Abmahnung rechtens? Gegendarstellung?

15. Juli 2008 Thema abonnieren
 Von 
Joyride
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Abmahnung rechtens? Gegendarstellung?

Hallo,

kurz zu meiner Situation. Ich bin seit Anfang Februar bei der Firma X angestellt und habe nach der Beendigung der Probezeit einen befristeten Arbeitsvertrag erhalten.

Am Sonntag ging es mir nicht gut deshalb habe ich mich eine halbe Stunde vor Arbeitsbeginn per SMS krankgemeldet da ich in der Firma telefonisch niemand erreichen konnte. Der an den Tag zuständige Einsatzleiter war darüber wenig erfreut und hat es den Chef gemeldet.

Heute wurde ich zum Chef zitiert. Zwar hatte ich schon gehört das er als sehr aufbrausend gilt aber ich habe es für leicht übertrieben gehalten. Jedenfalls hat er mir kurz erklärt das es um den besagten Sonntag geht und mich gefragt was ich mir dabei denken würde mich eine halbe Stunde vor Dienstbeginn Krank zu melden. Als ich darauf antworten wollte sagte er ich solle ihn gefälligst nicht unterbrechen. Dann bekam ich vorgehalten das ich angeblich öfters zu spät komme. Was sehr stark übertrieben ist. Abgesehen davon ist meine letzte Verspätung über einen Monat her. Dann teilte er mir mit das er mich abmahnt und ich aufpassen soll da sonst eine Kündigung droht.

Nachdem er mit seinen Vortrag fertig war habe ich ihn gefragt ob ich mich jetzt dazu äußern dürfte. Daraufhin wurde er laut. Ihn würde meine Darstellung der Dinge nicht interessieren er wüsste bereits alles was es zu wissen gibt. Außerdem würde er uns (damit sind die Mitarbeiter gemeint) und deren Ausreden kennen. Ich könnte ja kündigen wenn es mir nicht passt. Ich dachte echt ich bin im falschen Film.

Ich weis auch nicht wie ich mich anders hätte verhalten sollen. Der Einsatzleiter ist morgens erst ab 5.15Uhr im Büro. Dienstbeginn war um 5.30Uhr. Als ich kurz vor 5Uhr telefonisch niemand erreichen konnte habe ich die SMS geschrieben und mich krank gemeldet.

Daher hätte ich gerne gewusst ob die Abmahnung rechtens ist und falls nicht was ich tun kann. Danke

joyride

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nnahoj
Status:
Schüler
(330 Beiträge, 171x hilfreich)

Hallo und servus,
die Abmahnung wird wohl nicht rechtens sein und keinen Bestand haben, wenn Du sie arbeitsgerichtlich angreifen würdest.
Aber das ist halt hier die Frage: Wenn Du einen Angriff auf diese Abmahnung startest, musst Du zum Arbeitsgericht und dann ist natürlich das ohnehin nicht sehr gute Verhältnis zum Chef endgültig am A.
Was hast Du davon, wenn diese Abmahnung aus dem Personalakt entfernt wird? Gut, sie ist natür- lich momentan eine Vorbereitung für eine Kündi- gung, kann man sagen. Wenn der Chef so aufbrau- send, überschlau und bösartig ist, wird Deine Zukunft in dieser Firma ohnehin nicht von un- endlicher Dauer sein. Der nächste Konflikt scheint ja schon vorprogrammiert, ist ja nur eine Frage der Zeit. Also es gilt jetzt nüchtern zu überlegen: Entweder Abmahnung angreifen übers Arbeitsgericht, Folge ist vermutlich die Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte, aber dafür noch schlechteres Verhältnis zum Boss. Abgesehen von den Kosten, die jeder am Arbeitsgericht selbst zu tragen hat, wenn keine Arbeitsgerichts- Rechtsschutzversicherung besteht oder wegen minderer Finanzlage und Geringsteinkommen Prozesskostenhilfe gewährt wird. Man kann die Sache auch kostengünstig selbst vor dem AG ausfechten, aber ohne anwaltschaftliche Hilfe halt immer ein bisschen risikobehaftet. Man sollte wenigstens einen versierten Berater für solche Dinge an der Hand haben.
Oder Abmahnung bestehen lassen, kann halt dann die Folge haben, dass wirklich mal die Kündigung kommt, wenn ähnliches wieder vorkommt. Man könnte auch dann noch dagegen Klage beim Arbeitsgericht erheben, wenn man den Kündigungsgrund nicht als ausreichend betrachtet, hier würde dann die bestehende Abmahnung wohl nicht "tödlich" wirken, wenn der dann neuerliche Kündigungsgrund ebenfalls vom Chef nicht besser begründet ist.

