Guten Tag, Gemeinde
Mal wieder Frage ich um Rat und freue mich auf Eure Meinung:
Mein Mann arbeitet an einem deutschen Flughafen als sogenannte Sicherheitskontrollkraft, das heißt er steht an der Sicherheitskontrolle und muss unter anderem das Gepäck kontrollieren. Dies geschieht durch eine Röntgenaufnahme in der GPA, bei welcher der Kofferinhalt auf einem Monitor dargestellt wird (wer öfter mal "Achtung Kontrolle" schaut, kennt diese Geräte).
Mein Mann saß also am Monitor und die Koffer liefen durch die GBA. Er hat sich ordnungsgemäß abgemeldet, um die Toilette zu besuchen... Als er wiederkam, stand der Kontrollstellen Leiter und sein Chef da und warfen ihm vor, er hätte die Sicherheitskontrolle nicht korrekt durchgeführt und eine sogenannte USBV übersehen.
Damit hätte er, so dies auch so geschehen wäre, seine Arbeitsanweisungen missachtet und die Sicherheitskontrolle nachlässig durchgeführt, was zu einer Abmahnung
führt und im Wiederholungsfalle natürlich schlimmstenfalls zu einer Kündigung.
Auf Nachfrage meines Mannes konnte man ihm das entsprechende Monitorbild nicht mehr vorzeigen (offenbar kann dieses nicht abgespeichert werden... Aber theoretisch könnte/sollte man es ja abfotografieren, oder? Zumindest aus Beweisgründen..) und ebenso konnte die Frage, warum man ihn nicht direkt im Geschehen darauf angesprochen habe sondern ihn zuerst hätte auf Toilette gehen lassen, nicht befriedigend beantwortet werden. Es kam, wie es kommen musste, die Abmahnung segelte ins Haus: sowohl des Arbeitgebers, wie auch eine Abmahnung der Bundespolizei.
Wir haben eine Gegendarstellung verfasst.
Da mein Mann sich aber nun auch intern auf andere Stellen bewerben möchte, ist die Abmahnung natürlich extrem hinderlich. Wir haben deshalb, aufgrund der mangelnden Beweislage, so zumindest in unseren Augen, den Arbeitgeber gebeten, die Abmahnung aus der Personalakte zu entfernen.
Als Antwort wurden die beiden Vorgesetzten als Zeugen angeführt und ihm nach wie vor vorgeworfen, seine Arbeit nicht korrekt erledigt zu haben und man würde die Abmahnung nicht aus der Personalakte entfernen, Punktum. "Es lägen Testberichte sowie interne Berichte der Terminalleitung vor, aus denen eindeutig hervorginge, dass er bei der Durchführung eines verdeckten Sicherheitstest im Zeitrahmen von 9:05 Uhr bis 9:15 Uhr bei der Monitor-Auswertung getestet worden sei." Das ist alles.
Nun ist die Frage, ist eine Klage auf Herausnahme der Abmahnung aus der Personalakte sinnvoll bzw möglicherweise aussichtsreich, soweit man das überhaupt aus der Ferne beurteilen kann? Müssen solche Vorwürfe nicht besser begründet werden, als durch (angebliche) Zeugenaussagen? Warum hat man ihn nicht direkt angesprochen, sondern ihn zuerst auf Toilette gehen lassen? Es könnte ja genauso gut sein dass in der Zwischenzeit ein anderer Kollege das Gepäckstück hat durchgehen lassen... Immerhin geht es hier um einen Arbeitsplatz! Zwar haben Kollegin meines Mannes den Vorgang beobachtet und empfanden ihn auch als nicht korrekt, aber wie das so ist - man kennt das ja, wenn man Arbeitskollegen als Zeugen benötigen würde.
Wir sind uns nun etwas unsicher wie wir weiterhin vorgehen wollen, hat irgendjemand einen Ratschlag für uns?
-- Editier von fb367463-2 am 23.01.2017 12:54
Abmahnung Kontrolle
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Der Umgang mit Abmahnungen bedarf einer gewissen Gelassenheit seitens des Arbeitnehmers, weil er leicht noch Öl ins Feuer gießen kann, statt die Dinge zu beruhigen. Eine Gegendarstellung kann in Ordnung sein - auch sie sollte eher sparsam als wortreich sein und sich auf den Kern beschränken - , eine Klage auf Entfernung aus der Personalakte wirklich nur in extremen Fällen, zumal eine Abmahnung im Laufe der Zeit auch an Wirksamkeit verliert. Die Abmahnung ist erstmal ja nichts anderes, als eine Bekundung von Ärger des Arbeitgebers. Erst wenn der Arbeitgeber auf die Abmahnung etwa eine Kündigung stützen will, wird es ernst.
Ich sehe die Abmahnung als gerechtfertigt an. Ich würde gar nichts tun.ZitatWir sind uns nun etwas unsicher wie wir weiterhin vorgehen wollen, hat irgendjemand einen Ratschlag für uns? :
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Okay, da ist ja der Rest, der auch sonst gegeben wird bzw den ich auch schon gegeben habe Aber wenn's einen selbst betrifft, steht man erst mal dumm da
Ich denke, die Gegendarstellung war kurz genug, halt in dem Stil "Es liegen u.M.n. keine belastbaren Fakten vor" und fertig. Man erzählt sich auf der Arbeit, dass derartige Vorkommnisse derzeit nicht selten seien und andere Kollegen angeblich! tatsächlich erfolgreich auf die Entfernung der Abmahnung geklagt hätten. Wie gesagt, Hörensagen...
