Abmahnung trotz Krankheit

9. September 2010 Thema abonnieren
 Von 
Lysanne
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)
Abmahnung trotz Krankheit

Hallo!

Mein AG ist ein kleines Unternehmen (<10), jeder hat seine feste Aufgabe und ist kurzfristig nicht ersetzbar. Zudem arbeite ich unter hohem Druck, da unser Produkt immer zu einem festen Termin aller 14 Tage fertig sein muss, was für mich jedes Mal Überstunden am We und kurz vor Termin bedeutet, da ich das letzte Glied in der Kette der Fertigstellung bin. Selbst wenn ich krankgeschrieben war, habe ich mir die Arbeit mit nach Hause genommen und während meiner Grippe o.ä. gearbeitet, damit der Termin eingehalten werden kann.
Dazu beträgt mein Arbeitsweg jeden Tag 60 km/Strecke.
Seit einiger Zeit fühle ich mich dem Druck nicht mehr gewachsen - Schlafstörungen, Essstörungen, psychische Probleme, Beinahe-Unfälle auf dem Weg zur Arbeit und zurück sind die Folge.
Meinem Wunsch vor einem halben Jahr, zeitweise von zuhause aus zu arbeiten (was problemlos umsetzbar wäre), wurde nicht entsprochen. 2 festgelegte Tage im Monat durfte ich dafür nun meine stets anfallenden Überstunden abfeiern.
Seitdem fühle ich mich allerdings gemobbt von meinen Vorgesetzten. Launen werden z.B. grundlos an mir ausgelassen oder andere Banalitäten werden mir vorgeworfen, die nicht mal in meinen Arbeitsbereich fallen.
Am 26.08. wurde es unerträglich. Eine Aussprache half nichts. Deshalb bat ich darum, mir zum 30.11. zu kündigen. Bis dahin wäre Zeit, einen Ersatz zu finden, den ich auch anlernen würde. Man kündigt mir nicht, war die Antwort. Daraufhin meinte ich, dann müsse ich eben kündigen.
Weil mir sehr schlecht war, verabschiedete ich mich mit den Worten, dass ich zum Arzt gehe und am Dienstag, den 31.08. (pünktlich zum wieder beginnenden Stress, um den Termin nicht zu gefährden) wieder da sei. Dienstag, da ich Montag Überstunden abfeiern wollte.
Mein Arzt bescheinigte mir allerdings das, was ich monatelang schon fühlte - ich bin ein psychisches Wrack, leide unter depressiver Erschöpfung. Er schrieb mich sofort bis zum 20.09. krank. Mir wurde dringend angeraten, endlich an mich zu denken. Es stehen Psychologentermine und wahrscheinlich eine Kur an.
Den Krankenschein legte ich am Samstag, 28.08. im Büro ab (um jeglichen Stress am Telefon aus dem Weg zu gehen) und löschte einen persönlichen Ordner auf meinem Arbeits-PC. Die Schlüssel zum Unternehmen besitze ich, weil ich auch außerhalb der normalen Arbeitszeiten oft am Arbeitsplatz tätig bin. - Für mich war damit meine Pflicht erfüllt.

Heute, 8.09., bekam ich per Einschreiben eine Abmahnung.
Mir wird vorgeworfen,
- dass ich um Kündigung gebeten habe.
- dass meine derzeitige Erkrankung NICHT einer Arbeitsunfähigkeit gleichkommt.
- dass es sich um eine angekündigte Erkrankung handelt, und nicht um eine tatsächliche Arbeitsunfähigkeit.
Man verlangt von mir, dass ich stets erreichbar sein solle und meine Tätigkeiten trotz Krankmeldung anderen Mitarbeitern erlernen solle.
Außerdem solle ich bis zum 15.09. meine Schlüssel abgeben, da ich am 28.08. im Büro und am PC war (- was früher seltsamerweise erwünscht war)
Darüber hinaus solle ich bis 17.09. mitteilen, wann ich meiner Krankheitsvertretung mein Tätigkeitsgebiet ordnungsgemäß übergebe.
Mein gesamtes Vorgehen würde für meinen Arbeitgeber eine nachhaltige Verletzung der arbeitsvertraglichen Haupt- und Nebenpflichten darstellen.

