Meine Frage:
Der AG gibt noch ein Sahnehäupchen zu einer Abmahnung drauf, indem er den Stundenlohn küzt und vom Urlaubs- und Weihnachtsgel ebenfalls kürzungen vornehmen wird.
Kann man sich durch Widerspruch dagegen wehren oder ist dies sinnlos.
Danke
Illow
Abmahnung plus Kürzungen Stundenlohn und Urlaubs- und Weihnachtsgeld
Ohne jegliche Hintergrundkenntnisse zu der Geschichte, kann man dazu nichts sagen.
Vermutlich gehts nicht, aber Vermutungen bringen dich nicht weiter.
Der AN hat geringfügigen Ausschuss produziert und musste das Produkt in der regulären Arbeitszeit nacharbeiten.
Danke
Illow
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Und für einen 'geringfügigen Ausschuss' sollen dann all diese Sanktionen erfolgen?
Oder steckt da nochwas anderes dahinter?
Leider ja.
Der AN ist nicht gut auf den AN zu sprechen, weil er in einem Jahr 2 mal längere Zeit erkrankte. (eine OP mit 3 Monaten und ein Unfall mit 1,5 Monaten)
Deshalb musste der AN schon mal beim AG antanzen, wo ihm angdroht wurde in nächster Zeit nicht mehr zu erkranken, sonst solle der AN seinen Arbeitsplatz verlieren.
Der Betriebsrat im Unternehmen hat sich vor Jahren selbst aufgelöst, auf massiven Druck der Geschäftsleitung.
Es mag witzig klingen, aber es ist leider so.
Danke
Illow
Dann sollte der AN sich Unterstützung holen (durch Gewerkschaft oder auch Anwalt). Alleine oder mit Tipps aus nem Internetforum wird er da eher schlechte Karten haben, wenn man ihn eh 'auf dem Kieker' hat.
erstmal widerspruch gegen die abmahnung, sonst is se wirksam und dann kommen und 2 und dann is job weg...
dann anwalt und stressen...
Eine Abmahnung wird durch einen Widerspruch nicht unwirksam. Das ist Quatsch.
Und das '3 Abmahnungen = Kündigung' ist auch Quatsch.
... und nicht selten erhoehen Abgemnahnte durch ungeschickte Widerspruchsformulierungen sogar noch das Gewicht der Abmahnung. Oder aber sie liefern dem AG im Falle einer nicht korrekten Abmahnung eine Steilvorlage fuer eine korrekte, die dann meist auch gleich hinterher kommt. Der Sinn eines Widerspruchs gegen eine Abmahnung hat sich mir bislang noch nicht erschlossen.
Gruss
CAM
Aber einfach so hinnehmen ist auch nicht drin - Wenn man keinen Widerspruch formulieren kann, den man übrigens nicht nur beim Arbeitgeber, sondern in veränderter form gleich beim Arbeitsgericht einreicht, dann sollte man einen Anwalt fragen.
Ich klage in so einem Fall gleich. Solche Faxen, vor allem, wenn es um "Gutdünken geht, sollte man sich nicht gefallen lassen - dafür haben wir Gerichte - und diese sollte man schon bevor das Kind in den Brunnen gefallen ist, einschalten! Vorher wäre es aber juristisch sauber, dem Arbeitgeber dies mitzuteilen, indem man Widerspruch einlegt, mit dem Hinweis, sich an das zuständige Gericht zu wenden (natürlich nur, wenn die Abmahnung wirklich ungerechtfertigt ist), der Arbeitgeber hat dann die Möglichkeit, sein Handeln nocheinmal abzuwägen und sich erneut zu entscheiden...Gerichte sehen im Übrigen ein Versuch der Gütlichen Einigung verdammt gerne, weil, sie sich dann den Akt sparen können!
Also so falsch finde ich es mit dem Widerspruch nicht! Das dieser alleine so im Raume stehen kann, das wird ja wohl hier allen bewusst sein - wußte ja nicht, dass man das hier noch extra ansagen muss...
Also dann sollten wir vielleicht doch besser erst einmal klaeren, was du mit 'Widerspruch' ueberhaupt meinst. Ich ging urspruenglich davon aus, es sei eine Gegendarstellung gemeint. Jetzt halte ich es aber auch fuer moeglich, dass du eine Klage auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte meinen koenntest. Was genau meinst du?
Weiterhin wuerde es mich interessieren, was eine Abmahnung deiner Meinung nach bewirken kann. Einmal bei Wiederholung des abgemahnten Verhaltens und einmal wenn man sich daran haelt.
Am interessantesten waere dann aber sicher zu erfahren, wie sich so ein 'Widerspruch' deiner Meinung nach auf die Wirksamkeit einer berechtigten und auch einer nicht gerechtfertigten Abmahnung auswirken koennte und wann sowas ueberhaupt auf den Tisch kommt.
Gruss
CAM
Danke für Eure Ausführungen,
meine Frage des Widerspruch ging eigenlich darauf hinaus, ob der AG zur Abmahnung zusätzliche Sanktionen geltend machen kann, d.h. wenn NEIN, kann dann der AN in Widerspruch gehen und wenn das nichts hilft, dann eben vom Gericht Recht sprechen lassen.
Danke
Illow
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