Hey Leute ich habe ein kleines Problem.
Am Freitag habe ich von meiner Firma eine Abmahnung erhalten, mit der Begründung dass ich einige male zu spät in dir schule Gegangen bin.
Das steht in der Abmahnung drauf:
Sehr geehrter Herr….,
Während ihrer Ausbildung sind Sie Verpflichtet, die Kenntnisse zu erwerben, die erforderlich sind, um das Ausbildungsziel zu erreichen. Deshalb ist auch der Besuch der Berufschule Pflicht. Ihr Berufschullehrer Herr….. hat uns mitgeteilt, dass an folgenden Tagen
(kurz insgesamt 6-mal zu spät ins unterricht kam insgesamt 400min (Schuljahr 07/08)
Unentschuldigt vom Unterricht ferngeblieben sind. Damit haben Sie gegen Ihre Lernpflicht verstoßen.
Gemäß unserer Ausbildungsregelung werden wir Ihnen 1 Tag Urlaub abziehen.
Jetzt mal die Fragen: Dürfen Sie mir nur weil ich 6-mal im Schuljahr zu spät gekommen bin eine Abmahnung geben????
Und haben die das Recht mir 1 Tag urlaub abzuziehen??? Den ich kann nirgends in der Ausbildungsregelung sehn das Sie das recht haben mir urlaub abzuziehen.
Bedanke mich
Abmahnung ????
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ja dürfen sie!
Dafür hättest du auch schon früher eine Abmahnung bekommen können.
Eine Abmahnung ist ja letztendlich nichts anderes als ein "Warnschuß" auf den du besser hören solltest.
Also keine Panik wegen einer Abmahnung das wird überbewertet.
Ich frag mich was "zu spät gekommen" in Zahlen bedeutet...
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... die abmahnung dürfte in ordnung gehen, selbst wenn jedes einzelen zuspätkommen eher geringfügig wäre - die serie macht es.
ansonsten solltest du nachfragen, wo genau das mit dem tag urlaub geregelt sein soll - das erscheint mir doch eher fragwürdig, selbst wenn es in einer ordnung geregelt wäre.
Naja, du warst jetzt 400 min unentschuldigt nicht in der Schule. Das sind knapp 6 dreiviertel Stunden. Da kann der AG schon mal annehmen, dass das einen Tag Urlaub ausmacht.
Du musst dir mal überlegen: Deine Firma stellt dich für die Schule frei. Wenn die nicht wäre, könntest du ja arbeiten. Aber was machst du? Gämmelst rum.
Trotzdem sehe ich auch keine gesetzliche Grundlage für den Abzug eines Urlaubstages. Dafür gibt es zwei Gründe:
1. Werden Urlaubstage in Gänze gewehrt. Hier mal 5 Minuten, dort mal eine Stunde – das is nicht!
2. Wirst du als Azubi doch höchstwahrscheinlich nur den Mindestanspruch an Urlaub haben (24 Werktage). Wenn du nun einen Tag abgezogen bekommst, dann hast du nicht mehr den Mindesturlaub für das Jahr.
ABER: ich finde nicht, dass du jetzt dringend auf dein Recht pochen solltest. Du hast dich falsch verhalten und die Schule verbummelt. Ich würde dafür kein Fass aufmachen und einfach Besserung geloben.
... @ oha
deinem ABER würde ich widersprechen: von @senben verlangt der AG vertraglich geschuldetes verhalten - da kann der AG nicht im selben atemzug seinerseits ein verhalten an den tag legen, das womöglich nicht durch recht und gesetz gedeckt ist.
-- Editiert von blaubär49 am 09.06.2008 11:07:00
-- Editiert von blaubär49 am 09.06.2008 11:07:56
Ok, ich schließe mich in soweit blaubär an, dass das nun der TE für sich entscheiden muss.
In meinem Ausbildungsbetrieb hätte ich das hingenommen, weil ansonsten alles sehr freundschaftlich war, aber vielleicht sieht es beim TE ja anders aus.
Und jetzt?
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