Abmahnung Imageschädigung Kraftstoffkosten Mobiltelefon

1. September 2020 Thema abonnieren
 Von 
Largo303
Status:
Schüler
(387 Beiträge, 115x hilfreich)
Abmahnung Imageschädigung Kraftstoffkosten Mobiltelefon

ich habe heute 2 Abmahnungen vom Arbeitgeber bekommen, im Zeitraum 15 Juli bis 07.08 war ich krank geschrieben. Laut Kreditkartenabrechnung habe ich auch in dieser Zeit getankt und beim Firmenhandy offensichtlich einen Datenpass über 5 Euro gebucht, war mir nicht bewusst. Ich werde gebeten den privaten Nutzen in Zukunft selber zu bezahlen sprich Tanken und Mobilfunk ( Diensthandy ) Datenpass. Vorher habe ich nie Probleme gehabt bezüglich Tanken. Im Vertrag steht private Nutzung muss selber bezahlt bei Tanken, ich bin in der Krankheitskeim 2 mal eine längere Strecke gefahren und musste dementsprechend Tanken. Insgesamt waren es 100 Euro, in den letzten 6 Jahren habe ich deswegen nie Ärger bekommen und auch keine Abmahnung wegen Tanken etc. Desweiteren habe ich eine Abmahnung bekommen das ich 2 Händler sehr hart angegangen hätte beim Telefongespräch, diese möchten nicht mehr mit mir sprechen. Sie haben sich über die Kommunikationsweise beschwert. Ich habe jeglich mit einem gesprochen und ihm mitgeteilt das ich es schade finde das ich nicht informiert wurde das der Händler an demselben Kunden dran ist wie ich. Der Händler hat den Auftrag bekommen weil er deutlich günstiger angeboten hat, die Info das es sich um denselben Kundenhandelt, habe ich erst beim Auftrag gesehen. Der Händler hat sonst vorher immer um Kundenschutz gebeten bei mir, in dem Fall und auch bei weiteren Fällen hat er das in letzter Zeit nicht gemacht damit er schneller an sein "Ziel" kommt. Er gibt sich auch als Hersteller der Geräte aus was er nicht ist. Die Firma wo ich als einziger Vertriebler angestellt bin, hat sich durch verschiedenste Händler selbst Konkurrenz gemacht.

-- Editiert von Largo303 am 01.09.2020 13:36

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17450 Beiträge, 6492x hilfreich)

:???: Im Vertrag steht private Nutzung muss selber genutzt werden bei Tanken

Da ist wohl was verhunzt: Vielleicht "Im Vertrag steht private Nutzung muss selber gezahlt werden bei Tanken"?

:???: Ich werde gebeten, ... . Was denn nun`Abmahnung' oder Bitte?

... und was ist deine Frage?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Largo303
Status:
Schüler
(387 Beiträge, 115x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
:???: Im Vertrag steht private Nutzung muss selber genutzt werden bei Tanken

Da ist wohl was verhunzt: Vielleicht "Im Vertrag steht private Nutzung muss selber gezahlt werden bei Tanken"?

:???: Ich werde gebeten, ... . Was denn nun`Abmahnung' oder Bitte?

... und was ist deine Frage?


durch ihr Fehlverhalten sind dem Unternehmen unnötige Kosten entstanden daher möchten wir sie bitten diese privaten Nutzen in Zukunft selbst zu bezahlen.

Generell ist das so richtig mit der Abmahnung ?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17450 Beiträge, 6492x hilfreich)

Immer noch keine Frage.
Und wie kommt jetzt Imageschädigung ins Spiel? Und wessen Image??

Zu den Abmahnungen - sie können berechtigt sein oder auch nicht.
Auch wenn #Abmahnung drüber steht, muss es noch keine sein: eine Abmahnung besteht a) aus der Rüge konkreten Fehlverhaltens b) aus der Ansage, was das gewünschte Verhalten ist und c) aus der Ankündigung arbeitsrechtlicher Folgen für den Fall einer Wiederholung. Wenn es keine wirkliche Abmahnung sein sollte, bleibt immer noch die Funktion einer Ermahnung.

