Abmahnung, weil ich mich nicht am ersten Tag krank gemeldet habe

4. August 2005 Thema abonnieren
 Von 
Immerfahrer
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Abmahnung, weil ich mich nicht am ersten Tag krank gemeldet habe

Hab mal eine frage vieleicht kann mir jemand helfen war beim arzt und wurde krankgeschrieben habe mich aber am gleichen tag nicht telefonisch an der arbeit gemeldet das ich krank bin, sondern habe am nächsten tag mein Krankenschein an die Arbeit bringen lassen. Hab diesen Tag frei gehabt und den nächsten auch und muste erst den dafauffolgenden tag wieder arbeiten.habe darauf eine abmahnung bekommen weil ich laut aussage der Personalabteilung mich rückwirkend krankschreiben lassen habe.Hätte mich am selben tag noch telefonisch melden müssen. Ist die Abmahnung gerechtvertiegt oder nicht?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Hallo Immerfahrer, kannst du das ganze datumsmässig mal etwas klarer darstellen?

Hattest du an dem Tag als du krangeschrieben wurdest nun frei oder erst die beiden Tage danach? Das kommt für mich nicht so richtig klar raus.

MfG

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#2
 Von 
Lankoron
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 17x hilfreich)

Wenn durch Arbeitsvertrag oder Betriebsvereinbarung festgelegt ist, das sich der AN sofort bzw. am selben Tag der Krankschreibung melden muss, kann eine verspätete Krankmeldung zur Abmahnung führen. Ich kenne Firmen, da muss man sich sogar bis zu einer bestimmten Uhrzeit bzw. bei Schichtarbeit bis zwei Stunden vor Arbeitsbeginn gemeldet haben. Solltest du also eine solche Festlegung irgendwo in eurem Betrieb haben, ist auch eine Abmahnung rechtens.

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#3
 Von 
Tom12345
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

zu prüfen bzw. nachzuweisen wäre, ob dem AN eine solche evtl. existierende Betriebsvereinbarung bekannt war

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#4
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@Lankoron

Das kann doch aber eigentlich nur für solche Tage gelten, an denen der AN hätte arbeiten müssen, oder?

Insofern finde ich die Fragen von venotis für absolut gerechtfertigt und notwendig, um hierzu etwas sagen zu können.

Gruß,

Axel

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#5
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Hallo Immerfahrer, vergiss meine Fragen von gestern.

Hier ein Auszug aus dem Entgeltfortzahlungsgesetz § 5:
'(1) Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen.'
Quelle: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/entgfg/__5.html

Hier geht es um die Meldung der Arbeitsunfähigkeit! Manche verwechseln das mit der Abgabe der AU-Bescheinigung. Bis wann die AU-Bescheinigung abgebeben werden muss, steht auch in dem § (siehe link). Bitte beachten, dass der Arbeitgeber die Abgabe der AU-Bescheinigung schon früher als in der vom Gesetz festgelegten Frist verlangen kann !

MfG

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#6
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

@Axel, ich bin mir nicht mehr sicher. Im Grunde ist die Regelung im Gesetz ja eindeutig.

Wobei...von der Logik her, würd ich auch sagen, wenn er eh frei hatte, macht sich die gesetzliche Regelng ja etwas sinnlos. (so als wenn man Sonntag krank wäre und es - theoretisch - schon melden müsste, obwohl man ja Wochenende hat). Oder hab ich nen Denkfehler? Ich hoffe, ich konnte verdeutlichen, was ich meine. ;-)

MfG

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#7
 Von 
Tom12345
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

@ventios: so kann man das nicht sehen, denn der AG hätte sich bereits frühzeitig, also bereits am ersten Tag der Erkrankung um Ersatz kümmern können.

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#8
 Von 
CAM
Status:
Lehrling
(1242 Beiträge, 322x hilfreich)

Die Abmahnung kann durchaus gerechtfertigt sein. Ist aber doch völlig egal. Beim nächsten Mal meldest du dich halt gleich am ersten Tag so früh wie möglich telefonisch beim Arbeitgeber und die Abmahnung ist das Papier nicht mehr wert, auf dem sie geschrieben wurde.

Abmahnungen werden imo häufig völlig überbewertet. Sie dienen nur dazu, dem AN ein Fehlverhalten aufzuzeigen und diesem Gelegenheit zu geben, sein Fehlverhalten zu korrigieren und nicht zu wiederholen. Erst wenn der AN sich davon nicht beeindrucken lässt und sein Fehlverhalten wiederholt, kann eine wegen des gleichen Fehlverhaltens bereits erteilte Abmahnung an Gewicht gewinnen. Richtet man sich aber danach, dann ist so ne Abmahnung völlig unschädlich und schlummert ohne weitere Bedeutung friedlich vor sich hin.

Gruss
CAM

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