Guten Abend,
nach einer schriftlichen Abmahnung, habe ich Widerspruch innerhalb einer Woche eingelegt. Mein Arbeitgeber hat 2 1/2 Wochen nach Eingang meines Widerspruches mir mündlich mitgeielt, dass er den Widerspruch ablehnt. Ist diese Ablehnung in dieser Form wirksam?
Abmahnung - Ist diese Ablehnung in dieser Form wirksam?
6. August 2003
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Frage vom 6. August 2003 | 23:24
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Abmahnung - Ist diese Ablehnung in dieser Form wirksam?
#1
Antwort vom 7. August 2003 | 20:50
Von
Status: Beginner (133 Beiträge, 15x hilfreich)
Was der Arbeitgeber über diesen Widerspruch denkt, ist eigentlich egal - aber er muss ihn auf jeden Fall zur Personalakte nehmen.
Relevant werden kann das, wenn es zu einer Kündigung kommt, die sich auf diese Abmahnung stützt. Aber dann entscheidet der Arbeitsrichter und nicht der Arbeitgeber.
Grundsätzlich wäre es auch möglich, vor dem Arbeitsgericht die Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte zu erwirken.
Solche Aktionen wirken sich aber nicht unbedingt positiv auf den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses aus.
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