Abmahnung ohne richtigen Grund

24. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
kunterubunt
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 6x hilfreich)
Abmahnung ohne richtigen Grund

Hallo,

ich habe eine Abmahnung erhalten, in der steht aber nicht gegen welchen Punkt ich im Arbeitsvertrag verstoßen habe.

Ich würde gerne daher zum Anwalt gehen aber würde gerne wissen, ob das schon mal für mich spricht?

Danke

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13 Antworten
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#1
 Von 
guest-12331.10.2017 22:18:45
Status:
Praktikant
(696 Beiträge, 309x hilfreich)

Verhaltensbedingte Abmahnungen haben oft keinen Punkt im Arbeitsvertrag.. müssen Sie auch nicht.

Was konkret wird denn vorgeworfen? Ob ein Anwalt für Sie spricht müssen Sie selbst wissen.

Man kann auch eine Gegendarstellung selbst schreiben.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
kunterubunt
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 6x hilfreich)

Ein Mitarbeiter hat gegen etwas verstoßen was ich dann nicht gemeldet habe..ich selbst war nicht anwesend und hatte urlaub.

Wurde von dem Mitarbeiter vorher telefonisch Kontaktiert und dadurch wusste ich was er vor hatte.

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#3
 Von 
guest-12331.10.2017 22:18:45
Status:
Praktikant
(696 Beiträge, 309x hilfreich)

Zitat (von kunterubunt):
Ein Mitarbeiter hat gegen etwas verstoßen was ich dann nicht gemeldet habe..ich selbst war nicht anwesend und hatte urlaub.

Wurde von dem Mitarbeiter vorher telefonisch Kontaktiert und dadurch wusste ich was er vor hatte.


Halte die Abmahnung geradeso für gerechtfertigt. Das Verhalten sollte man nochmal überdenken. In der Position sollte man wissen, dass aus Sicht der Wirtschaftlichkeit sowas nicht geht und auch nicht zu den Aufgaben gehört.

Für Sie spricht aber dass sie es nicht waren.

Aber ob man da Ansätze hat, weiß ich nicht. Ein kostenprlichtiger Anwalt könnte dazu mehr sagen.

Der würde aber auch sagen, dass man beachten muss, dass das Verhältnis nicht weiter negativ wird..

Also könnte unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit auch eine einfache Gegendarstellung ausreichen. Zur Kündigung ist es ja nicht gekommen, so dass eine gerichtliche Überprüfung noch nicht notwendig sein könnte

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von Situla):
Halte die Abmahnung geradeso für gerechtfertigt. Das Verhalten sollte man nochmal überdenken. In der Position sollte man wissen, dass aus Sicht der Wirtschaftlichkeit sowas nicht geht und auch nicht zu den Aufgaben gehört.


Welche Position? Wirtschaftlichkeit? Aufgaben?

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
kunterubunt
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 6x hilfreich)

Also bin Kassenkraft..kennt sich sonst jemand damit aus, wie sehen meine Chancen aus?

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38328 Beiträge, 13979x hilfreich)

Um es mal ganz klar zu formulieren: es gibt wesentlich mehr Abmahnungsgründe als in einem Arbeitsvertrag niedergelegt sein können. Da sind nur die vertraglichen Hauptpflichten formuliert, nicht die Nebenpflichten, nicht die normalen Anstandspflichten u.s.w. Das geht doch gar nicht. Deshalb kann man zu Deiner Anfrage auch gar nichts sagen. Nur, ich würde mir mal ernsthaft überlegen, ob es sich lohnt, gegen eine Abmahnung vorzugehen. In 99 von 100 Fällen nämlich nicht.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
kunterubunt
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 6x hilfreich)

Wieso lohnt er sich nicht?Grad weil die Abmahnung nicht gerecht ist weil ich nicht anwesend war und vorallem weil die tätigkeit begangen wurde und ich dannach erst ein anruf vom arbeitskollegen erhielt.

danke

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39714x hilfreich)

Ich sehe weder notwendigkeit einen Haufen Geld für für einen Anwalt auszugeben, noch für eine Gegendarstellung.



