Hallo
Mal meine Sache schildern. Ich bin auf öffentliche Verkehrsmittel an gewissen, gestern haben die Busse und Bahnen gestreikt. Das war nicht mein Problem, da die Züge ja der DB fuhren. Doch da kamm es gestern zu erheblichen Verspätungen was ich mir auch bescheinigen liess. Ich habe gestern mein Anschluss nicht bekommen. Also habe ich mich erkundigt wie es nun weitergeht da wurde mir mitgeteilt das es auf allen S-Bahn Linien zu Verspätungen kommen wird. Mit diesen Verspätungen wäre gestern so bei meiner Arbeit angekommen das ich nur noch 1,5 Std. hätte arbeiten können da es immer nur 18 -22 Uhr gearbeitet wird.Ich bin dann wieder nach Hause gefahren und war gestern nicht arbeiten aus diesem Grund.Habe dem Arbeitgeber das auch genauso geschildert. Ich arbeit in Teilzeit. Nun sagte mir mein Arbeitsgeber das er mich deswegen Abmahnen wird. Darf er aus den Gründen mich Abmahnen oder kann ich gegen diese Abmahnung angehen.
LG
Thorsten Schacht
-- Editiert fb333166-13 am 22.03.2012 09:43
Abmahnung - Verspätungen
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Natürlich darf der AG abmahnen.
Es ist einzig und allein deine Sache wie du pünktlich an deinen Arbeitsplatz kommst und nicht die Sache des Arbeitgebers.
Einfach nicht arbeiten gehen kann ja wohl nicht sein.
Die Streiks waren übrigens im Vorfeld bekannt, du hättest dich also problemlos um eine andere Fahrgelegenheit kümmern können oder frühzeitig losfahren.
Notfalls halt aufs Fahrrad schwingen.
Kleine Hexe
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Damit fehlten Sie unentschuldigt. Sie hätte Ihren Arbeitgeber zumindest anrufen können/sollen.
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Ich habe mich ja Pünktlich auf dem Weg gemacht und der Streik war ja nicht das Problem. Das Problem war das bei der DB erhebliche Verspätungen waren. Ausser dem bin ich ja nicht einfach so von der Arbeit weg geblieben. Versucht anrufen habe ich auch war leider keiner mehr da im Büro. Also hatte ioch das dann gleich am nächten Tag früh morgens gemeldet. Es war wirklich nict meine Schuld.
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Die Frage ist rechtlich ziemlich klar, wie kleinehexe schon schrieb, wie ein Arbeitnehmer zur Arbeit kommt ist allein sein Problem.
Dazu mehr:
http://www.kahle-poetes.de/tipps/tipps_details_483_13_748_167.html
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Na klasse da versucht man alles um zur Arbeit zukommen und dann wird man dafür bestraft das man alles versucht um zur Arbeit zukommen, ob wohl man nichts dafür kann das man nicht zur Arbeit kommen konnte. Kann ich irgend wie nicht ganz glauben das man bestraft wird wenn man eigentlich alles richtig gemacht. Werde ich mir wohl doch mal ein Termin bei Rechtsberater geben lassen und fragen wie er das dann alles os sieht in meiner Sache. Es ist ja nicht so das ich was dafür kann das ich nicht zur arbeit konnte, habe das ja nicht absichtlich gemacht.
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AN tragen das Wegerisiko und sind grundsätzlich verpflichtet, rechtzeitig am Arbeitsplatz zu sein.
Sind Streiks, so ist es dem Arbeitnehmer zumutbar auf Alternativen auszuweichen und vorallem schon bei der Abfahrt von zu Hause eine Bahn früher zu nehmen.
Jetzt stellt sich hier die Frage: Wie weit ist dein Weg? Wäre evtl. ein Taxi für das letzte Teilstück zumutbar gewesen?
Darüber hinaus ist es besonders wichtig, den Arbeitgeber schnellstmöglich über eine mögliche Verspätung und schon recht über das Fernbleiben zu informieren:
Wäre wenigstens dies von deiner Seite geschehen, hätte der AG u. U. nur den Lohn gekürzt, aber so handelt es sich um unentschuldigtes Fehlen. Wenn du nicht der einzige Arbeiter im Unternehmen bist, scheint es mir eher unwahrscheinlich, dass überhaupt niemand dort zu erreichen gewesen sein soll.
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Von welchen Entfernungen und (üblichen) Fahrzeiten reden wir hier überhaupt?
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quote:
Mit diesen Verspätungen wäre gestern so bei meiner Arbeit angekommen das ich nur noch 1,5 Std. hätte arbeiten können [...] Ich bin dann wieder nach Hause gefahren und war gestern nicht arbeiten
Das ist der Knackpunkt. Du hast eigenmächtig entschieden, lieber zuhause zu bleiben anstatt zur Arbeit zu gehen und die noch möglichen 1,5 Std. zu arbeiten. Diese Entscheidung steht dir als AN nicht zu. Das ist Arbeitsverweigerung, die natürlich zu recht abgemahnt werden kann, selbst wenn man dir zugestehen würde, daß du für die Verspätung an sich nicht verantwortlich bist.
quote:
Na klasse da versucht man alles um zur Arbeit zukommen [...]
nichts dafür kann das man nicht zur Arbeit kommen konnte.
[...] das man bestraft wird wenn man eigentlich alles richtig gemacht
[...] habe das ja nicht absichtlich gemacht.
Alles völlig falsch. Du hast absichtlich entschieden, lieber gar nicht zu arbeiten als die nach deiner Aussage möglichen 1,5 Std. Dementsprechend hast du auch nicht "alles versucht" und kannst sehr wohl etwas dafür, daß du die 1,5 Std. nicht gearbeitet hast.
-- Editiert Khryztynna am 22.03.2012 16:16
-- Editiert Khryztynna am 22.03.2012 16:17
... du wirst auch nicht "bestraft" fürs Zuspät- bzw. Garnichtkommen, vielmehr sagt dir dein AG - wenn auch deutlich "knurrend" - , was ihm nicht passt und was er von dir erwartet.
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