Abmahnung gelogen

9. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
Crisso
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Abmahnung gelogen

Hallo.ich bin angestellt durch Arbeitsamt seit Januar 2018.Alles war in Ordnung bis ende April 2019(nach 15 Monaten).Bei Jahrliche geshpricht. alles war gut.nur gute sachen hat gesagt über mich.und dann.2 Tage später habe eine Abmahnung bekommen.iich wurste nicht was ist und habe unterschrieben .War 3 Sachen. und alle war falsch. War nicht mein Schuld. Ich hatte Angst etwas zu sagen und habe so gelassen.aber jetzt habe eine Kündigung bekommen.wo steht andere 2 Sachen. auch falsch.und sagte nach dem 1 Abmahnung meine Arbeit wurde nicht verbessert sein.und wir könnte nicht weiter suzammen arbeiten.
Was ich kannt machen.???Alle was steht in diese Abmahnungen sind falsch.hat gelogen .Ich weiss.habe keine Zukunft in diese Firma. Aber ich kann nicht so lassen.
Ich finde diese Situation wie ein Mobbing. Oder????.
Vielen dank und ich warte gerne eine Rückmeldung.
LG Crisso

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8406 Beiträge, 3770x hilfreich)

Das kann man hier schlecht beurteilen, aber:

Du kannst dich gegen die Kündigung wehren, wenn du der Meinung bist, dass sie nicht gerechtfertigt ist.
Das muss innerhalb einer Frist von 3 Wochen passieren, nachdem du die Kündigung erhalten hast und heißt "Kündigungsschutzklage"

Hast du jemanden, der dir dabei helfen kann und deutsch gut sprechen und lesen kann?

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17358 Beiträge, 6465x hilfreich)

Wann hat es die Abmahnungen gegeben und wann die Kündigung darauf?
Das kann wichtig werden, wenn du wegen der Kündigung klagst, denn man muss dir ja auch Zeit geben, wenn du etwas besser machen sollst. .
Das zuständige Gericht ist das Arbeitsgericht, du hast genau drei Wochen, gerechnet ab dem Datum, an dem du die Kündigung erhalten hast. Das Gericht überprüft, ob die Kündigung rechtens ist.

Dass du die Abmahnungen unterschrieben hast, bedeutet nur, dass du sie auch sicher erhalten hast - es bedeutet vor allem nicht, dass du die Vorwürfe auch anerkennst. Die kannst du vor Gericht immer noch bestreiten.

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#3
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8406 Beiträge, 3770x hilfreich)

Zitat:
Dass du die Abmahnungen unterschrieben hast, bedeutet nur, dass du sie auch sicher erhalten hast - es bedeutet vor allem nicht, dass du die Vorwürfe auch anerkennst


Das ist nicht sicher, das der TE nicht schreibt, was er hier genau unterschrieben hat: Ledigliche eine Kenntnisnahme oder die Anerkennung der Vorwürfe!

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38353 Beiträge, 13981x hilfreich)

Ab zum Arbeitsgericht, Kündigungsschutzklage einreichen, da wird dann auch überprüft, ob die Abmahnung rechtens war.

wirdwerden

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#5
 Von 
Crisso
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von HeHe):
Das kann man hier schlecht beurteilen, aber:

Du kannst dich gegen die Kündigung wehren, wenn du der Meinung bist, dass sie nicht gerechtfertigt ist.
Das muss innerhalb einer Frist von 3 Wochen passieren, nachdem du die Kündigung erhalten hast und heißt "Kündigungsschutzklage"

Hast du jemanden, der dir dabei helfen kann und deutsch gut sprechen und lesen kann?

Dankeschön.so wie so.ich gehe zum Anwalt.ich brachte eure Meinung weil ich wollte wissen ich kann etwas machen über diese Abmahnungen welche sind total falsch.eine von alle Geschichte ist nicht echt...hat gelogen.

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#6
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17358 Beiträge, 6465x hilfreich)

Ein Rechtsanwalt kostet dich auf jeden Fall dein Geld. Beim Arbeitsgericht braucht es in der 1. Instanz keine Vertretung durch einen Rechtsanwalt.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Crisso
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Ein Rechtsanwalt kostet dich auf jeden Fall dein Geld. Beim Arbeitsgericht braucht es in der 1. Instanz keine Vertretung durch einen Rechtsanwalt.[/quote
Habe Rechtschutzversicherung

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Crisso
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Ab zum Arbeitsgericht, Kündigungsschutzklage einreichen, da wird dann auch überprüft, ob die Abmahnung rechtens war.

wirdwerden

Das ist mein Problem. Diese Abmahnung ist nicht recht.alle was steht drin sind falsch. Hat gelogen und habe in internet gelessen .wenn eine Abmahnung ist falsch.ist "strafzahl" .ünd über Kündigung ist egal.so wie so ich kann nicht weiter in diese Firma arbeiten

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#9
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17358 Beiträge, 6465x hilfreich)

Jetzt verstehe ich nicht mehr: Wenn du Arbeitsrechtschutz hast, sollte dich doch nichts hindern, um dein Recht zu kämpfen. Arbeitsrecht ist allerdings nicht in der normalen Haushalts-Rechtsschutzversicherung nicht enthalten und im Verkehrsrechtsschutz sowieso nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Crisso
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Jetzt verstehe ich nicht mehr: Wenn du Arbeitsrechtschutz hast, sollte dich doch nichts hindern, um dein Recht zu kämpfen. Arbeitsrecht ist allerdings nicht in der normalen Haushalts-Rechtsschutzversicherung nicht enthalten und im Verkehrsrechtsschutz sowieso nicht.

Ok ,danke

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Crisso
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Jetzt verstehe ich nicht mehr: Wenn du Arbeitsrechtschutz hast, sollte dich doch nichts hindern, um dein Recht zu kämpfen. Arbeitsrecht ist allerdings nicht in der normalen Haushalts-Rechtsschutzversicherung nicht enthalten und im Verkehrsrechtsschutz sowieso nicht.

Ok ,danke

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38353 Beiträge, 13981x hilfreich)

Wenn die Kündigung da ist, dann ist die Abmahnung doch zunächst einerlei. Wichtig ist, dass du binnen 3 Wochen ab Zugang der Kündigung Kündigungsschutzklage einreichst. Im Rahmen dieser Klage wird dann auch automatisch die Abmahnung mit überprüft. Bitte tu das sofort. Wenn du Arbeitsrechtsschutz hast, durch Anwalt (die drei Wochen nicht vergessen) oder aber Du gehst direkt zum Arbeitsgericht. Die helfen Dir beim Aufsetzen der Klage. Und im Augenblick ist uninteressant, ob Du da wieder arbeiten willst oder nicht. Wichtig ist, dass die Kündigung aus der Welt kommt.

wirdwerden

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