Zitat:Ich sehe die Abmahnung als gerechtfertigt an. Ich würde gar nichts tun.ZitatWir sind uns nun etwas unsicher wie wir weiterhin vorgehen wollen, hat irgendjemand einen Ratschlag für uns? :
Micbu, absolut, da stimme ich dir zu - wenn es denn tatsächlich so geschehen wäre. Mein Mann ist sich keiner Schuld bewusst und bewiesen hat es auch keiner. Außer natürlich die Aussage der Chefs. Ansonsten hat von den anderen fünf Mann auf der Kontrollstelle keiner was mitbekommen.
ZitatAußer natürlich die Aussage der Chefs. :
Im Falle einer Klage stünde die Aussage der Chefs (Plural, also mehrere) mit dem Vorwurf der Pflichtverletzung, auf der anderen Seite die Aussage des AN der es nicht gewesen sein will.
Was also soll ein Richter in dieser Situation entscheiden, wo beiden Seiten konkrete Sachbeweise fehlen, es mehrere gleichlautende Zeugenaussagen gibt welche die AG-Sicht bestätigen, aber keinerlei Aussagen welche die AN-Sicht stützen? Und gäbe es denn einen Grund warum die Firma einen Sicherheitsbruch meldet und damit auch sich selbst schadet, wenn dem nicht so wäre?
Es würde also schwierig. Eine kurze Stellungnahme für die Akte schadet aber sicher nicht.
Danke schön, Osmos - in diese Richtung gehen meine Gedanken auch...
Ich denke, wir halten am besten erst mal die Füße still, Gegendarstellung ist ja gefertigt und ansonsten mal abwarten. Ich persönlich vermute ja, dass man ihn gerne raus hätte, da sich seit einigen Jahren nun die gesundheitlichen Gegebenheiten verschlechtern und mehr Fehlzeiten auftreten - nur für eine krankheitsbedingte Kündigung reicht's nicht,
also - so unterstelle ich einfach mal - versucht man es halt auf diesem Weg.
Wenn es tatsächlich zum Schlimmsten käme, bringen wir halt alle Argumente vor und versuchen unser Glück vor Gericht - kann klappen oder nicht, kennt man ja. Ich sehe als nur deren "Beweise" auch nicht 100%ig als stichhaltig an, bei anderen Kollegen hat's so auch nicht funktioniert, erzählt der Betriebsrat...schauen wir mal
Danke für Eure wie immer hilfreichen Antworten, die einem/mir immer sehr helfen, die eigenen Gedanken zu skalieren!
ZitatIm Falle einer Klage stünde die Aussage der Chefs (Plural, also mehrere) mit dem Vorwurf der Pflichtverletzung, auf der anderen Seite die Aussage des AN der es nicht gewesen sein will. :
Was also soll ein Richter in dieser Situation entscheiden, wo beiden Seiten konkrete Sachbeweise fehlen, es mehrere gleichlautende Zeugenaussagen gibt welche die AG-Sicht bestätigen, aber keinerlei Aussagen welche die AN-Sicht stützen? Und gäbe es denn einen Grund warum die Firma einen Sicherheitsbruch meldet und damit auch sich selbst schadet, wenn dem nicht so wäre?
Es würde also schwierig.
Schwerwiegend dürfte noch hinzukommen, dass nicht nur der AG das so sieht:
Zitateine Abmahnung der Bundespolizei. :
Da wäre schon schwer nachvollziehbar, warum diese sich grundlos mitreinziehen lässt.
Das geht in diesem Falle automatisch, da nicht der eigentliche Arbeitgeber, sondern die Bundespolizei federführend ist. Der Arbeitgeber ist so gesehen nur der "Subunternehmer" der BP, die die Verantwortung für alle Vorgänge trägt. Hat der AG was zu nörgeln, hängt die BP sich gleich mit dran, ob die dabei war oder nicht.
ZitatIch sehe als nur deren "Beweise" auch nicht 100%ig als stichhaltig an, :
Vorsicht. Zeugen sind vor Gericht sehr wohl ein Beweismittel, man benötigt nicht unbedingt Fotos oder andere verkörperte Beweismittel. Je nachdem wie der genaue Ablauf war und wie die Gegebenheiten sind, kann die Aussage der Chefs reichen. Wobei auch die Frage ist, ob Chef nur den Vorgesetzten bezeichnen soll oder aber z.B. den Geschäftsführer des AG. Handelt es sich nur um Vorgesetzte, dann können Sie Zeugen sein und dann hat der AG ein Beweismittel für seine Darstellung, der AN aber keines für seine Darstellung. Ich vermute mal nicht, dass die Kollegen den AN ständig beobachten und über jeden durchleuchteten Koffer in den Zeitraum einen detaillierten Bericht abgeben können.
Zitatbei anderen Kollegen hat's so auch nicht funktioniert, erzählt der Betriebsrat...schauen wir mal :
Zum einen Hörensagen und man weiß halt nicht wie die Einzelfallumstände waren. Zudem lernt auch ein AG. Wenn er vor Gericht bereits die Erfahrung machen durfte, was nicht reicht, um eine Fehlleistung des AN nachzuweisen, dann ist die Chance recht hoch, dass der AG etwas verändert und dann im nächsten Fall alles durch geht.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
Abmahnung - Ist es möglich eine Abmahnung an langjährige Mitarbeiter zu richten, die innerlich schon3 Antworten
-
11 Antworten
-
1 Antworten
-
7 Antworten
-
3 Antworten
-
4 Antworten
-
24 Antworten