Abmahnung - Bildungsträger, Notebooks

11. Dezember 2007 Thema abonnieren
 Von 
googlefrosch
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Abmahnung - Bildungsträger, Notebooks

Hallo

ich mache eine REHA Umschulung in einem Berufsförderungswerk.

Man ist dort also nicht angestellt und erhält auch von dort keinen Lohn. Es besteht auch keine Vertrag mit dem BFW.

Bis September habe ich mein Notebook auch im Unterricht verwendet. Doch seit September darf ich das nicht mehr. Reine Willkür.. Daruf hin habe ich mich beschwert und der Bitkom eine Email geschrieben mit dem Schreiben des Notebooknutzungs verbots als Anlage.

Hier die Email:

Heise Online Artikel: http://www.heise.de/newsticker/meldung/100084

Sehr geehrte Damen und Herren,

es wundert mich nicht, dass es kaum Fachkräfte gibt. Wenn Bildungeinrichtung die Nutzung von Computer/Notebooks im nicht prüfungsrelevanten Unterricht untersagen um Ihre Macht zu kompensieren. Ausreden findet der Bildungsträger viele, warum der Einsatz von Notebooks untersagt ist, doch wirklich begründen kann er nichts. Des Weiteren bietet der Bildungsträger zwar Notebooks als Leihgabe an, diesen Zugang ist nur körperlich eingeschränkten Menschen möglich.

Erschreckend finde ich, dass sich seit meiner Beschwerde beim Branchenverband BITKOM sich nichts geändert hat. Es kann nicht im Interesse eines Branchenverbandes sein, dass ein selbsternannter Systemadministrator meint Zugang zu neuen Medien verbieten zu können.

Mein verstorbener Freund Karl sagte einmal zu mir, "Es ist schwer, jemanden dazu zu bringen, etwas zu verstehen, wenn er dafür bezahlt wird, es nicht zu verstehen." und das auch hier der Fall.



In der Uni, Berufsschule, allgemeinbildende Schulen, selbst Kindergärten fördern den Umgang mit dem Pc. Meiner Meinung nach sollte es auch Aufgabe eines Berufsförderungswerk sein.

Anbei finden Sie das Nutzungsverbot für Laptops.

Daraufhin erhielt ich heute per Post eine Abmahnung:

Hier im Auszug:

Die Veröffentlichung unserer internen Anweisung betrachten wir jedoch als vorsätzliche Image-Schädigung unseres Unternehmens. In Ihrem Beitrag diffamieren Sie nicht nur unser Unternehmen, sondern beleidigen persönlich den von Ihnen als " selbsternannten Admin" bezeichneten EDV-Verantwortlichen, in dem Sie seine Maßnahme als "Machtpompesation" und bezahlte Dummheit" bezeichen.

Wir sprechen Ihnen hierfür eine Abmahnung aus.

Gleichzeitig weisen wir Sie daraufhin, dass Ihnen im Wiederholungsfall der Abbruch Ihrer Umschulungsmaßnahme droht.


Ist die Abmahnung rechtens?

Ich habe ja eigentlich niemand en persönlich genannt und auch niemand direkt angesprochen sondern nur meine Meinung dargestellt.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Hallo, das ganze hat mit Arbeitsrecht nichts zu tun.

<sub>(Und wegen der Verantwortlichkeit der Forenbetreiber untersagen viele in ihren Foren nicht ganz ohne Grund konkrete Namensnennungen. Bezüglich 'Üble Nachrede' erkundige man sich im Forum Strafrecht)</sub>

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#2
 Von 
googlefrosch
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Wenn nicht arbeitsrecht dann auch keine Abmahnung.. oder wie?

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#3
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Wenn nicht Arbeitsrecht, dann Wissen zum Thema beschränkt oder Null.

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#4
 Von 
Andreas.Hauser
Status:
Lehrling
(1229 Beiträge, 131x hilfreich)

Abmahnen kann man in jedem Vertragsverhältnis oder Dauerschuldverhältnis oder im öffentlichen Recht (wie hier). Inwieweit dies berechtigt war halte ich schon für zweifelhaft, zumal Sie wohl einen Anspruch zu der Schulungsmaßnahme haben. Gehört eher ins Sozialrecht, wenn auch ähnliche Problem im Arbeitsrecht bestehen.

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#5
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

quote:
zumal Sie wohl einen Anspruch zu der Schulungsmaßnahme haben.


Ich hab das so verstanden, dass er lediglich seinen [eigenen] laptop nicht benutzen darf zur Umschulung und sich darüber irgendwo beschwert hat.
Was jetzt die namentlich genannte Firma mit dem Bildungsträger zu tun hat erschließt sich mir aus dem Text allerdings nicht.

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#6
 Von 
Andreas.Hauser
Status:
Lehrling
(1229 Beiträge, 131x hilfreich)

Irgendjemand betreibt doch die Bildungseinrichtungen und trägt die Schulungen aus. ich denke, daß ist eine Welt für sich und hat viele Arbeitsplätze (Ich meine Abhalten von veranstalte=Lehrer).

-- Editiert von andreas.hauser am 11.12.2007 22:40:33

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#7
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

quote:
ich denke, daß ist eine Welt für sich und hat viele Arbeitsplätze (Ich meine Abhalten von veranstalte=Lehrer).


Und was hat das jetzt mit der Ursprungsfragestellung zu tun?

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#8
 Von 
Andreas.Hauser
Status:
Lehrling
(1229 Beiträge, 131x hilfreich)

nix.

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