Nun zu meinen Fragen:
Bin ich verpflichtet, im Krankheitsfall per Telefon oder persönlich zur Stelle zu sein?
Muss ich im Krankheitsfall mein Tätigkeitsgebiet übergeben?
Ist diese Abmahnung überhaupt rechtsgültig?
Wie muss ich auf diese Abmahnung reagieren?

Vielen Dank im Voraus. MfG Lysanne

-- Editiert am 09.09.2010 22:54

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4 Antworten
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#1
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2534x hilfreich)

quote:
Bin ich verpflichtet, im Krankheitsfall per Telefon oder persönlich zur Stelle zu sein?
Muss ich im Krankheitsfall mein Tätigkeitsgebiet übergeben?


Zweimal nein. Allerdings sollte man an dieser Stelle spätestens mal den Unterschied zwischen Krankheit und Arbeitsunfähigkeit beachten.
Der Arzt schreibt sie nicht krank, sondern wegen einer Krankheit arbeitsunfähig.

Es kann durchaus sein, dass man zwar krank, aber nicht AU ist. Dann könnte der AG selbstverständlich auch die Erfüllung der Arbeitspflich einfordern.


quote:
Mir wird vorgeworfen,
- dass ich um Kündigung gebeten habe.
- dass meine derzeitige Erkrankung NICHT einer Arbeitsunfähigkeit gleichkommt.
- dass es sich um eine angekündigte Erkrankung handelt, und nicht um eine tatsächliche Arbeitsunfähigkeit.


Haben sie dem AG etwa gesagt, warum sie AU sind?

Ob man die Bitte nach Kündigung wirksam abmahnen kann - was ja letzlich eine Androhung der Kündigung durch den AG ist - weiss ich nicht. Ist jedenfalls schon fast eine lustige Konstellation...

Der Vorgang mit der erfolglosen Aussprache und der Ankndigung zum Arzt zu gehen, ist m.E. wirklich nicht ganz optimal gelaufen. Hier könnte der AG veruchen ein Drama draus zu machen, da es nicht ganz selten vorkommt, dass ANs mit dem Gang zum Arzt "drohen".


quote:
Ist diese Abmahnung überhaupt rechtsgültig?


Vermutlich nicht, da hier m.E. die typischen Fehler bei Abmahnungen aufgetreten sind. Deshalb die Abmahnung abheften und nicht unter Druck setzen lassen.

quote:
Außerdem solle ich bis zum 15.09. meine Schlüssel abgeben,


Der Forderung sollten sie allerdings nachkommen.

Da sie bereits Eingangs schrieben, dass weniger als 10AN beschäftigt sind, sollte klar sein, dass das Kündigungsschutzgesetz keine Anwendung findet und sie jederzeit fristgemäss gekündigt werden können. Vermutlich braucht der AG sie mehr, als sie ihn - sonst hätte er sicherlich schon gekündigt.
Sollte der AG die Abmahnung geschrieben haben, um eine ausserordenliche Kündigung vorzubereiten, dann müsste man gegebenenfalls natürlich unter anwaltlichem Beistand dagegen vorgehen bzw. klagen.


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#2
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1841 Beiträge, 485x hilfreich)

Leider sieht man hier wieder, dass Fairness im Arbeitsleben häufig nicht belohnt wird.

Kündigungsabsichten sollte man für sich behalten und erst wenn man eine Stellenzusage hat, die Kündigung einreichen.

Haben Sie überhaupt schriftlich gekündigt? Wenn nein ist diese nicht wirksam.

quote:<hr size=1 noshade>Bin ich verpflichtet, im Krankheitsfall per Telefon oder persönlich zur Stelle zu sein? <hr size=1 noshade>


Gerade für Ihren Fall schließe ich das aus. EIn AN darf zwar während der AU prinzipiell arbeiten, dies darf jedoch seiner Genesung nicht abträglich sein.