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#2
 Von 
Joyride
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo nnahoj,

erstmal danke für deine Hilfe. Wäre es denn sinnvoll eine Gegendarstellung zu schreiben und die zu der Personalakte legen zu lassen? Erkläre ich mich mit der Abmahnung für einverstanden falls ich es nicht tue?

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#3
 Von 
nnahoj
Status:
Schüler
(330 Beiträge, 171x hilfreich)

Hallo - servus Joyride,
eine Gegendarstellung zu schreiben und diese in die Personalakte legen zu lassen, dürfte wohl nicht sehr von Erfolg gekrönt sein, weil der Chef einfach diese Gegendarstellung entweder gar nicht rein legt und sie irgendwann einfach wieder rausschmeisst und Du das gar nicht erfahren wirst. Wie möchtest Du das sicherstellen, dass diese Gegendarstellung immer in dem Personalakt bleibt?
Hast Du die Abmahnung unterschrieben bzw. hast Du bestätigt, dass Du sie zur Kenntnis genommen hast? Erst dann hat sie eigentlich eine Wirkung und dann muss man wohl im Normalfall auch unterstellen, dass Du damit einverstanden warst. Das wäre eventuell eine richtige/gute Reaktion gewesen, den Empfang nicht zu bestätigen, "weil ich so etwas einfach nicht unterschreibe". Zur Unterschrift zwingen kann Dich ja niemand. Aber vermutlich hast Du schon am Durchschlag unterschrieben und bestätigt, dass Du das Original erhalten hast, nehme ich an.
Abschließend: Mich würde an Deiner Stelle die Abmahnung nicht so nerven, weil wohl bei dem Zustand Deines Chefs und bei diesem Arbeitsklima, falls man dieses überhaupt Arbeitsklima nennen kann, ohnehin Deine Tätigkeit dort keine Freude macht und nicht von Dauer sein wird. Ich weiß natürlich, ich rede mich leicht, weil ich nicht davon betroffen bin.
Alles Gute aus Oberbayern!


-----------------
"Sepp"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Joyride
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Abmahung erfolge mündlich. Zumindestens habe ich nichts schriftliches bekommen und ich musste auch nichts unterschreiben.

Das Arbeitsklima ist übrigens nicht so schlecht. Mit den Chef hatte ich bisher noch nichts zu tun. Ich habe ihn heute zum ersten Mal gesehen.

Du hast aber vermutlich recht. Ich glaube ich werde es einfach auf sich beruhen lassen da ich nicht weis wie es sich auf die Verlängerung des Arbeitsvertrages auswirken würde.

Nochmals danke :)

Joyride

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#5
 Von 
CAM
Status:
Lehrling
(1242 Beiträge, 322x hilfreich)

Eine Abmahnung muss zwar schriftlich erfolgen, bedarf aber keiner Unterschrift des Abgemahnten. Es reicht voellig, ihm diese zu uebergeben. Ob er die dann liest oder sich den Hintern damit abwischt, ist voellig belanglos.

Selbstverstaendlich kann wegen Zuspaetkommens abgemahnt werden (aber schon zeitnah, nicht erst Wochen spaeter), ebenfalls kann die Uebersendung einer Krankmeldung per SMS unter Umstaenden eine Abmahnung rechtfertigen. Warum wurde eigentlich nicht eine halbe Stunde spaeter noch einmal angerufen? Dann waere doch wahrscheinlich jemand da gewesen.

Wenn ich mir die Beitraegee des TE so durchlese, wuerde ich dringend von einer selbstverfassten Gegendarstellung abraten (sofern denn eine schriftliche Abmahnung ueberhaupt erfolgen sollte). Es erscheint hier doch recht wahrscheinlich, dass er sich mit einer solchen Gegendarstellung noch mehr reinreiten wuerde.

Welche Wirkung eine solche Abmahnung allerdings entfaltet, wird sich erst herausstellen, wenn sie spaeter im Falle einer Kuendigung tatsaechlich verwendet werden sollte. Dabei kommt es dann auf die Abmahnungsgruende an, wie auch auf die Zeit, die seitdem vergangen ist.

Also erst einmal abwarten. Kommt tatsaechlich eine schriftliche Abmahnung, ist es in den allermeisten Faellen am besten, diese zur Kenntnis zu nehmen und sich zukuenftig entsprechend zu verhalten. Dann kann auch nix weiter passieren.

Gruss
CAM

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
SVielha
Status:
Praktikant
(653 Beiträge, 152x hilfreich)

Solange Du nichts schriftlich hast, bist Du acuh nicht abgemahnt.

Somit kann er sich auch auf nichts berufen.

Ich frage mich halt immer wieder, wie es solche Leute schaffen Chefs zu werden.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
CAM
Status:
Lehrling
(1242 Beiträge, 322x hilfreich)

quote:
Ich frage mich halt immer wieder, wie es solche Leute schaffen Chefs zu werden.


Na ja, die Darstellung des Chefs wuerde sich sicher ganz anders lesen. Vielleicht auch ein wenig naeher an dem tatsaechlich Vorgefallenem.

Was mir bei Joyride besonders aufgefallen ist:
quote:
Dann bekam ich vorgehalten das ich angeblich öfters zu spät komme. Was sehr stark übertrieben ist. Abgesehen davon ist meine letzte Verspätung über einen Monat her.


Aha, es gab also sehr wohl schon einige Verspaetungen. Was nun stark uebertrieben ist und was nicht, liegt in der Sichtweise des jeweiligen betrachters. Ich sehe hier jedenfalls mehrere Verspaetungen innerhalb gerade mal eines halben Jahres (laenger besteht das Arbeitsverhaeltnis ja noch nicht). Da koennte man durchaus von *oefter* sprechen.

Die Kroenung kommt aber ganz am Schluss:
quote:
Ich weis auch nicht wie ich mich anders hätte verhalten sollen. Der Einsatzleiter ist morgens erst ab 5.15Uhr im Büro. Dienstbeginn war um 5.30Uhr. Als ich kurz vor 5Uhr telefonisch niemand erreichen konnte habe ich die SMS geschrieben und mich krank gemeldet.


Joyride wusste also, dass erst ab 05.15 Uhr jemand zu erreichen ist, musste sich aber unbedingt schon 15 Minuten vorher arbeitsumnfaehig melden und wundert sich dann, dass niemand ans Telefon gegangen ist. warum wurde nicht ein paar Minuten spaeter noch einmal angerufen? Gab's was zu verbergen, was wichtigers zu tun oder hatte man einfach keinen Bock auf das persoenliche Gespraech?

Ein Unschuldslamm scheint Joyride jedenfalls auch nicht gerade zu sein.

Gruss
CAM

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8408 Beiträge, 3771x hilfreich)

Das Weichspülprogramm-Beratung bringt hier nichts, es sieht für den TE ernster aus, als er meint:


Eine Abmahnung muss nicht schriftlich erfolgen, das ist ein Irrtum. Sie ist mündlich ebenfalls gültig, nur mangelt es an der Beweisbarkeit falls keine Zeugen anwesend, deshalb besser schriftlich mit Empfangsbestätigung (oder Zeugen, die den Empfang bestätigen können).



Bei festen Arbeitszeiten MUSS der AN pünktlich am Arbeitsplatz sein!!! Auch ein fünfminütiges Zuspätkommen rechtfertigt eine Abmahnung! Mehrmaliges abgemahntes Zuspätkommen rechtfertigt auch eine Kündigung (Ausnahme sind z. B. höhere Gewalt u. ä.) - also warm anziehen in deinem Fall!


Zitat TE:
Dann bekam ich vorgehalten das ich angeblich öfters zu spät komme. Was sehr stark übertrieben ist.

Na, da ist doch alles klar :-)

Dann noch eine Krankmeldung per SMS! Lass mich raten: Ab 5.30 Uhr warst du für den Betrieb telefonisch nicht mehr erreichbar und auch selbst aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage, zu den Öffnungszeiten wieder anzurufen. Ich würde nur darauf warten, dich zu feuern.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Joyride
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

@SVielha

quote:
Ich frage mich halt immer wieder, wie es solche Leute schaffen Chefs zu werden.


Das ist glücklicherweise eher die Ausnahme als die Regel. Jedenfalls hatte ich bisher noch nie so einen Chef. Außerdem haben wir praktisch auch nichts mit ihm zu tun was auch der Grund ist wieso ich ihn gestern zum ersten Mal gesehen habe. Ansonsten wäre es kaum auszuhalten. :)

@CAM

quote:
Na ja, die Darstellung des Chefs wuerde sich sicher ganz anders lesen. Vielleicht auch ein wenig naeher an dem tatsaechlich Vorgefallenem.


Du kannst davon ausgehen das es sich genau so zugetragen hat wie ich es geschrieben habe. Andernfalls hätte ich mir den Thread hier auch sparen können da eure Tipps für mein weiteres Vorgehen nutzlos wären wenn das Ganze hier nicht stimmen würde.

quote:
Aha, es gab also sehr wohl schon einige Verspaetungen. Was nun stark uebertrieben ist und was nicht, liegt in der Sichtweise des jeweiligen betrachters. Ich sehe hier jedenfalls mehrere Verspaetungen innerhalb gerade mal eines halben Jahres (laenger besteht das Arbeitsverhaeltnis ja noch nicht). Da koennte man durchaus von *oefter* sprechen.


Wenn man bei 3-4 Mal in den letzten Monaten von öfters sprechen kann. Es mag sein das du das Glück hast nicht von der Pünktlichkeit der öffentlichen Verkehrsmittel abhängig zu sein. Ich bin es allerdings. Natürlich braucht es den Chef nicht zu interessieren da er das Recht auf seiner hat. Wenn man aber bedenkt das ich bisher immer dazu bereit war Überstunden zu schieben weil jemand fehlte oder gar meinen freien Tag zu opfern so stößt es bei mir auf Unverständnis.

quote:
Joyride wusste also, dass erst ab 05.15 Uhr jemand zu erreichen ist, musste sich aber unbedingt schon 15 Minuten vorher arbeitsumnfaehig melden und wundert sich dann, dass niemand ans Telefon gegangen ist. warum wurde nicht ein paar Minuten spaeter noch einmal angerufen? Gab's was zu verbergen, was wichtigers zu tun oder hatte man einfach keinen Bock auf das persoenliche Gespraech?
Ein Unschuldslamm scheint Joyride jedenfalls auch nicht gerade zu sein.


Ich habe so früh angerufen weil ich weis das die Firma will das wir uns frühzeitig krankmelden. Am besten einen Tag vorher. :/ Es hätte sein können das der Einsatzleiter der Spätschicht noch da ist was sehr selten ist aber ab und zu vorkommt. Auch sind nicht alle Einsatzleiter punkt 5.15Uhr da sondern kommen auch mal etwas früher oder später. Deswegen wollte ich es wenigstens mal versuchen. Um 20 nach 5 wurde meine SMS beantwortet weshalb ich auch davon abgesehen habe erneut anzurufen.

@HeHe

quote:
Dann noch eine Krankmeldung per SMS! Lass mich raten: Ab 5.30 Uhr warst du für den Betrieb telefonisch nicht mehr erreichbar und auch selbst aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage, zu den Öffnungszeiten wieder anzurufen. Ich würde nur darauf warten, dich zu feuern.


Ich weis ja nicht wo du arbeitest und ob
ich ihr euch vielleicht noch mit
Rauchzeichen verständigt aber bei uns ist
es durchaus erlaubt sich per SMS krank zu
melden. Dazu kommt das das Handy in unserer
Firma ein wichtiges Kommunikationsmittel
ist. Und nein, ich habe weder Krankgefeiert
noch war ich danach nicht zu erreichen. Ich
habe nichts gegen sachliche Kritik aber
deine wagen Vermutungen kannst du für dich
behalten.

Heute kam übrigens die Abmahnung per Post.

Sehr geehrter Herr X,

leider mussten wir feststellen, dass Sie
sich am 13. Juli 2008 lediglich 32 Minuten
vor Dienstbeginn telefonisch krank gemeldet
haben.

Hatte also weder mit den Verspätungen noch
mit der Tatsache zu tun das ich mich per
SMS krankgemeldet habe.

So allen anderen hier im Thread danke ich
für die ernst gemeinte Hilfe. Ich werde es
aber wie mir hier schon angeraten wurde auf
sich beruhen lasse da ich das vielleicht
schon abgespannte Verhältnis nicht weiter
belasten will.

0x Hilfreiche Antwort

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