Abmahnung: Mit dem Rad zur Arbeit

13. April 2011 Thema abonnieren
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9032 Beiträge, 4871x hilfreich)
Abmahnung: Mit dem Rad zur Arbeit

Ich fahre seit 1992 mit dem Fahrrad zur Arbeit (einfache Strecke 35km). Ich brauche einen sportlichen Ausgleich zu meiner Büroarbeit. Im Winter und bei sehr schlechter******rung fahre ich mit dem Auto. Ich dusche an der Arbeit, mit mündl. Genehmigung meines damaligen Chefs, und ziehe mich um BEVOR meine Arbeitszeit von 0800-1700 beginnt. Seit 2007 sind wir verkauft worden und meinem neuen Chefs, die eigentlich im über 150km entfernten Hauptsitz sitzen, scheint das ein Dorn im Auge zu sein. Letzer Woche bin ich nämlich einem der Chefs begegnet der auf "Besuch" in der Zweigstelle war. Dort fiel ihm das mit dem Rad auf und er sprach mich darauf an.

Gestern erhielt ich die "letzte Abmahnung vor der Kündigung"; meine erste Abmahnung überhaupt. Darin wird mir mitgeteilt, dass ich nicht mehr mit dem Rad zur Arbeit fahren darf.
Darf er mir vorschreiben WIE ich zur Arbeit komme?!


Verschiedene Gründe sind in der Abmahnung angegeben:

- Höhere Krankheitsrate, da ich mich "Umwelteinflüssen und dem Wetter aussetze". Das stimmt aber definitiv nicht. Ich bin so gut wie nie krank. Seit 01.01.2003 habe ich nur 6 Kranktage (laut der Auflistung meines AG - habe ich aus der Personalabteilung erfahren)
- Ich wäre durch meinen zeitlich längeren Arbeitsweg nicht flexibel einsetzbar was dem Unternehmen sehr wichtig ist um in der weltweit schwierigen Wirtschaftslage konkurenzfähig zu sein.
Ich bin Buchhalter, wie flexibel muss ich denn sein?! Ich arbeite selten länger als 17Uhr und fange noch seltener vor 8Uhr an. Ich bin in ca. 60-75min (je nach Tagesform) an der Arbeit. Mit dem Auto brauche ich ca. 45min, da ich einen längeren Weg habe (Fahrradwege sind kürzer) und noch durch die Stadt muss (Berufsverkehr).
Die Kollegin aus der Zentrale bekommt auch das Flattern bei dieser Argumentation, da sie mit Bahn und Straßenbahn zur Arbeit kommt...

Mir scheint es als beruhe diese Abmahnung nur auf "Vorurteilen". Ist sowas grundprinzipiell rechtens?
Ich würde am liebsten den pers. Kontakt suchen und mit dem Chef telefonieren und darüber reden. Gute Idee, oder nicht?

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-- Editiert am 13.04.2011 09:07

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23 Antworten
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#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17804 Beiträge, 8044x hilfreich)

Die Abmahnung dürfte rechtswidrig sein.

Sie können: Eine Gegendarstellung zur Akte nehmen lassen
oder
Auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte klagen
oder
gar nichts tun.
Sollte der Arbeitgeber später versuchen, Sie deshalb zu kündigen, weil Sie womöglich weiter mit dem Fahrrad zur Arbeit fahren, wird ein Arbeitsrichter ihm gerne erläutern, wie die Rechtslage ist. Der Arbeitnehmer entscheidet allein, wie er zur Arbeit kommt.

Ausführlich zu Abmahnungen:
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Abmahnung.html#tocitem11



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#3
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9032 Beiträge, 4871x hilfreich)

Ich glaube ich werde eine Gegendarstellung zur Akte nehmen und mit dem Chef pers. darüber sprechen.

Vielen Dank für eure Antworten!

