Abmahnung - Ist es möglich eine Abmahnung an langjährige Mitarbeiter zu richten, die innerlich schon

19. September 2006 Thema abonnieren
 Von 
Stefan W.
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Abmahnung - Ist es möglich eine Abmahnung an langjährige Mitarbeiter zu richten, die innerlich schon

Hallo zusammen!
Ist es möglich eine Abmahnung an langjährige Mitarbeiter zu richten, die innerlich schon gekündigt haben und wider besseren Wissens permanent herum nörgeln und damit das Betriebsklima vergiften? Ist dies überhaupt sinnvoll wenn man das Gefühl hat, dass diese Mitarbeiter nur ihren Rausschmiss provuzieren wollen um eine Abfindung zu erhalten?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Hallo,


Abmahnung müssen sich m. W. immer auf konkrete Vorfälle beziehen (Datum, Schildung des Vorfalles). Wenn dir das möglich ist, machs.

Gibt es keine Möglichkeit der regulären Kündigung ohne Pflicht zur Abfindungszahlung? Ist diesen destruktiven Herrschaften bekannt, dass auch die ARGE einen Teil (oder alles) der vereinbarten Abfindung anrechnen kann??

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
nutellamonster
Status:
Schüler
(217 Beiträge, 29x hilfreich)

Ja, Abmahnungen müssen immer konkret sein.

Schon mal versucht, das Verhalten in einem Personalgespräch anzusprechen und eine machbare Lösung für alle zu finden (z.B. Aufhebungsvertrag)?

Und eine Abfindung steht einem nicht von rechts wegen immer zu, wenn man vom Arbeitgeber gekündigt wird. Es gibt kein Gesetz, dass eine Abfindung vorsieht. Wenn, dann ist eine Abfindung eine richterliche Entscheidung. Und wenn man dem Richter schildert (und am besten noch belegt), dass die Mitarbeiter innerlich gekündigt haben und sich destruktiv verhalten, kann der sich auch mal gegen eine Abfindung entscheiden... auch schon vorgekommen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... eine frage für sich ist doch wohl, wieso die beiden 'innerlich gekündigt' haben - da muss viel frust aufgelaufen sein. gleichwohl kann aus ag-sicht die lösung nicht darin bestehen, die beiden als 'kräutlein-rühr-mich-nicht-an' zu behandeln, zumal sie destruktiv auf andere wirken.
es sollte sich eine gelegenheit finden, ihnen einen 'schuss vor den bug' zu verpassen, eine konkrete geschichte, die ihnen als arbeitsvertragliche pflichtverletzung vorgehalten werden kann, sie dann auch abzumahnen - und dann vielleicht ein klärendes gespräch zu führen. es gibt leute, die so etwas gelernt haben, z.b. mediation. also eine doppelstrategie. kommt mit sicherheit billiger und ist fürs betriebsklima besser als rausschmiss mit abfindung.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.715 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.205 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen