Abmahnung mit Androhung auf Lohnkürzung?

26. Oktober 2005 Thema abonnieren
 Von 
Merline
Status:
Student
(2412 Beiträge, 278x hilfreich)
Abmahnung mit Androhung auf Lohnkürzung?

Hallo,
ich habe mal eine Frage für einen Bekannten.
Er machte ein Praktikum für 2 Wochen(als Maurer auf Montage)und bekam danach(zum 1.10) einen Arbeitsvertrag.
Nun bekam er von seinem Arbeitgeber eine Abmahnung, da er am Tag X sein Tagessoll nicht erfüllt habe.Bei nochmaligem vorkommen, würde ihm der Lohn um 40% gekürzt.
Ist soetwas rechtens? Also die Lohnkürzung?Die Firma stellt des öfteren(wie sich nun rausstellte)arbeitslose ein, und entläßt sie nach kürzester Zeit wieder.




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2339x hilfreich)

Hallo Merline, da müsste man schon wissen warum der Mitarbeiter sein Tagessoll nicht erfüllt hat. Und 40% ist schon recht heftig. Wie begründet der Arbeitgeber denn den hohen Abzug?

Einfach mal eben was vom Lohn abziehen geht aber nicht so einfach ... es sei denn, das wäre mit dem Mitarbeiter so vereinbart (wovon ich jetzt mal nicht ausgehe).

MfG

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#2
 Von 
Merline
Status:
Student
(2412 Beiträge, 278x hilfreich)

Natürlich ist der Mitarbeiter nicht damit einverstanden(Lohnkürzung).
Begründet oder weiter erklärt wird das nicht erreichen des Tagessolls nicht.

Mein Bekannter kann sich das nur erklären, an einem Tag, als er für 3 Stunden von der Baustelle weg war....jedoch zum KH wegen kleines Arbeitsunfalls mußte.

Das Problem ist, das mein Bekannter Portugiese ist, und schlecht Deutsch versteht, von daher sich nicht dementsprechend informieren kann.

Abmahnungen dienen doch, um evtl. kündigen zu können...so war es mir bisher jedenfalls nur bekannt....und nicht für Lohnkürzungen.???

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#3
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2339x hilfreich)

quote:
Mein Bekannter kann sich das nur erklären, an einem Tag, als er für 3 Stunden von der Baustelle weg war....jedoch zum KH wegen kleines Arbeitsunfalls mußte.


Der Unfall wurde aber gemeldet und der Arbeitgeber wusste Bescheid, dass er sich von der Baustelle entfernt hat um ein Krankenhaus aufzusuchen?

Wenn der Arbeitnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig einen Schaden verursacht, dann kann der Arbeitgeber ihn schon (finanziell) zur Verantwortung ziehen. Aber das scheint in diesem Fall - nach den bisherigen Infos - nicht zuzutreffen.

Davon abgesehen hat ein Arbeitnehmer in den ersten 6 Monaten keinen Kündigungsschutz und es ist ziemlich leicht für den Arbeitgeber ihn ohne Angabe von Gründen zu kündigen.

MfG

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