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#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(16493 Beiträge, 6202x hilfreich)

... ich würde dazu raten, nichts zu tun, weil du womöglich nur öl ins feuer gießt. keine gegendarstellung, es sei denn, sie wäre von einem fachanwalt ausgearbeitet (was die sache aber nicht lohnt) - als laie macht man da schnell einen fehler. du hast dich nicht bzw. für nichts zu rechtfertigen. abwarten und tee trinken. du hast zeit genug, wenn man dir deswegen kündigen wollte.
diese sog. abmahnung rügt etwas, wozu du arbeitsvertraglich ja gar nicht verpflichtet bist.
n.b. ggf könnte dir der Ag das duschen aufkündigen, nicht aber das radfahren. aber auch da wäre zu fragen, ob das nicht bereits vertragsbestandteil sein könnte.



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-- Editiert am 13.04.2011 15:08

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(37234 Beiträge, 13742x hilfreich)

Nun ja, die Duschkosten vor der Arbeitszeit, das alles muss der Abeitgeber nicht tragen. Dann wollen das andere auch noch.

Also, Top-Gekleided zur Arbeit kommen, einerlei, ob mit Fahrrad oder als Brieftaube. Und schon ist alles gut.

wirdwerden

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0x Hilfreiche Antwort


#7
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2529x hilfreich)

Die Geschichte liest sich so absurd, als ob dies ein verspäteter Aprilscherz wäre.

Ich würde keine Gegendarstellung schreiben. Das ist komplett überflüssig. Ob ein persönliches Gespräch sinnstiftend sein wird, können Sie sicherlich besser einschätzen.

Wie von den anderen bereits erklärt: Wie der AN zur Arbeit kommt ist einzig und allein dessen Problem und überhaupt nicht abmahnfähig. Die "Begründung" mit den Krankheittagen ist auch kompletter Blödsinn, eher das Gegenteil wird der Fall sein. Was Sie auch gleich selber beweisen, wenn Sie innerhalb von 8 Jahren gerade mal 6 AU-Tage aufzählen können. Das liegt meilenweit unter dem Durchschnitt.

Warum gibt es von der AOK seit einigen Jahren die Aktion "Mit dem Rad zur Arbeit", wenn das so gesundheitsgefährdend sein soll?
http://www.mit-dem-rad-zur-arbeit.de/bundesweit/index.php

quote:
- Ich wäre durch meinen zeitlich längeren Arbeitsweg nicht flexibel einsetzbar was dem Unternehmen sehr wichtig ist um in der weltweit schwierigen Wirtschaftslage konkurenzfähig zu sein.


Auch diese Begründung ist nonsense. Wichtig ist, ob Sie jeden Tag pünktlich auf Arbeit sind und nichts anderes. Lediglich bei einem vereinbarten Bereitschaftsdienst könnte der AG meiner Meinung nach darauf bestehen, dass der AN schnellstmöglich auf Arbeit erscheint. Aber das ist hier offensichtlich nicht der Fall.

Wenn Sie seit 1992 da arbeiten: beschäftigt der Betrieb mehr als 5 AN (die seit 2002 dort arbeiten müssen) bzw. mehr als 10 AN in Vollzeit?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9032 Beiträge, 4871x hilfreich)

Zum Thema duschen. Die Firma ist eine Spedition. Wir haben sogar ein Schild das auf "kostenlose Duschen im Keller" verweist das eigentlich für die Fahrer aller Speditionen die bei uns ent- oder beladen werden gedacht ist. Diese Dusche nutze ich ebenfalls.
Ich bin immer pünktlich. (Es sei denn Panne oder Unfall, würde aber auch mit einem Auto passieren)
Ich arbeite dort seit 23 Jahren, seit September 1988. Die Spedition hat gesamt ca. 120 Mitarbeiter.
Ein Bereitschaftsdienst ist nicht vereinbart!

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#9
 Von 
supergrobi1
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo,

gibt es einen Betriebsrat ?

Grüße :)

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#10
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1839 Beiträge, 485x hilfreich)

Sie sollten hier sich nicht nur allein auf die Abmahnung konzentrieren.

Solche Gründe sind in der Regel vorgeschoben. In den meisten Fällen hat der AG schon vorher den Enschluss gefasst,den AN - aus welchem Grund auch immer - loszuwerden.

