Abmahnung bei Folgekrankmeldung

31. August 2016 Thema abonnieren
 Von 
fb448813-44
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Abmahnung bei Folgekrankmeldung

Gutes Tag,

Folgende Situation. Wegen einer Kniegelenksentzündung bin ich seit 5 Wochen krank geschrieben. Letzte Woche am Do 25.08.16 Anruf meiner Disponentin bzgl Arbeitsfähigkeit in der Folgewoche. Aktuelle Krankmeldung ging bis einschließlich Fr 26.08.16.
Telefonisch sagte ich das ich am selben Tag (Do 25.08.) um 17 Uhr einen Arzt Termin habe und ich ihr dann bescheid geben würde. Dies tat ich auch. Krankmeldung verlängert bis einschließlich Fr 02.09.16.
Sie bedankte sich. Als nun meine Frau gestern, am Dienstag die Folgekrankmeldung abgegeben hat, hat Zeitgleich mein Chef angerufen und mich informiert das ich nach meiner Krankheitsphase eine Abmahnung bekomme da ich die Folge Krankmeldung nicht gleich am Freitag gebracht habe. Ist dies Schikane oder rechtens? Er wusste ja das ich seit 5 Wochen krank war. Auch die Disponentin wusste bescheid. Und mit meinem Knie ging das halt nicht persönlich. Deshalb muss ich abwarten bis meine Frau Zeit hat um sie anzugeben. Hätte ich die Post benutzt dauert es auch 1-2 Tage. Dies war 5 Wochen kein Problem. Nun aufeinmal schon. Danke für Ihre Antworten.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ebenezer
Status:
Lehrling
(1235 Beiträge, 630x hilfreich)

Der Fall ist gesetzlich nicht geregelt. Die wohl herrschende Meinung wendet [link=https://dejure.org/gesetze/EntgFG/5.html]§ 5 Abs. 1 Satz 2 EFZG [/link] analog an. Das bedeutet, dass die Folgebescheinigung spätestens am vierten Tag nach dem ursprünglich bescheinigten Ende der Arbeitsunfähigkeit beim Arbeitgeber vorliegen muss.

Allerdings eröffnet [link=https://dejure.org/gesetze/EntgFG/5.html]§ 5 Abs. 1 Satz 3 EFZG [/link]dem Arbeitgeber die Möglichkeit, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen. Das muss allerdings vorher geschehen. Hat der Arbeitgeber nach der ersten Krankmeldung nichts entsprechendes gesagt sollten Sie in Ihrem Arbeitsvertrag schauen, ob dort vielleicht eine "sofort"-Regel enthalten ist.

Wenn beides nicht der Fall ist dürfte eine Abmahnung unzulässig sein. In diesem Fall stellt sich die Frage, ob der Arbeitgeber hier gezielt eine spätere Kündigung vorbereitet (z.B. wegen befürchteter zukünftiger Ausfälle) oder sich nur geärgert hat. Danach richtet es sich, welche Gegenmaßnahmen hier ergriffen werden sollten.




-- Editiert von Ebenezer am 31.08.2016 11:19

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17470 Beiträge, 6501x hilfreich)

Mir scheint, das wird eine der sog. 'Abmahnungen', die AN getrost lochen und abheften darf. Darauf eine Kündigung zu gründen, setzt a) voraus, dass sich die Sache wiederholt und b) dass die Sache so gewichtig wäre, dass eine Kündigung deswegen berechtigt wäre. Deswegen brauchst du dir eher keinen Kopf zu machen - hier können Entgegnungen oder sonst was vielleicht sogar schädlich werden.
Allerdings sagst du nichts über die Größe des Betriebes, zur Anzahl der Beschäftigten: bei Kleinbetrien mit < 10 MA ist leicht gekündigt.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb448813-44
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Erst mal danke für die Antworten. Ca 2-300 mitarbeiten vor Ort. Deutschlandweit etwas mehr :) sozialer Arbeitnehmer möchte man meinen. Öffentlicher Dienst. Chef meinte am Telefon gibt eine Abmahnung da er Planungssicherheit haben muss usw. Jedoch hat meine Disponentin mit versichert das er wusste das ich noch krankgeschrieben bin. Sprich er hat mich angelogen. Er meinte er ging davon aus da ich ja in der Arbeit erscheinen würde, da keine Krankmeldung mehr vorliegt. Offensichtlich will er hier etwas kreieren. Vorab kam auch schon ein Zettel heim von einem beruflichen Wiedereingliederungverfahren, da länger als 6 Wochen krank. Obwohl da noch gar keine 6 Wochen rum waren. Gut wenn man einen anderen Krankheitsfall dazu zählt der dieses Jahr war dann schon. Aber bei so was muss ja soviel ich weiß 6 Wochen die selbe Krankheit vorliegen. Ich denke ich werde zu unbequem.

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