Abmahnung - Strafantrag gegen Petzer?

8. Oktober 2009 Thema abonnieren
 Von 
huhuber
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Abmahnung - Strafantrag gegen Petzer?

Hallo zusammen,

ich habe gestern eine Abmahnung erhalten. Der Vorwurf lautet:
"Sie waren am 28.08.09 von 18:00 bis 06:00 Uhr im Haus XXX eingesetzt.

Nach Mitteilung Ihres Objektleiters haben Sie Ihren Arbeitsplatz am Empfang verlassen um privat den Bankautomaten aufzusuchen. In dieser Zeit war der Empfang unbesetzt.
Herr XXX, diensthabender Schichtführer war über Ihr eigenmächtiges weder in Kenntnis gesetzt, noch hat er seine Erlaubnis hierfür erteilt.

Als Zeugen nennen wir Herr XXX, Objektleiter und Herr XXX, diensthabender Schichtführer"

Der Rest des Schreibens besteht aus Standardsätzen zu weitern Maßnahmen bei wiederholtem Verstoß. Ich denke das kann ich mir sparen.

Das ist diese Abmahnung "anfechten" werde ist wohl klar.


Da ich anhand von Kontoauszügen belegen kann, dass ich nicht am Geldautomaten war (der steht vom Empfang in Sichtweite, keine 15 Meter weg) und der Zeitraum des angeblichen Verstoßes in einem bereich von 12 Stunden liegt und ein Zeuge zur "Tatzeit" im Urlaub war, steht Aussage gegen Aussage und deswegen habe ich mir folgendes überlegt.

1.) Die abmahnung wird aus formalen Gründen angefochten, da ich vor erteilung nicht gehört worden bin.
2.) Die Abmahnung wird ebenfalls angefochten, da der Wahrheitsgehalt gen Null tendiert - siehe Kontoauszüge
3.) Ich verlange die sofortige Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte
4.) Steht mir gem. 823 BGB Schadensersatz zu?
5.) Ich erlege demjenigen die Kosten meines Rechtsanwaltes auf, der diese unwahre Behauptung an meine Vorgesetzten weitergegeben hat.
4.) Ich stelle Strafantrag gem § 187 (Verleumdung) gegen den "Petzer"

Das müsste doch so hinhauen oder was meint Ihr?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

quote:
Da ich anhand von Kontoauszügen belegen kann, dass ich nicht am Geldautomaten war


Bei Checken des Kontos ob Geld drauf ist gibts keinen Eintrag. Dieser Beweis ist also nix wert.

Deine "Verfahren" haben Beweisprobleme.

Im Verfahren zwischen AG und dir treten die Kollegen als Zeuge auf. Die haben nichts zu gewinnen jedoch ein erhebliches Strafmaß bei einer Falschaussage zu erwarten. Hier steht nicht "Aussage" gegen "Aussage" sondern die unterliegst.

Selbes bei den Verfahren gegen die Zeugen, da titt der jeweils andere als Zeuge auf.

Einzige wäre dur würdest mit der Bank reden ob die dir das Überwachungsvideo ausleihen. Könnte auch sein es reicht mit dem Video zu drohen.

K.

-----------------
"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."

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#2
 Von 
huhuber
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Es gibt nur einen Zeugen. der andere war ja dummerweise im Urlaub, also kann den Vorgang gar nicht gesehen haben....

ich kann mich aber auch nicht daran erinnern an diesem Tag an dem Automaten gewesen zu sein...

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

quote:
Es gibt nur einen Zeugen. der andere war ja dummerweise im Urlaub, also kann den Vorgang gar nicht gesehen haben


Auch das der im Urlaub war ist kein Beweis. Interessant wäre nur zu wissen was der ausagen wird. Kann ja sein er war privat in der Ecke.

quote:
ich kann mich aber auch nicht daran erinnern an diesem Tag an dem Automaten gewesen zu sein


Na wenn man immer in der Arbeitszeit privates erledigt - kann man sich das schwer merken

K.

-----------------
"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

dass die abmahnung dich kränkt, ist eine sache. eine andere ist, sich klug zu verhalten.
in der sache geht es m.e. nicht zuvörderst um die frage, ob du an dem bankautomaten gewesen bist, sondern ausschließlich darum, ob du deinen arbeitsplatz verlassen hast. das kannst du ggf. bestreiten - wenn du deiner sache sicher bist.
m.e. musst du aber gar nichts tun und solltest es auch nicht. dieses rundumschlagen befriedet die situation nicht, im gegenteil: du machst dich erst recht auffällig.
du musst auch deswegen nichts tun, weil der vorfall sich kaum wiederholen wird (denke ich), so dass eine kündigung deswegen höchst unwahrscheinlich sein dürfte.
mit ablauf der zeit kann sich der AG immer weniger auf diese abmahnung stützen.
mein rat ist: nerven behalten, ruhe geben.

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"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

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