Hier sollten Sie sich drüber Gedanken machen und je nach dem vielleicht jetzt schon sich Gedanken über berufliche Alternativen zu machen. Wenn der AG nicht mehr will,kommt man dagegen als AN kaum an.Das führt zu Bossing bzw. zu einer Kündigung nach der anderen.

Also wie hier schon gesagt wurde, die Abmahnung bzw. Kündigung dürfte rechtlich kaum haltbar sein. Wenn das Arbeitsverhältnis jedoch vergifftet ist, würde ich Ihnen empfehlen:
Bewerben, bewerben, bewerben.

Aus einer (noch) ungekündigten Stellung ist es leichter neue Arbeit zu finden.


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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

-- Editiert am 16.04.2011 13:52

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#11
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2720 Beiträge, 1179x hilfreich)

Ich würde "Nichts" tun. Das ist ein völlig untaugliche Versuch des AG Druck zu erzeugen. Den geht es schlichtweg nichts an wie man zur Arbeit kommt.

Jedoch würde ich schon mal eine andere Arbeit suchen, denn die werden weitermachen und irgendwann findet sich was. Wenn du nen neuen Job hast macht Ärger und leg es auf ne nette Abfindung an.

Die Dusche könnten Sie verbieten, ebenso unangemessene Bekleidung oder schlechte Gerüche.

Respekt zu dem 35km :-) täglich

Uwe

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#12
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9032 Beiträge, 4871x hilfreich)

Ja, es gibt einen Beriebsrat, doch der wurde so gewählt wie man einen Klassensprecher in der 5 Klasse wählt. Der beliebteste wird es, nicht der fähigste. :-)

Die Stimmung in der Firma ist in letzter Zeit ziemlich shlecht geworden. Aber da bekomme ich in der Buchhaltung nich viel mit. Bekomme es aber am Kaffeeautomaten brühwarm von anderen erzählt!
Dann werde ich mich mal auf meine alten Tagen bewerben! Ich gebe zu schon öfter mit diesem Gedanken gespielt zu haben!

Eigentlich sind es 70km, 2x35km; 35km sind einfache Srecke; aber Danke!:)

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0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9032 Beiträge, 4871x hilfreich)

Achso, ich bin icht unangemessen gekleidet. Ich habe unten im Keller einen Spind, dort sind Wechselklamotten. mehrere Anzüge, Hemden und 2 Paar Schuhe. Und frisch geduscht rieche ich auch gut! :)

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0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
supergrobi1
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 6x hilfreich)

Gibts denn nun einen Betriebsrat ?

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0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9032 Beiträge, 4871x hilfreich)

ja, es gibt einen Betriebsrat, doch der ist unwissend.

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0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
supergrobi1
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo,

sorry für meine späte Antwort.

Sie sollten den Betriebsrat über die Abmahnung in Kenntnis setzen, in diesem wirklich kuriosen Fall ist die Sache an sich glasklar.

Ich würde hier den Betriebsrat einspannen, wozu gibt es ihn sonst überhaupt.

Hier mal die Grundlagen:

http://www.betriebsrat.com/abmahnung

Grüße :)

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0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2720 Beiträge, 1179x hilfreich)

quote:
wozu gibt es ihn sonst überhaupt.


Das Fragen sich viele :-)

Mit sinnlosen Abmahnung macht man: "Nichts". Denn damit rechnet die Firmenleitung am wenigsten und zwingt die zu reagieren.

Uwe

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0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Ebenezer
Status:
Lehrling
(1235 Beiträge, 628x hilfreich)

quote:
Mit sinnlosen Abmahnung macht man: "Nichts". Denn damit rechnet die Firmenleitung am wenigsten und zwingt die zu reagieren.


