Abmahnung - Hätte ein Gespräch im Vorfeld stattfinden müssen?

30. Mai 2008 Thema abonnieren
 Von 
lion0404
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)
Abmahnung - Hätte ein Gespräch im Vorfeld stattfinden müssen?

Hallo Zusammen,

ein Freund von mir hat eine Abmahnung vorgelegt bekommen und diese unterschrieben.

Musste er unterschreiben?
Hätte ein Gespräch im Vorfeld stattfinden müssen?
Welche Mglichkeiten hat er die Abmahnung anzufechten ?

Vielen Dank für Eure Unterstützung :-)

-- Editiert von lion0404 am 30.05.2008 10:05:45




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2339x hilfreich)

>Musste er unterschreiben?

Nö, aber auch ohne Unterschrift landet die Abmahnung in der Personalakte

>Hätte ein Gespräch im Vorfeld stattfinden müssen?

Nö.

>Welche Mglichkeiten hat er die Abmahnung anzufechten?

Kommt drauf an, um was es geht und ob die Abmahnung den Tatsachen entspricht.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8427 Beiträge, 3804x hilfreich)

Was hat er genau unterschrieben?

Hat er unterschrieben,
- dass er die Abmahnung anerkennt oder
- lediglich den Empfang der Abmahnung?

Das ist ein großer Unterschied. Erklär das doch bitte mal genauer.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17805 Beiträge, 8094x hilfreich)

Wenn es einen gültigen Tarifvertrag gibt, kann dort ein Anhörungsrecht des Arbeitnehmers im Fall einer Abmahnung vereinbart sein. Dann ist die Abmahnung rechtswidrig und aus der Akte zu entfernen.

Ein Arbeitnehmer hat das Recht, dass eine schriftliche Stellungnahme von ihm zur Abmahnung in die Personalakte aufgenommen wird.

Sind die Behauptungen, auf der die Abmahnung beruht, völlig haltlos, kann der Arbeitnehmer auf Entfernung der A. aus der Akte beim Arbeitsgericht klagen.

0x Hilfreiche Antwort

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