Guten Tach ich bin neu hier und habe da eine Frage
Mein Kollege hat gestern eine Abmahnung bekommen darin ist aufgelistet wie oft er seine PSA (Persönliche Schutzausrüstung)
nicht getragen hat.
Die auflistung fängt vom 01.04.07-01.06.07 man hat ihn nicht darauf hingewiesen oder ähnliches und dann bekommt er am 06.07.07 die Abmahnung ?
Ist das Richtig ?
Ich muss dazu sagen er hat am 02.04.07 eine Nachweis über eine Jährliche unterweisung unterschrieben.
Aber nun zur Frage : Ist der Zeitraum richtig oder hätte der Arbeitgeber sofort Handeln müssen ?
Denn der GL ( Gebietsleiter) war öfter da und wird ihn dann wohl beobachtet haben und oder die Revision auch ist das Richtig ?
Abmahnung - hätte der Arbeitgeber sofort handeln müssen?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?



Natuerlich haette der AN schon viel frueher darauf hingewiesen werden muessen. Aber was soll's? Jetzt ist jedenfalls klar, dass der AG dies nicht weiter hinnehmen will.
In Zukunft also immer(!!!)
rein in die Schutzkleidung und gut iss.
Gruss
CAM
Ist ja Richtig PSA immer an
ist es aber vom Rechtlichen her richtig so spät die Abmahnung zu schreiben ?
Wir haben nämlich das gefühl das wir aus der Firma entfernt werden sollen weil immer irgendwas gesucht wird um uns fertig zu machen mein Kollege ist seit 25 jahren dabei und ich seit 10 jahren.Es handelt sich um ein Konzern mit über 300 Filialen und da sollen dann wohl nur leute rein die 7 tage die woche Arbeiten!!!
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Hallo, worin besteht denn diese PSA? Sollte man, wenn man jahrelang da ist, nicht wissen, dass sie getragen werden soll/muss?
MfG
Man sollte die rechtlichen Folgen einer Abmahnung nicht ueberschaetzen. Unterlaesst man das abgemahnte Verhalten, so entfaltet die Abmahnung ueberhaupt keine weitere Wirkung. Wiederholt man dieses jedoch und es kommt daraufhin zur Kuendigung, so obliegt es bei einer Kuendigungsschutzklage dem Richter, zu entscheiden, welches Gewicht die Abmahnung (noch) hat und ob ueberhaupt.
In diesem Fall waere die Abmahnung im Grunde nichts anderes, als die deutliche und nachweisbare Aufforderung des AG: "Freundchen, zieh das Ding in Zukunft an. Wenn nicht, dann bekommen wir maechtig Aerger miteinander!".
Haelt der AN sich nun auch daran, passiert ihm aufgrund der Abmahnung ueberhaupt nix. Haelt er sich jedoch nicht daran und es kommt dann zur Kuendigung, kann er nicht mehr behaupten, das sei doch immer toleriert worden und er steht u.U. in einem Kuendigungsschutzverfahren ziemlich bloed da.
Gruss
CAM
@venotis
diese ausrüstung besteht aus Handschuhe Hörschutz Anstosskappe Schutzbrille
30jahre war es keine Pflicht bis auf die Handschuhe die eigentlich immer getragen werden der Rest kam erst diese Jahr hinzu !!!
quote:
der Rest kam erst diese Jahr hinzu
Und ab wann?
Wenn ihr auf den Rest der PSA durch einen Aushang zum Tragen verpflichtet wurdet, dann ist diese Abmahnung gerechtfertigt. Wurde der Aushang unterlassen gibt es zwei Möglichkeiten gegen die Abmahnung vorzugehen:
1: Eine schriftliche Gegendarstellung mit den genauen Gründen wieso die Abmahnung ungerechtfertigt ist. Diese muss der Arbeitgeber ( Personalbüro) in die Personalakte legen. Empfang bescheinigen lassen! Duplikat zu Hause bei die Abmahnung heften inklusive der Empfangsbestätigung!!!!
