Hallo
ich mache eine REHA Umschulung in einem Berufsförderungswerk.
Man ist dort also nicht angestellt und erhält auch von dort keinen Lohn. Es besteht auch keine Vertrag mit dem BFW.
Bis September habe ich mein Notebook auch im Unterricht verwendet. Doch seit September darf ich das nicht mehr. Reine Willkür.. Daruf hin habe ich mich beschwert und der Bitkom eine Email geschrieben mit dem Schreiben des Notebooknutzungs verbots als Anlage.
Hier die Email:
Heise Online Artikel: http://www.heise.de/newsticker/meldung/100084
Sehr geehrte Damen und Herren,
es wundert mich nicht, dass es kaum Fachkräfte gibt. Wenn Bildungeinrichtung die Nutzung von Computer/Notebooks im nicht prüfungsrelevanten Unterricht untersagen um Ihre Macht zu kompensieren. Ausreden findet der Bildungsträger viele, warum der Einsatz von Notebooks untersagt ist, doch wirklich begründen kann er nichts. Des Weiteren bietet der Bildungsträger zwar Notebooks als Leihgabe an, diesen Zugang ist nur körperlich eingeschränkten Menschen möglich.
Erschreckend finde ich, dass sich seit meiner Beschwerde beim Branchenverband BITKOM sich nichts geändert hat. Es kann nicht im Interesse eines Branchenverbandes sein, dass ein selbsternannter Systemadministrator meint Zugang zu neuen Medien verbieten zu können.
Mein verstorbener Freund Karl sagte einmal zu mir, "Es ist schwer, jemanden dazu zu bringen, etwas zu verstehen, wenn er dafür bezahlt wird, es nicht zu verstehen." und das auch hier der Fall.
In der Uni, Berufsschule, allgemeinbildende Schulen, selbst Kindergärten fördern den Umgang mit dem Pc. Meiner Meinung nach sollte es auch Aufgabe eines Berufsförderungswerk sein.
Anbei finden Sie das Nutzungsverbot für Laptops.
Daraufhin erhielt ich heute per Post eine Abmahnung:
Hier im Auszug:
Die Veröffentlichung unserer internen Anweisung betrachten wir jedoch als vorsätzliche Image-Schädigung unseres Unternehmens. In Ihrem Beitrag diffamieren Sie nicht nur unser Unternehmen, sondern beleidigen persönlich den von Ihnen als " selbsternannten Admin" bezeichneten EDV-Verantwortlichen, in dem Sie seine Maßnahme als "Machtpompesation" und bezahlte Dummheit" bezeichen.
Wir sprechen Ihnen hierfür eine Abmahnung aus.
Gleichzeitig weisen wir Sie daraufhin, dass Ihnen im Wiederholungsfall der Abbruch Ihrer Umschulungsmaßnahme droht.
Ist die Abmahnung rechtens?
Ich habe ja eigentlich niemand en persönlich genannt und auch niemand direkt angesprochen sondern nur meine Meinung dargestellt.
Abmahnung - Bildungsträger, Notebooks
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Hallo, das ganze hat mit Arbeitsrecht nichts zu tun.
<sub>(Und wegen der Verantwortlichkeit der Forenbetreiber untersagen viele in ihren Foren nicht ganz ohne Grund konkrete Namensnennungen. Bezüglich 'Üble Nachrede' erkundige man sich im Forum Strafrecht)</sub>
Wenn nicht arbeitsrecht dann auch keine Abmahnung.. oder wie?
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Wenn nicht Arbeitsrecht, dann Wissen zum Thema beschränkt oder Null.
Abmahnen kann man in jedem Vertragsverhältnis oder Dauerschuldverhältnis oder im öffentlichen Recht (wie hier). Inwieweit dies berechtigt war halte ich schon für zweifelhaft, zumal Sie wohl einen Anspruch zu der Schulungsmaßnahme haben. Gehört eher ins Sozialrecht, wenn auch ähnliche Problem im Arbeitsrecht bestehen.
quote:
zumal Sie wohl einen Anspruch zu der Schulungsmaßnahme haben.
Ich hab das so verstanden, dass er lediglich seinen [eigenen] laptop nicht benutzen darf zur Umschulung und sich darüber irgendwo beschwert hat.
Was jetzt die namentlich genannte Firma mit dem Bildungsträger zu tun hat erschließt sich mir aus dem Text allerdings nicht.
Irgendjemand betreibt doch die Bildungseinrichtungen und trägt die Schulungen aus. ich denke, daß ist eine Welt für sich und hat viele Arbeitsplätze (Ich meine Abhalten von veranstalte=Lehrer).
-- Editiert von andreas.hauser am 11.12.2007 22:40:33
quote:
ich denke, daß ist eine Welt für sich und hat viele Arbeitsplätze (Ich meine Abhalten von veranstalte=Lehrer).
Und was hat das jetzt mit der Ursprungsfragestellung zu tun?
nix.
Und jetzt?
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