Abmahnung in der Ausbildung , keine übermahne nach der Ausbildung

25. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
go513871-46
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Abmahnung in der Ausbildung , keine übermahne nach der Ausbildung

Hallo ,
Ich mach aktuell eine Koch Ausbildung in einem großen Konzern in Deutschland befinde mich im zweiten Lehrjahr.

Ich habe aufgrund meiner Fehlzeiten in der Berufsschule eine Abmahnung bekommen.
Ich habe dort gefehlt aufgrund Privater Probleme wo ich Termine halt hatte , ich habe meinen Arbeitgeber nicht bescheid gesagt , weilt die Termine für mich Peinlich sind. Trotzdem dennoch wichtig waren.
Nun habe ich eine Abmahnung bekommen auf Grund .
"Erschleichung von Arbeitszeiten"

Das akzeptiere ich , und werde mein Fehlverhalten ändern.

Um die Abmahnung geht es mir auch nicht , sondern mehr um denn Schlusspunkt.

"Eine Übernahme in ein Arbeitsverhältnis lehnen wir wegen ihrem Verhalten ab "
Ist das rechtens ?

Habe gelernt in der Schule das eine Abmahnung bis zu einen Jahr gültig ist und man den Abmahnenden Zeit geben muss sein ,Verhalten zu ändern.
Für mich beutetet das eine doppelte Bestrafung.

Nochmals ich möchte mich nicht Rausreden ich stehe zu meinen Fehlverhalten und Arbeite dran die Probleme zu beseitigen...das würde aber besser gehen wenn ich weiß das ich nach meiner Ausbildung übernommen werde...

Danke würde mich über sinnvolle Meinungen freuen.

-- Editiert von go513871-46 am 25.04.2019 17:35

-- Editiert von go513871-46 am 25.04.2019 17:36

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5546 Beiträge, 2499x hilfreich)

Ohne irgendeine Vereinbarung gibt es ohnehin keinen Anspruch auf eine Übernahme nach der Ausbildung.

Daher wird das rechtens sein.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38433 Beiträge, 14000x hilfreich)

Abmhnungen sind keine Bestrafungen, die irgendwann aus einem Vorstrafenregister gelöscht werden. Abmahnungen sind der Versuch, den Betroffenen auf den richtigen Weg zurückzuführen.

Nur, einen Anspruch auf Übernahme nach der Ausbildung gibt es nur, wenn dieses tariflich oder vertraglich vorgesehen ist. Wenn dem nicht so ist, dann exitiert der Anspruch auch nicht. Und bei der Einstellung eines Mitarbeiters kann man eben auch alles berücksichtigen, was man von dem Bewerber weiss. Dazu gehört in Deinem Fall eben auch das Verhalten in der Ausbildung.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
go513871-46
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo , danke für die Antworten ..bei meinen Unternehmen gibt es eine Regelung auf Fristlose Übernahme nach der Ausbildung deswegen frage ich.

danke

-- Editiert von go513871-46 am 25.04.2019 17:52

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17427 Beiträge, 6485x hilfreich)

... und diese Regelung müsstest du dir halt genau anschauen. Was gibt sie her - und was nicht?
Hier legt sich der Betrieb wohl schon früh fest. Allerdings muss das ja nicht in Stein gemeißelt sein - wenn du dich in der kommenden Zeit bewährst, kann sich die Einschätzung am Ende ja doch noch wieder ändern.
Der oder ein möglicher Rechtsweg scheint mir hier der schwächere Hebel zu sein im Vergleich zu einer Überzeugungsarbeit durch Leistung und Verlässlichkeit.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47595 Beiträge, 16825x hilfreich)

Zitat:
Nun habe ich eine Abmahnung bekommen auf Grund .
"Erschleichung von Arbeitszeiten"


So etwas berechtigt den AG normalerweise zur fristlosen Kündigung. Daher ist es schon kulant, dass Du nur eine Abmahnung bekommen hast.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120017 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat (von go513871-46):
"Eine Übernahme in ein Arbeitsverhältnis lehnen wir wegen ihrem Verhalten ab "
Ist das rechtens ?

Das dürfte rechtens sein.

Aber es hat schon Fälle gegeben, in denn der Azubi sich nach der Abmahnung vorbildlichst verhalten hat und die Meinung des Arbeitgebers sich noch änderte.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Zitat:
..bei meinen Unternehmen gibt es eine Regelung auf Fristlose Übernahme nach der Ausbildung


Kannst du diesen Text mal hier einstellen?

Habt ihr einen Betriebsrat? Bist du in der JAV?

0x Hilfreiche Antwort

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