Wenn berechtigt - künftig die Dinge so machen, wie erwünscht.
Wenn nicht berechtigt, kann man eine Gegendarstellung schreiben, muss es aber nicht. Hier klingt es nach Vorwürfen, die eher keiner Gegendarstellung bedürfen. Gegen eine A kann AN sich immer noch wehren, wollte AG eine Kündigung darauf aufbauen.

Sollte dein Eindruck sein, die Abmahnungen seien an den Haaren herbei gezogen, kann das auch ein Hinweis sein, dass der AG dich womöglich loswerden will.

-- Editiert von blaubär+ am 01.09.2020 13:50

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Largo303
Status:
Schüler
(387 Beiträge, 115x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Immer noch keine Frage.
Und wie kommt jetzt Imageschädigung ins Spiel? Und wessen Image??

Zu den Abmahnungen - sie können berechtigt sein oder auch nicht.
Auch wenn #Abmahnung drüber steht, muss es noch keine sein: eine Abmahnung besteht a) aus der Rüge konkreten Fehlverhaltens b) aus der Ansage, was das gewünschte Verhalten ist und c) aus der Ankündigung arbeitsrechtlicher Folgen für den Fall einer Wiederholung. Wenn es keine wirkliche Abmahnung sein sollte, bleibt immer noch die Funktion einer Ermahnung.

Wenn berechtigt - künftig die Dinge so machen, wie erwünscht.
Wenn nicht berechtigt, kann man eine Gegendarstellung schreiben, muss es aber nicht. Hier klingt es nach Vorwürfen, die eher keiner Gegendarstellung bedürfen. Gegen eine A kann AN sich immer noch wehren, wollte AG eine Kündigung darauf aufbauen.

Sollte dein Eindruck sein, die Abmahnungen seien an den Haaren herbei gezogen, kann das auch ein Hinweis sein, dass der AG dich womöglich loswerden will.

-- Editiert von blaubär+ am 01.09.2020 13:50


Imageschädigung der Firma, weil ich den Händler angeblich hart angegangen habe. Wortlaut sollten durch ihr Fehlverhalten schädigen sie dem Firmenimage immens und die Händler möchten keinen Kontakt mehr mit ihnen haben, sollten sie nochmal unsachgemäß mit Händler oder Kunden sprechen, werden wir ihnen das Arbeitsverhältnis kündigen. Natürlich will man mich loswerden ist offensichtlich, weil ich in einem Meeting vor 2 Wochen meine Meinung gesagt habe, das die Händler unsere Preise als Hersteller unterbieten. Antwort dazu war das kann doch garnicht sein.....ist aber so und sind Fakten schwarz auf weiss.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17450 Beiträge, 6492x hilfreich)

.... dann bist du wohl der User, der hier sein Leid dargelegt hat, dass er nicht mehr auf seine Provision kommt und mit dem Fixum von 1000 € nicht auskommt.

Mit den Abmahnungen hat es wohl seine Richtigkeit; gegen den Vorwurf, dass du Händlern gegenüber unangemessen aufgetreten sein sollst, hat man doch gar keine Chance, wenn nicht ein Mitschnitt vorliegt.
Und was die Benzinkosten angeht: du darfst sozusagen dankbar sein für die Jahre, in denen dein Privatverbrauch nicht moniert worden ist. (Ich kann mir vorstellen, dass 'eigentlich' womöglich ein Ärger vorliegen könnte, dass du - krank - etliche hundert Kilometer fahren konntest. Aber das ist Spekulation.)

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Largo303
Status:
Schüler
(387 Beiträge, 115x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
.... dann bist du wohl der User, der hier sein Leid dargelegt hat, dass er nicht mehr auf seine Provision kommt und mit dem Fixum von 1000 € nicht auskommt.

Mit den Abmahnungen hat es wohl seine Richtigkeit; gegen den Vorwurf, dass du Händlern gegenüber unangemessen aufgetreten sein sollst, hat man doch gar keine Chance, wenn nicht ein Mitschnitt vorliegt.
Und was die Benzinkosten angeht: du darfst sozusagen dankbar sein für die Jahre, in denen dein Privatverbrauch nicht moniert worden ist. (Ich kann mir vorstellen, dass 'eigentlich' womöglich ein Ärger vorliegen könnte, dass du - krank - etliche hundert Kilometer fahren konntest. Aber das ist Spekulation.)


