstätigkeit eine Liste ausfüllen in der die getätigten Besuche mit Uhrzeiten eingetragen werden müssen. Diese Liste soll dann abends in das Außendienstverwaltungsprogramm übertragen werden. Hier werden die Spesen dann automatisch errechnet. Die Liste wird mit der Spesenabrechnung an den Betrieb gesendet. Es gibt keine besondere Arbeitszeitregelung.
Wenn jemand zu unrecht Spesen gekommt, weil er statt der tatsächlichen 7 Stunden Außendiensttätigkeit 8 1/2 Stunden eingegeben hat, ist die fristlose Kündigung ja logisch.
Aber nun folgender Fall. Ein Mitarbeiter im Außendienst verteilt seine Besuche auf jeweils 7 Stunden 45 Minuten, obwohl er im Schnitt nur 5 Stunden unterwegs ist. Er wurde beschattet an drei Tagen. Jedesmal war es das Gleiche. Der Mitarbeiter sagt dann bei dem darauffindenden Personalgespräch, ich kann ja nicht nach meinen Besuchen die tatsächliche Zeiten angeben, dann soll ich ja mehr Kontakte am Tag machen als verlangt werden.
Welche arbeitsrechtlichen Konsequenzen sind hier zu erwarten?
Abmahnung, fristgerechte oder fristlose Kündigung?
Abmahnung, fristgerechte oder fristlose Kündigung?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?



.. was ist denn deiner Meinung nach der Unterschied zwischen Fallsituation 1 und 2, die du schilderst? In beiden Fällen gibt der MA unzutreffende Außendienstzeiten an.
Ansonsten: In der Situation und mit den Infos ist es Kaffeesatzleserei.
@blaubär49
Der erste Fall ist definitiv Spesenbetrug. Beim zweiten Fall ist es ja ein Vertrauensverlust vom AG zum AN. Die vom AG verlangte Besuchsanzahl wurde jedoch erfüllt. Es geht nur um die falsche Dokumentation!
Berechtigt dieser Vertrauensverlust durch die Falschangaben zur Abmahnung, fristgerechte oder fristlose Kündigung?
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@blaubär49
Der erste Fall ist definitiv Spesenbetrug. Beim zweiten Fall ist es ja ein Vertrauensverlust vom AG zum AN. Die vom AG verlangte Besuchsanzahl wurde jedoch erfüllt. Es geht nur um die falsche Dokumentation!
Berechtigt dieser Vertrauensverlust durch die Falschangaben zur Abmahnung, fristgerechte oder fristlose Kündigung?
@hogwarts
sollen wir dir auch den kuli beim niederschreiben e. hausaufgabe halten
sunbee
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"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung.
"
@sunbee
natürlich, wenn ich im Traumschiff Surprise arbeiten würde und Spitzohren hätte, aber da bin ich nicht. Sondern in wahren Leben. Außerdem bin ich für die Schule etwas zu alt!
... offenbar gibt es da zwei Kriterien, die miteinander kollidieren.
a) du musst x Kunden/Kontakte am Tag abarbeiten
b) du musst eine bestimmte Zeit am Tag arbeiten
Was also steht in deinem AV? Wenn dort eine Wochenarbeitszeit festgelegt ist, taugt die Argumention mit den Kunden resp. deren Anzahl nicht viel. Du stellst nura auf die Spesenabrechnung ab - wenn da kein Schaden zu beziffern ist, meinst du, sei das Verhalten in Ordnung. M.E. geht die Frage aber tiefer: Der AG hat wohl ein Anrecht darauf, die wirklichen Zeiten zu erfahren und nicht getürkte.
(Bei uns gibt es Gleitzeit - das Pendant wäre in etwa zu sagen 'heute habe ich besonders fix gearbeitet und deswegen mache ich den vollen Tag geltend' und mittags zu gehen.)
@hogwarts
quote:
Außerdem bin ich für die Schule etwas zu alt!
dafür ist man nie zu alt

sunbee
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"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung.
"
@blaubär
Im Arbeitsvertrag steht, dass da X Kontakte getätigt werden sollen. Der AG argumentiert, es wären ja keine Spesen fällig geworden, aber das Vertrauen sei zerstört. Da AD-Tätigkeit mit Vertrauen zu tun hätte - welches jetzt zerstört wurde - kann man nicht mehr weiter zusammen arbeiten. Reicht dieses für eine fristlose Kündigung? Oder für eine fristgerechte Kündigung?
@Sunbee
Eins kann ich dir mitteilen, ich besuche weder eine Schule noch eine Uni.
Sind wir doch mal ehrlich. Schulaufgaben sehen aber etwas anders aus...
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