2: Über einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht gegen die Abmahnung klagen. Das kostet Geld und bringt eventuell nur Unfrieden zwischen den Parteien.
@venotis ab dem 02.04.07
@Gummibär
unfrieden herscht eh in der Firma da gibt es noch 2 andere die handeln eh grob fahrlässig da möchte ich schon so manchesmal Fotos von machen nur ob es erlaubt weiss ich halt auch nicht über sowas brauchte ich vor einem jahr nicht nachdenken da gab es das alles nicht.....
Hallo,
quote:
er hat am 02.04.07 eine Nachweis über eine Jährliche unterweisung unterschrieben
Was genau stand hier drinnen?
Gruß
also ohne jemanden zu nahe zu treten,psa PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG ist wie der name schon sagt eine ausrüstung die dazu da ist gewisse körperstellen zu schützen,und wenn man nun diese nicht trägt und etwas passiert haftet der AG,und sowas kann für ne firma ganz schön teuer werden.für umsonst gibt es auch keine arbeitsschutzbeauftragten,die dafür zuständig sind das gewisse arbeitsschutzregeln eingehalten werden.ansonsten ist die abmahnung von rein rechtlicher seite korrekt,ihr habt ja auch für die arbietsschutzunterweisung unterschrieben
@Ortillia
wann und wo diese zu tragen
sprich bei welcher Arbeit sie getragen werden muss ...
@zuendi
ist ja auch richtig nur kannst nicht eine Mann von 49 Jahren von heute auf morgen umstellen und er hat es ja auch nicht absichtlich gemacht das ist die Macht der Gewohnheit wenn du 25 jahre ohne gearbeitet hast und dann sollst wird es für jeden schwer sich dran zuhalten oder nicht?
Und nun zu dem aArbeitsschutzbeauftragten
das ist nur der chef und wenn der Monntags oder Dienstags schon mit ner Schnapsfahne um die ecke kommt(absolutes Alk verbot) ohne sicherheits schuhe(Pflicht) und dazu noch Rauchender weisse (absolutes Rauchverbot)ohne worte oder nicht ???
quote:
das ist nur der chef und wenn der Monntags oder Dienstags schon mit ner Schnapsfahne um die ecke kommt(absolutes Alk verbot) ohne sicherheits schuhe(Pflicht) und dazu noch Rauchender weisse (absolutes Rauchverbot)ohne worte oder nicht?
Als Argumentation unbrauchbar, wenn der Kollege mal nen Unfall hat. Dann gehts nämlich nicht darum, was der Chef trägt oder nicht.
Hallo,
quote:
er hat am 02.04.07 eine Nachweis über eine Jährliche unterweisung unterschrieben
Dann seid Ihr spätestens hiermit ausreichend auf der Wichtigkeit der neuen *Schutzkleidungsordnung* hingewiesen worden, und das diese verbindlich sei?
Wenn ja, kann ich nur sagen, da ist der Kollege selber schuld, er hätte es etwas besser überlegen sollen.
Gruß
@Tao
Richtig aber ob der Chef nüchtern ist oder nicht!!!
Spielt eine Grosse Rolle!!!
Das nützt einem definitiv nichts als Verteidigung, wenns zu noch einer Abmahnung kommt (oder im Extremfall zu ner Kündigung).
<font color=red>venotis</font> (nicht Tao)
na ist letzendlich auch egal ist ja nicht meine Abmahnung ich wollte ja auch nur wissen ob es richtig ist wenn man im april nen Fehler macht der dann im Juli abgemahnt wird
ich danke euch trotzdem für die antworten
... und wieder hält es so ein Volltho für dienlich, ne olle Kamelle von 2007 auszugraben.
Die ist schon vergammelt!
Zitat... und wieder hält es so ein Volltho für dienlich, ne olle Kamelle von 2007 auszugraben. :
Die ist schon vergammelt!
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Und ich Trottel fange oben an zu lesen ... bis ich Deinen Kommentar gesehen habe.
@Moderation: Vielleicht wäre es hilfreich, Themen, bei denen mehr als 1 Jahr nichts mehr geschrieben wurde, automatisch zu schließen.
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