Jupp der bin ich, die Händler ich weiß nur von einem mit dem ich telefoniert habe. Mit einem anderen habe ich nicht gesprochen das weiß ich zu. Ich war krank geschrieben wegen Depressiver Stimmung, aufgrund der Arbeitsumstände. Ja ich bin mit dem Auto gefahren als ich krank war und habe auch getankt, ich war 4 mal krank in 7 Jahren und da war es nie ein Problem.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17450 Beiträge, 6492x hilfreich)

Das mit der Vergangenheit und nie Probleme gehabt, kannst du knicken - das hat keinen Wert für die Zukunft.
Wenn ich die Gesamtsituation gegenwärtige, hat dein AG allem Anschein nach sein Vertriebskonzept zu deinem Nachteil geändert und das wird nicht einmal dir gegenüber offen kommuniziert.
Jetzt geht es an mit Nadelstichen und Stimmung gegen dich, z.B. via Abmahnungen.
Das scheint mir der realistische Blick auf deine Situation .....

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Largo303
Status:
Schüler
(387 Beiträge, 115x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Das mit der Vergangenheit und nie Probleme gehabt, kannst du knicken - das hat keinen Wert für die Zukunft.
Wenn ich die Gesamtsituation gegenwärtige, hat dein AG allem Anschein nach sein Vertriebskonzept zu deinem Nachteil geändert und das wird nicht einmal dir gegenüber offen kommuniziert.
Jetzt geht es an mit Nadelstichen und Stimmung gegen dich, z.B. via Abmahnungen.
Das scheint mir der realistische Blick auf deine Situation .....


offensichtlich ja, es wird nun die Nadel im Heuhaufen gesucht. Ich bin gespannt was als Nächstes kommt, die haben sich durch die Händler selber Konkurrenz ins Haus geholt. Der eigene Vertrieb in dem Fall ich bleibt dabei auf der Strecke. Ich habe das Thema mehrmals angesprochen bei der Geschäftsführung, leider bin ich auf Taube Ohren gestoßen, da man nur das Geld gesehen hat oder sieht, aber nicht sieht das man sich selber Konkurrenz macht. Das man mich nun loswerden will mit Nadelstichen ist doch offensichtlich, ich werde das Feld nicht freiwillig räumen....

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17450 Beiträge, 6492x hilfreich)

/// ... ich werde das Feld nicht freiwillig räumen ....

Denk an deine Gesundheit. Sowas kostet AN unglaublich Nerven und Kraft, währen AG das kühl angeht.
Ich habe schon Leute bei sowas zusammenbrechen gesehen.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Largo303
Status:
Schüler
(387 Beiträge, 115x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
/// ... ich werde das Feld nicht freiwillig räumen ....

Denk an deine Gesundheit. Sowas kostet AN unglaublich Nerven und Kraft, währen AG das kühl angeht.
Ich habe schon Leute bei sowas zusammenbrechen gesehen.


Ja alles gut, was mir noch aufgefallen ist, das sie die Abrechnungen aus Juli herbeigezogen haben. Diese kommen im August, das heißt die Abrechnung für August müsste im September kommen. Wenn da wieder was ist mit Datenpass wäre das ja ein Kündigungsgrund. Ich habe allerdings mir ab 24.08 selber ein Handy geholt mit eignen Vertrag. Selber kündigen werde ich bestimmt nicht !!!! dann gibt es eine Sperre.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Eff123
Status:
Schüler
(292 Beiträge, 50x hilfreich)

Ich würde mich aber spätestens jetzt einmal am Markt umsehen und die Jobsuche in Angriff nehmen.

Und natürlich ab sofort streng nach Vorgaben handeln, damit man Dir nicht noch weitere Dinge vorwerfen kann.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Largo303
Status:
Schüler
(387 Beiträge, 115x hilfreich)

Zitat (von Eff123):
Ich würde mich aber spätestens jetzt einmal am Markt umsehen und die Jobsuche in Angriff nehmen.

Und natürlich ab sofort streng nach Vorgaben handeln, damit man Dir nicht noch weitere Dinge vorwerfen kann.


das mache ich bereits auf Jobsuche bin ich schon, natürlich werde ich jetzt nur noch nach Vorgaben handeln.....ich war schon vor 3 Jahren kurz davor zu kündigen, leider bin ich mir mit dem zukünftigen Arbeitgeber nicht über das Gehalt einig geworden.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.078 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen