Abmahnung gerechtfertigt?

3. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
Xaaaaan98
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Abmahnung gerechtfertigt?

Hallo liebe Mitglieder,

leider wurde mir in meiner jetzigen Position eine Abmahnung gegeben (im Rahmen des Halbjahresgespräches). Begründet wird dies durch Fehler in einem Arbeitsvertrag (es wurde eine falsche Vorlage genutzt in der keine Probezeit vorgesehen ist, vorher wurde einmal ein in einem anderen Fall eine handschriftliche Ergänzung übersehen) - final geprüft und unterzeichnet wird dies nicht von mir, sondern dem Geschäftsführer. Grundsätzlich gehört die Erstellung auch nur nach mündlicher Anweisung zu meinen Tätigkeiten.

=> sind das nicht Flüchtigkeitsfehler?
=> reicht dies als Grund für eine Abmahnung (in Vorgesprächen wurde das Thema Genauigkeit einmal thematisiert, blieb aber unkonkret)

Vielen Dank für eine Info.

Ich habe die Abmahnung bisher nicht unterzeichnet.

BG

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Zitat (von Xaaaaan98):
Ich habe die Abmahnung bisher nicht unterzeichnet.


Das spielt auch keine Rolle, wenn Du diese nicht unterzeichnest. Das wird erst interessant, wenn Dir der AG aufgrund mehrere Abmahnungen kündigen will.

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17444 Beiträge, 6490x hilfreich)

"Abmahnen" kann der AG dich für alles und jedes, was arbeitsrechtlich geschuldet ist. Abmahnungen werden erst dann wirklich spannend, wenn der AG darauf eine Kündigung aufbauen will.
Und da scheint diese Abmahnung in dieser Sache dann doch eher fragwürdig. Sie signalisiert wohl eher eine Unzufriedenheit mit deinen Leistungen - der AG grollt sozusagen vernehmbar. Vielleicht Anlass nachzudenken, ob es da noch mehr gibt, weswegen AG sich so vernehmbar macht.
Also: diese Abmahnung - solo und für sich - ist nichts, außer eben eine Unmutsäußerung.
Wenn die Inhalte zutreffen, lohnt nicht einmal eine Gegendarstellung. Abheften und gut iss.

Anmerkung: Ich habe früher Mal bei einer Bausparkasse gearbeitet; dort hat sich immer wieder die Frage gestellt, wer verantwortlich ist: derjenige, der die Aufstellung macht, oder derjenige, der sie absegnet. Die regelmäßige Antwort war: Letzterer.

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#3
 Von 
sonnen8licht
Status:
Schüler
(309 Beiträge, 151x hilfreich)

Wer arbeitet, macht auch Fehler. "Flüchtigkeitsfehler" können auch passieren. Neben der Frage, wie (grob) fahrlässig der Fehler entstand, darf man auch die Höhe des Schadens nicht vergessen, der dadurch entsteht oder entstehen könnte. Da schmerzt ein sich als untauglich erweisender neu eingestellter Mitarbeiter mal schnell mit einer 4- oder 5-stelligen Summe, den man wegen vergessener Probezeit nicht so schnell los wird.

Natürlich ist der Absegner verantwortlich, der Bearbeiter oder Ersteller ist jedoch nicht einfach aussen vor.
Das Verwenden von Vorlagen ist nun nicht so komplexer Natur, die einen solchen Fehler rechtfertigen.

Abhaken, in Zukunft nicht mehr machen.

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#4
 Von 
Xaaaaan98
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Nachrichten. Nun nehmen wir mal an, dass das der erste Fehler solcher Art ist und der Arbeitnehmer einfach gerade unkonzentriert war, ist das verhältnismäßig?
In diesem Unternehmen wurde bisher nie eine Abmahnung ausgesprochen und hätte es nicht eine Ermahnung getan? Würdet ihr da das Gespräch nochmals suchen und ggf um Zurücknahme bitten?

Nun nehmen wir zusätzlich an, dass der AG damit einen Kündigung provozieren will...vorher aber stets gelobt wurde...

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#5
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17444 Beiträge, 6490x hilfreich)

//// ist das verhältnismäßig?
Na - da möchte ich dabei sein, wenn du das mit dem AG diskutierst.
Mag ja alles sein, was du vorbringst - bloß ist es nicht deine Entscheidung.
Du bist der letzte, dem AG zu sagen, was 'verhältnismäßig' ist, oder dass es mit einer Ermahnung auch getan gewesen wäre.
Nimm zur Kenntnis, dass es dem AG eine Abmahnung wert war/ist.
Ansonsten: abheften und vergessen. Jedenfalls die Abmahnung.

-- Editiert von blaubär+ am 04.07.2019 07:42

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