Hallo ,
Ich mach aktuell eine Koch Ausbildung in einem großen Konzern in Deutschland befinde mich im zweiten Lehrjahr.
Ich habe aufgrund meiner Fehlzeiten in der Berufsschule eine Abmahnung
bekommen.
Ich habe dort gefehlt aufgrund Privater Probleme wo ich Termine halt hatte , ich habe meinen Arbeitgeber nicht bescheid gesagt , weilt die Termine für mich Peinlich sind. Trotzdem dennoch wichtig waren.
Nun habe ich eine Abmahnung bekommen auf Grund .
"Erschleichung von Arbeitszeiten"
Das akzeptiere ich , und werde mein Fehlverhalten ändern.
Um die Abmahnung geht es mir auch nicht , sondern mehr um denn Schlusspunkt.
"Eine Übernahme in ein Arbeitsverhältnis lehnen wir wegen ihrem Verhalten ab "
Ist das rechtens ?
Habe gelernt in der Schule das eine Abmahnung bis zu einen Jahr gültig ist und man den Abmahnenden Zeit geben muss sein ,Verhalten zu ändern.
Für mich beutetet das eine doppelte Bestrafung.
Nochmals ich möchte mich nicht Rausreden ich stehe zu meinen Fehlverhalten und Arbeite dran die Probleme zu beseitigen...das würde aber besser gehen wenn ich weiß das ich nach meiner Ausbildung übernommen werde...
Danke würde mich über sinnvolle Meinungen freuen.
-- Editiert von go513871-46 am 25.04.2019 17:35
-- Editiert von go513871-46 am 25.04.2019 17:36
Abmahnung in der Ausbildung , keine übermahne nach der Ausbildung
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ohne irgendeine Vereinbarung gibt es ohnehin keinen Anspruch auf eine Übernahme nach der Ausbildung.
Daher wird das rechtens sein.
Abmhnungen sind keine Bestrafungen, die irgendwann aus einem Vorstrafenregister gelöscht werden. Abmahnungen sind der Versuch, den Betroffenen auf den richtigen Weg zurückzuführen.
Nur, einen Anspruch auf Übernahme nach der Ausbildung gibt es nur, wenn dieses tariflich oder vertraglich vorgesehen ist. Wenn dem nicht so ist, dann exitiert der Anspruch auch nicht. Und bei der Einstellung eines Mitarbeiters kann man eben auch alles berücksichtigen, was man von dem Bewerber weiss. Dazu gehört in Deinem Fall eben auch das Verhalten in der Ausbildung.
wirdwerden
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Hallo , danke für die Antworten ..bei meinen Unternehmen gibt es eine Regelung auf Fristlose Übernahme nach der Ausbildung deswegen frage ich.
danke
-- Editiert von go513871-46 am 25.04.2019 17:52
... und diese Regelung müsstest du dir halt genau anschauen. Was gibt sie her - und was nicht?
Hier legt sich der Betrieb wohl schon früh fest. Allerdings muss das ja nicht in Stein gemeißelt sein - wenn du dich in der kommenden Zeit bewährst, kann sich die Einschätzung am Ende ja doch noch wieder ändern.
Der oder ein möglicher Rechtsweg scheint mir hier der schwächere Hebel zu sein im Vergleich zu einer Überzeugungsarbeit durch Leistung und Verlässlichkeit.
Zitat:Nun habe ich eine Abmahnung bekommen auf Grund .
"Erschleichung von Arbeitszeiten"
So etwas berechtigt den AG normalerweise zur fristlosen Kündigung. Daher ist es schon kulant, dass Du nur eine Abmahnung bekommen hast.
Zitat"Eine Übernahme in ein Arbeitsverhältnis lehnen wir wegen ihrem Verhalten ab " :
Ist das rechtens ?
Das dürfte rechtens sein.
Aber es hat schon Fälle gegeben, in denn der Azubi sich nach der Abmahnung vorbildlichst verhalten hat und die Meinung des Arbeitgebers sich noch änderte.
Zitat:..bei meinen Unternehmen gibt es eine Regelung auf Fristlose Übernahme nach der Ausbildung
Kannst du diesen Text mal hier einstellen?
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