Abmahnung bei Kundenbesuche

27. April 2020 Thema abonnieren
 Von 
Shadga
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Abmahnung bei Kundenbesuche

Hallo,

kann ich abgemahnt werden wenn ich eine Dienstreise von innerhalb oder etwas darüber hinaus (Mit überstunden) meiner Arbeitszeit, eine Dienstreise zum Kunden antreten muss, um eine etwas einfache IT-Komponente zu installieren?

Zu meiner selbst, ich bin als Programmierer im Unternehmen eingestellt und habe mich bewusst auf diesen Standort und einen Bürojob beworben. Zu meinem Aufgabengebiet gehören auch die Verwaltung zu internen IT-Angelegenheiten.

Nur leider hatte ich schonmal einmal mit widerstand überreden lassen solch ein Kundenbesuch mitzumachen, und sehe seit dem das dies nun auch öfters vorkommen wird. Und dies möchte ich gerne vermeiden, da dies eigentlich nicht zu meinen Tätigkeiten gehört. (Geschweige von weiteren Qualifikationen mit Kundenumgang, Übernahme von Monteuren (Zum Anbringen der IT-Komponenten z.B. in hoher Höhe) usw.) (Und da auch mit der Kontakt mit anderen Menschen schwer fällt)

Darf ich diese kurzen Dienstreisen verweigern, da diese nicht zu meinen Tätigkeiten gehören? In meinen AV werden diese nicht gelistet. Darf man allgemein Tätigkeiten verweigern, die nicht gelistet sind? Z.B. Seit einem halben Jahr gebe ich auch Schulungen für Mitarbeiter um bestimmte Sachen zu bedienen, dies ist aber auch nicht direkt erwähnt.



-- Editiert von Shadga am 27.04.2020 16:23

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32122 Beiträge, 5650x hilfreich)

Zitat (von Shadga):
In meinen AV werden diese nicht gelistet.
Werden denn in deinem AV alle Tätigkeiten aufgeführt/gelistet, die du machst?
Hat dein AG und du denn zu Beginn genau gewusst, welche Tätigkeiten du während des Beschäftigungsverhältnisses ausüben wirst?

Wenn bei dir nur *Programmierer* steht, warum machst du dann Schulungen für Mitarbeiter?

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17426 Beiträge, 6485x hilfreich)

//// ... , da diese nicht zu meinen Tätigkeiten gehören?
So ganz einfach ist das nicht zu sagen, was genau Tätigkeiten sind und welche nicht, die dir zuzumuten sind.
Zwar gibt es einen sicheren Kern, aber eben auch Neben- oder Randpflichten, die im AV eben nicht gelistet sind.
Also Ja - eine Abmahnung ist wohl drin, wenn der AG meint, dass das zu deinen Aufgaben gehört - aber andererseits ist eine Abmahnung auch kein Beinbruch, insofern du dich dann darauf einstellen kannst, was der AG von dir verlangt.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Shadga
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

bei meinen AV ist eine Stellenbeschreibung festgelegt, im Allgemeinen ist mein AV nicht sehr "Fortschrittlich" und hat sehr viel Ungewissheiten.

Alle Tätigkeiten werden in dieser Stellenbeschreibung aufgelistet und nein da ist nicht aufgelistet das ich Schulungen mache, aber als Hauptprogrammiere der Ahnung von Programm hat, habe ich das hingenommen.
(Auch andere Tätigkeiten gehe auch mal gerne ein wie länger Arbeiten für Serverwartung oder Umzug vom Server am Wocheende, obwohl dies auch nicht geregelt ist)

Nur geht es hier um eine Tätigkeit die beim Kunden statt findet, wobei mich man nur braucht um 2 Kabel reinzustecken (Und ich das nicht einsehe mir diesen Stress aufzunehmen, da dies wohl jetzt mehr und mehr gemacht werden soll), das könnte auch Praktikant oder Azubi machen.

Zitat (von Anami):

Zitat (von Shadga):
In meinen AV werden diese nicht gelistet.
Werden denn in deinem AV alle Tätigkeiten aufgeführt/gelistet, die du machst?
Hat dein AG und du denn zu Beginn genau gewusst, welche Tätigkeiten du während des Beschäftigungsverhältnisses ausüben wirst?

Wenn bei dir nur *Programmierer* steht, warum machst du dann Schulungen für Mitarbeiter?

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