Abmahnung mit gefälschter Unterschrift von AG

16. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Vanessa1234123
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 1x hilfreich)
Abmahnung mit gefälschter Unterschrift von AG

Hallo,
mein Partner ist seit knapp 3 Jahren bei einer Recycling Firma angestellt. Seit ca. 2 Jahren gibt es einen neuen Betriebsleiter der meinen Partner überhaupt nicht leiden kann. Mein Partner ist unbefristet eingestellt seit Anfang 2019. Er hat vor einigen Monaten bereits eine Kündigung mit gefälschter bzw gescannter Unterschrift des Arbeitgebers und ohne Angabe von Gründen bekommen. Mein Partner hatte daraufhin den Geschäftsführer angerufen, der die Kündigung zurück gezogen hatte, da er davon nichts wusste. Nun hat mein Freund eine Abmahnung erhalten da er am Samstag im Arbeitsplan stand (Samstags muss in seiner Firma in der Regel die Frühschicht arbeiten) und ihm gesagt wurde, er braucht nicht kommen, da genügend Leute anwesend seien und er demnach nicht hingegangen ist. Auch in dieser Abmahnung wurde die Unterschrift des Geschäftsführers wieder nur kopiert/gescannt. Bilder unter folgendem Link. Des weiteren hat der Betriebsleiter meines Partners allen Kollegen rum erzählt das mein Partner eine Abmahnung erhalten hat und einer seiner Kollegen hatte bereits ein Gespräch mitbekommen in dem es hieß das der Betriebsleiter Gründe sucht um ihn fristlos zu kündigen. Die beiden können sich absolut nicht leiden, seit Anfang an. Der Geschäftsführer weiß vermutlich auch nichts davon, da er aber immer hinter dem Betriebsleiter steht, hat mein Partner noch nicht versucht, diesen wieder zu kontaktieren. Kann man da irgendwie rechtlich gegen vor gehen oder reicht ein einfacher Widerspruch aus ?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat (von Vanessa1234123):
und ihm gesagt wurde, er braucht nicht kommen, da genügend Leute anwesend seien

Und das kann er jetzt wie genau beweisen?



Zitat (von Vanessa1234123):
Kann man da irgendwie rechtlich gegen vor gehen

Gegen was genau?



Zitat (von Vanessa1234123):
mit gefälschter bzw gescannter Unterschrift des Arbeitgebers

Was denn nun, gefälscht oder gescannt?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Vanessa1234123
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 1x hilfreich)

Das ist das Problem. Beweisen kann er es nicht..

Unterschrift ist gescannt und mit rechtlich vorgehen meine ich gegen die Abmahnung und gegen das weiter erzählen an Kollegen.

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17431 Beiträge, 6487x hilfreich)

Für eine Abmahnung gibt es keine Vorschrift, etwa dass die Schriftform vorgeschrieben wäre oder die eigenhändige Unterschrift. Insofern ist das also einigermaßen pillepalle.
Und gegen die Abmahnung kann dein Freund immer noch vorgehen, wenn der AG darauf eine Kündigung aufbauen will. Jedenfalls von der Seite her kein Anlass zur Panik, wenn man davon absieht, dass der Betriebsleiter deinen Freund nicht leiden kann (und umgekehrt wird das auch nicht viel anders sein.).
Also ruhig Blut und: Unrat vorbei schwimmen lassen. Aber Vorfälle dieser Art sorgfältig dokumentieren - das könnte dann wichtig werden.

Bis dahin scheint mir das mit dem Scannen als auch mit dem Verteilen von ungerechtfertigten Abmahnungen eher eine Sache zwischen Betriebsleiter und Geschäftsführer, die die beiden wohl untereinander austragen sollten.

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#4
 Von 
Vanessa1234123
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 1x hilfreich)

OK, dankeschön!

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat (von Vanessa1234123):
Beweisen kann er es nicht..

Schlecht ... damit kann man die Abmahnung nicht wirklich angreifen.



Zitat (von Vanessa1234123):
mit rechtlich vorgehen meine ich gegen die Abmahnung

Das empfiehlt sich in der Regel nicht. Das kann man immer noch machen, wenn darauf bei einer Kündigung zurückgegriffen wird.



Zitat (von Vanessa1234123):
und gegen das weiter erzählen an Kollegen.

Da die Abmahnung nicht nur eine Tatsache ist, sondern auch der Abschreckung von Nachahmern dient, wird es schwer dagegen anzugehen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
bellybutton123
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 5x hilfreich)

Ich verstehe das Problem nicht...einfach den GF anrufen und ihm die Abmahnung vorzeigen?
Der wird jawohl wissen, ob er dies unterschrieben hat oder nicht...

Und wieso kann er nicht beweisen, dass er angerufen wurde?
Das Telefon wird ja nicht von selbst gewählt haben, also den Namen nennen, der ihn von der Frühschicht abgezogen hat?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat (von bellybutton123):
also den Namen nennen, der ihn von der Frühschicht abgezogen hat?

Und wie will er beweisen, das der ihn von der Frühschicht abgezogen hat?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Vanessa1234123
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von bellybutton123):
Ich verstehe das Problem nicht...einfach den GF anrufen und ihm die Abmahnung vorzeigen?
Der wird jawohl wissen, ob er dies unterschrieben hat oder nicht...

Das ist ja das Problem. Der Betriebsleiter und der GF halten immer zueinander. Mit sieht das es nur eine kopierte Unterschrift ist. Wenn mein Partner diesen anruft, wird er sagen das er der Abmahnung zu stimmt und er das wusste.

Und wieso kann er nicht beweisen, dass er angerufen wurde?
Das Telefon wird ja nicht von selbst gewählt haben, also den Namen nennen, der ihn von der Frühschicht abgezogen hat?


Kann er nicht beweisen weil s ihm persönlich gesagt wurde und es keine Zeugen gab...

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12314.08.2020 22:54:59
Status:
Praktikant
(769 Beiträge, 114x hilfreich)

Ich finde es ganz schön mutig das du das Abmahnschreiben (auch mit Schwärzungen) öffentlich ins Netz einstellst und behauptest die Unterschrift wäre gefälscht.

Wenn der AG hiervon Kenntnis erhält könnte der das als Vorwand für eine fristlose Kündigung nehmen!

Außerdem tragen diese Fotos nichts zum Sachverhalt bei! Ich empfehle dir die Fotos des Abmahnschreibens aus dem Netz zu nehmen.

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#10
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Vanessa1234123):
Kann er nicht beweisen weil s ihm persönlich gesagt wurde und es keine Zeugen gab...


ich lese nirgendwo, wer ihm das gesagt haben soll und ob dieser überhaupt zu einer solchen Maßnahme berechtigt ist.

Berry

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