Hierfür

Zitat (von kunterubunt):
ich selbst war nicht anwesend und hatte urlaub.

sollte man sich allerdings möglichst gerichtsfeste Beweise beschaffen.



Zitat (von kunterubunt):
Ein Mitarbeiter hat gegen etwas verstoßen was ich dann nicht gemeldet habe.

Gab es denn überhaupt eine "Meldepflicht"?



Zitat (von kunterubunt):
Wurde von dem Mitarbeiter vorher telefonisch Kontaktiert und dadurch wusste ich was er vor hatte.

Zitat (von kunterubunt):
und ich dannach erst ein anruf vom arbeitskollegen erhielt.

Was von beiden ist jetz gelogen?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
kunterubunt
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 6x hilfreich)

Also, der Arbeitskollege hatte es schon gemacht und mich erst dannach angerufen und so getan als hätte er es vor,es stellte sich aber heraus das um die Uhrzeit als ich mit ihm telefonierte er es aber schon getan hat.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38328 Beiträge, 13979x hilfreich)

Also, jemand hat der Firma geschadet, und zwar wahrscheinlich keinen Lippenstift geklaut, also keine Lappalie. Du hast wie auch immer geschwiegen. Wie das zu bewerten ist, wissen wir hier nicht.

Mal zur Abmahnung. Eine Abmahnung dienst primär dazu, einen Mitarbeiter auf den Pfad der Tugend zurück zu führen. Ihm klare Anweisungen zu geben, wie er sich in Zukunft zu verhalten hat. Sie kann allerdings bei hartnäckigen Verstößen gleicher oder ähnlicher Art auch die Basis für eine Kündigung darstellen, muss aber nicht. Im Rahmen eines Kündigungsverfahrens wird dann auch geprüft, ob die Abmahnung Bestand hat. Wenn nicht, kippt auch das Kündigungsverfahren.

Deshalb ist es in der Regel nicht sinnvoll, gegen eine Abmahnung vorzugehen, sondern einfach mal selbstkritisch zu überlegen, ob man die Verfehlung des Kollegen nicht hätte melden müssen. Etwa unter dem Stichwort "Störung des Betriebsfriedens." Das alles wissen wir hier nicht. Die Abmahnung hat keinen direkten Einfluß auf Dein Arbeitsverhältnis, im Augenblick. Also überlege Dir sehr genau, was Du tust.

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17350 Beiträge, 6462x hilfreich)

Ich sehe es wie wirdwerden. Eine Abmahnung kann erst im Fall der Wiederholung kritisch werden. Diese Situation, dass du von einer Handlung einer Kollegin wusstest, dass sie nicht rechtens ist, ist schon ziemlich speziell. Eine Pflicht zur Meldung kann es m.E. nur bei Straftaten geben, ansonsten sollte es eher von Bedeutung sein, wie du dich dazu verhalten hast - das kann ja gehen von 'dringend abgeraten' bis 'ermuntert/gutgeheißen'.
Dass dich die Abmahnung ärgert, glaube ich gerne - doch ist Ärger da nicht der beste Ratgeber. Eine kurze und präzise Gegendarstellung mag angehen - ein Anwalt kann geradezu verheerend sein, weil das die Situation nur verschärft.
Der Rat, Nerven zu bewahren und nichts zu tun, mag schwerfallen, kann aber am Ende wirklich die beste Lösung sein.

2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38328 Beiträge, 13979x hilfreich)

Hier sind wir nun wirklich einer Meinung. Ich würde eine ganz kurze Gegendarstellung schreiben. 2 Sätze, nicht mehr. Etwa, man habe vorher nichts gewusst, und das wars.

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12331.10.2017 22:18:45
Status:
Praktikant
(696 Beiträge, 309x hilfreich)

Zitat (von Retels):


Welche Position? Wirtschaftlichkeit? Aufgaben?


Wurde via Mail hier angeschrieben zu dem Fall. Die beste Lösung für ihn wäre tatsächlich hier einen kühlen Kopf zu bewahren.

1x Hilfreiche Antwort

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