In diesem Fall könnte man das wohl tatsächlich mal durchziehen (da ziemlich abstrus und leicht nachweisbar). Generell gilt wohl eher:

quote:
Der Arbeitnehmer hat aber stets ein Recht auf Gegendarstellung. Er kann der Abmahnung in der Personalakte eine Stellungnahme beifügen. Der Arbeitnehmer sollte bei einer unberechtigten Abmahnung unmittelbar reagieren. Versäumt er dies oder geht er erst nach längerer Zeit gegen die Abmahnung vor, kann dies als unzulässige Rechtsausübung gewertet werden.


Wenn der Betriebsrat nichts taugt, könnte auch der Gang zur Rechtsberatung der einschlägigen Gewerkschaft helfen.

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"Sollte Ihnen mein Beitrag weitergeholfen haben, würde ich mich über eine positive Bewertung freuen :"

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2720 Beiträge, 1179x hilfreich)

quote:
könnte auch der Gang zur Rechtsberatung der einschlägigen Gewerkschaft helfen.


Besser wäre es eine Rechtschutzversicherung abzuschliessen und hoffen das der nächste Blödsinn erst in drei Monaten kommt.

Die "Rechtsberatung der einschlägigen Gewerkschaft" vertreten nur den Arbeitsrechtsteil, wenn es dann um Geld eintreiben geht sind die weg. Auch vertreten die Ihre Unteressen und können die Hilfe dann auch einfach beenden. Das kann man sich sparen.

Uwe

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0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
DeinHase
Status:
Praktikant
(764 Beiträge, 165x hilfreich)

Hallo,

eine Gegendarstellung ist auch immer mit Vorsicht zu genießen. DAnn wird die Abmahnung gerne schnell umformuliert.

Besser ist es, wenn man dem Arbeitgeber mitteilt, dass man sich das Recht vorbehält zu einem späteren Zeitpunkt eine Gegendarstellung zu schreiben. Mehr nicht, keinerlei Angriffsmöglichkeiten bieten.

Damit läßt man sich alle Karten offen und entnimmt dem Arbeitgeber die Möglichkeit die Abmahnung mit Hilfe eines gewieften Rechtsbeistandes rechtssicher umzuformulieren.

Sollte es später mal zu einer Arbeitsschutzklage kommen, weil man z.B. fristlos oder unvorbereitet gekündigt wurde, bevor man einen neuen Job hat oder ggf. um eine mögliche Abfindung heraus zu schlagen, kann dies noch mal sehr interessant werden.

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"Liebe Grüße"

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2529x hilfreich)

@Ebenezer

quote:
Generell gilt wohl eher:

quote:Der Arbeitnehmer hat aber stets ein Recht auf Gegendarstellung. Er kann der Abmahnung in der Personalakte eine Stellungnahme beifügen. Der Arbeitnehmer sollte bei einer unberechtigten Abmahnung unmittelbar reagieren. Versäumt er dies oder geht er erst nach längerer Zeit gegen die Abmahnung vor, kann dies als unzulässige Rechtsausübung gewertet werden.


Diese Ansichten sind zwar nicht ganz falsch, ich halte sie aber dennoch für absolut kontraproduktiv.

In der Gegendarstellung wird der AN den Verstoss im besten Fall auch noch zugeben. Der AG hat dann den Beleg und braucht es vor dem Gericht gar nicht mehr zu beweisen.

Das der AN bei einer unberechtigten Abmahnung unmittelbar regieren sollte halte ich für grundsätzlich falsch. Ich klammere da das Wort unmittlebar mal aus. Denn wenn der AN tatsächlich das unstillbare Bedürfnis hat, gegen die Abmhanung vorgehen zu müssen, dann sollte dies in der Tat zeitnah erfolgen.

Meiner Meinung nach sollte man als AN Abmahnungen immer erst vor Gericht angreifen, wenn ein AG darauf eine Kündigung stützt.

0x Hilfreiche Antwort


#23
 Von 
SteffenL
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Also hier nur mal kurz meine Meinung dazu: Der Weg zur Arbeit ist Freizeit. Was Du in Deiner Freizeit machst hat der Arbeitgeber in diesem Zusammenhang nicht zu interessieren. Punkt.

0x Hilfreiche Antwort

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