Abmahnung bei mithören von Gesprächen?

4. Februar 2022 Thema abonnieren
 Von 
Erikk
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Abmahnung bei mithören von Gesprächen?

Hallo, ein Mitarbeiter hat während eines persönlichen Gesprächs (VG/MA) Kopfhörer benutzt und das Gespräch mithören lassen. Kann man ihn dafür abmahnen?
Es wurden keine streng vertraulichen Dinge gesprochen.

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Erikk):
Kann man ihn dafür abmahnen?

Nicht nur das. es könnte sogar bis zur fristlosen Entlassung gehen.
Weitere Optionen wären Strafanzeige und strafbewehrte Unterlassungserklärung / -klage gegen die Beteiligten.




-- Editiert von Harry van Sell am 04.02.2022 23:48

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17382 Beiträge, 6471x hilfreich)

Zitat (von Erikk):
Kopfhörer benutzt und das Gespräch mithören lassen

Kopfhörer statt des Telefonhörers? Und dann doch die Ohrmuschel umgeklappt, dass jemand im Raum mithören konnte? Und ein ganz normales Telefonat ohne sonderliche Vertraulichkeitsabsprache.
(Oder wie habe ich mir den Vorgang vorzustellen?) - Das sehe ich nicht so rabenschwarz wie Harry.

Dass Leute im Zimmer ein Telefonat mithören (können), ist ja per se nicht ungewöhnlich Ob nun ein MA den Hörer etwas vom Ohr entfernt hält oder den Kopfhörer entsprechend aufsetzt - es kann so immer Mithörer geben und das weiß auch die Gegenseite.

Die Sache stellt sich anders dar, wenn sich jemand durch technische Vorrichtung auf ein Gespräch schaltet - sowas gab es früher bei Büro-Telefonanlagen, dass der Chef per Knopfdruck mithören konnte oder können hätte.

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#3
 Von 
guest-12324.04.2023 06:27:18
Status:
Lehrling
(1448 Beiträge, 232x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
sowas gab es früher bei Büro-Telefonanlagen, dass der Chef per Knopfdruck mithören konnte oder können hätte

Zu Bildungszwecken:

Bei modernen IP Telefonanlagen ist das immer noch ein "Feature", dass man aktivieren kann. Hier kann man sich auch Problems in ein Home-Office Gespräch einschalten, wenn es über das softphone geführt wird.

-- Editiert von kalledelhaie am 05.02.2022 10:33

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von kalledelhaie):
Bei modernen IP Telefonanlagen ist das immer noch ein "Feature", dass man aktivieren kann.

Was es nicht legaler machen würde...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
Erikk
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Also es waren EarPods, man konnte es also nicht sehen, dass Kopfhörer benutzt wurden.
Es gab systemseitige Rückfragen, also nichts persönliches/vertrauliches aber dennoch ein Unding, dass einfach ein Telefonat „stillschweigend" weitergeführt wird, ohne das ich es während des Gesprächs davon mitbekommen habe.

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#6
 Von 
Erikk
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für euer Feedback!
Also es waren EarPods, man konnte es also nicht sehen, dass Kopfhörer benutzt wurden.
Es gab systemseitige Rückfragen, also nichts persönliches/vertrauliches aber dennoch ein Unding, dass einfach ein Telefonat „stillschweigend" weitergeführt wird, ohne das ich es während des Gesprächs davon mitbekommen habe.

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#7
 Von 
Erikk
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für euer Feedback!
Also es waren EarPods, man konnte es also nicht sehen, dass Kopfhörer benutzt wurden.
Es gab systemseitige Rückfragen, also nichts persönliches/vertrauliches aber dennoch ein Unding, dass einfach ein Telefonat „stillschweigend" weitergeführt wird, ohne das ich es während des Gesprächs davon mitbekommen habe.

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#8
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17382 Beiträge, 6471x hilfreich)

... jetzt bin ich verwirrt:
- Bist du der (unfreiwillige) Dritte im Zimmer, der mitgehört hat
- oder bist du der Telefonteilnehmer mit den EarPods (das sind wohl in-ear-KH, oder?), der das Mithören absichtlich oder unabsichtlich ermöglicht hat?

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Ich vermute, das er der "Abgehörte" ist.



Zitat (von Erikk):
also nichts persönliches/vertrauliches

Egal, beim § 201 StGB geht es hauptsächlich darum, dass es "unbefugt" ist und es "das nichtöffentlich gesprochene Wort" ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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