Abmahnung bei falschen Formularanträgen

19. August 2008 Thema abonnieren
 Von 
Jung-Unternehmer
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 5x hilfreich)
Abmahnung bei falschen Formularanträgen

konkretes Beispiel:

Mitarbeiter eines Handelsunternehmen bereiten im Verkauf für einen Kunden einen Antrag vor, der später für das Büro für die Finanzierung zwischen Hausbank und Endverbraucher dienen soll.

Jeder VK-mitarbeiter muss im Verkauf beim ausfüllen des Antrages darauf achten, dass der Kunden seinen Personalausweis dabei hat und dieser ihm gehört, sowie gültig ist.

Das dies einige MA nicht ernstnehmen "oder mal" im streß auser acht lassen/vergessen, möchte der chef bei nicht überprüfung des Perso eine Abmahnung an den jeweiligen MA aussprechen?

zulässig ja / nein?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
RobertRatlos
Status:
Praktikant
(601 Beiträge, 85x hilfreich)

Wenn ein Mitarbeiter eine ausdrückliche Dienstanweisung seines Chefs nicht ausführt, dann ist der Chef berechtigt, den Mitarbeiter abzumahnen und im Wiederholungsfall auch zu kündigen !

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#2
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... die identität des kreditnehmers korrekt festzustellen, ist ja wohl nicht ganz unwichtig. deshalb ist es wohl eine pflichtverletzung des AN, wenn er es nicht tut. arbeitsvertragliche pflichten zu verletzen, rechtfertigt eine abmahnung - es ist ja gerade sinn der abmahnung, fehlverhalten zu rügen und pflichtgemäßes einzufordern.

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