Hallo, ein Mitarbeiter hat während eines persönlichen Gesprächs (VG/MA) Kopfhörer benutzt und das Gespräch mithören lassen. Kann man ihn dafür abmahnen?
Es wurden keine streng vertraulichen Dinge gesprochen.
Abmahnung bei mithören von Gesprächen?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
ZitatKann man ihn dafür abmahnen? :
Nicht nur das. es könnte sogar bis zur fristlosen Entlassung gehen.
Weitere Optionen wären Strafanzeige und strafbewehrte Unterlassungserklärung / -klage gegen die Beteiligten.
-- Editiert von Harry van Sell am 04.02.2022 23:48
ZitatKopfhörer benutzt und das Gespräch mithören lassen :
Kopfhörer statt des Telefonhörers? Und dann doch die Ohrmuschel umgeklappt, dass jemand im Raum mithören konnte? Und ein ganz normales Telefonat ohne sonderliche Vertraulichkeitsabsprache.
(Oder wie habe ich mir den Vorgang vorzustellen?) - Das sehe ich nicht so rabenschwarz wie Harry.
Dass Leute im Zimmer ein Telefonat mithören (können), ist ja per se nicht ungewöhnlich Ob nun ein MA den Hörer etwas vom Ohr entfernt hält oder den Kopfhörer entsprechend aufsetzt - es kann so immer Mithörer geben und das weiß auch die Gegenseite.
Die Sache stellt sich anders dar, wenn sich jemand durch technische Vorrichtung auf ein Gespräch schaltet - sowas gab es früher bei Büro-Telefonanlagen, dass der Chef per Knopfdruck mithören konnte oder können hätte.
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Zitatsowas gab es früher bei Büro-Telefonanlagen, dass der Chef per Knopfdruck mithören konnte oder können hätte :
Zu Bildungszwecken:
Bei modernen IP Telefonanlagen ist das immer noch ein "Feature", dass man aktivieren kann. Hier kann man sich auch Problems in ein Home-Office Gespräch einschalten, wenn es über das softphone geführt wird.
-- Editiert von kalledelhaie am 05.02.2022 10:33
ZitatBei modernen IP Telefonanlagen ist das immer noch ein "Feature", dass man aktivieren kann. :
Was es nicht legaler machen würde...
Also es waren EarPods, man konnte es also nicht sehen, dass Kopfhörer benutzt wurden.
Es gab systemseitige Rückfragen, also nichts persönliches/vertrauliches aber dennoch ein Unding, dass einfach ein Telefonat „stillschweigend" weitergeführt wird, ohne das ich es während des Gesprächs davon mitbekommen habe.
Danke für euer Feedback!
Also es waren EarPods, man konnte es also nicht sehen, dass Kopfhörer benutzt wurden.
Es gab systemseitige Rückfragen, also nichts persönliches/vertrauliches aber dennoch ein Unding, dass einfach ein Telefonat „stillschweigend" weitergeführt wird, ohne das ich es während des Gesprächs davon mitbekommen habe.
Danke für euer Feedback!
Also es waren EarPods, man konnte es also nicht sehen, dass Kopfhörer benutzt wurden.
Es gab systemseitige Rückfragen, also nichts persönliches/vertrauliches aber dennoch ein Unding, dass einfach ein Telefonat „stillschweigend" weitergeführt wird, ohne das ich es während des Gesprächs davon mitbekommen habe.
... jetzt bin ich verwirrt:
- Bist du der (unfreiwillige) Dritte im Zimmer, der mitgehört hat
- oder bist du der Telefonteilnehmer mit den EarPods (das sind wohl in-ear-KH, oder?), der das Mithören absichtlich oder unabsichtlich ermöglicht hat?
Ich vermute, das er der "Abgehörte" ist.
Zitatalso nichts persönliches/vertrauliches :
Egal, beim § 201 StGB geht es hauptsächlich darum, dass es "unbefugt" ist und es "das nichtöffentlich gesprochene Wort" ist.
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