In Ihrem Fall ist letzteres jedoch nicht gegeben, so dass Ihr AG nicht diese Forderungen stellen darf.

quote:<hr size=1 noshade>Muss ich im Krankheitsfall mein Tätigkeitsgebiet übergeben? <hr size=1 noshade>

Entsprechendes gilt natürlich auch hier, nein, Sie dürften rechtlich nicht verpflichtet sein.

quote:<hr size=1 noshade>Ist diese Abmahnung überhaupt rechtsgültig? <hr size=1 noshade>


Das es sich wohl um nur eine einzige Abmahnung handelt, reicht es aus, wenn nur eine einzige Tatsachenbehauptung der Abmahnung nicht zutrifft, dass diese Abmahnung nicht rechtswirksam ist.

Punkt 1 könnte man evtl. abmahnen, da man genaugenommen dadurch ALG I-Leistungen erhalten will, welche einem nicht zustehen. Und da die Erschleichung einer Leistung man als Straftat ansehen kann, könnte man meinen, dass sie den Arbeitgeber um eine Beihilfe zur Straftat gebeten haben. Da Ihnen das vermutlich nicht bewusst war, könnte man von einem gerechtfertigten Abmahngrund ausgehen. Zwar etwas weit hergeholt, aber wenn es ein AG so begründet, könnte dies abmahnbar sein.

Wenn der AG Punkt 3 beweisen kann, könnte auch Punkt 2 abmahnbar, bzw. würde eigentlich identisch mit Punkt 3 sein.

Hier wäre die Frage, was hier wirlich vorgefallen war, ob der AG hier berechtigt ausgehen kann, dass die Krankheit angekündigt war. Aus Ihrer Beschreibung dürfte dies zwar nicht zutreffen, hier sollten Sie sich den Vorfall jedoch genau analysieren. Ihr AG ist jedoch beweispflichtig und höchstwahrscheinlich kann er einen solchen Beweis nichterbringen, wenn es keine Zeugen gab.

Glückt dem AG eine angekündigte Krankheit zu beweisen, ist der Anscheinsbeweis, dass die Krankheit vorlag, erst mal erschüttert. Man muss dann den Arzt u.U. von seiner Schweigepflicht befreien um den Nachweis der Krankheit führen zu können..

quote:<hr size=1 noshade>Wie muss ich auf diese Abmahnung reagieren? <hr size=1 noshade>


Erst mal nichts. Eine Gegendarstellung wäre möglich, aber in einem Kleinbetrieb sinnlos. Hier nichts zu unternehmen bedeutet nicht einen rechtliche Anerkenntnis der Punkte.

Die Frage ist nur, warum diese Abmahnung?

Der Betrieb hat zwar weniger als 10 MA, aber hatte der Betrieb am 31.12.2003 evtl. mehr als 5 MA gehabt und sind diese immer noch im Betrieb und Sie sind einer von diesen? Wenn ja, gilt für Sie der Kündigungsschutz nach §1 KSchG . Das könnte der Grund für die Abmahnung sein, wenn Ihre Kdg. evtl. nicht schriftlich erfolgt ist und daher nicht wirksam ist.


-----------------
"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

-- Editiert am 09.09.2010 23:57

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Lysanne
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Guten Morgen und vielen Dank für die schnellen Antworten.

quote:<hr size=1 noshade>Haben Sie überhaupt schriftlich gekündigt? Wenn nein ist diese nicht wirksam. <hr size=1 noshade>

Die Kündigung meinerseits wurde nur mündlich ausgesprochen, um zu verdeutlichen, dass ich mich nicht mehr in der Lage fühle, dem betrieblichen und persönlichen Druck standzuhalten, da man auf meinen Kündigungswunsch nur mit Häme und Gelächter reagierte. Früher konnte man über solche Themen offen reden, ohne Konsequenzen zu befürchten, weil eine familiäre und vertraute Arbeitsatmosphäre vorherrschte. Das hat sich leider geändert.

quote:<hr size=1 noshade>Hier wäre die Frage, was hier wirlich vorgefallen war, ob der AG hier berechtigt ausgehen kann, dass die Krankheit angekündigt war. <hr size=1 noshade>

Naiv wie ich war, habe ich gesagt, dass ich zum Arzt gehe, weil mir schlecht ist, am Dienstag aber wieder da sei - egal wie ich mich fühle, da man diese "Pflichterfüllung" von mir zwingend erwartete und ich die Firma nicht "im Stich lassen" konnte, ungeachtet dessen, wie respektlos man mich schon seit längerem behandelte, obwohl man auf mich angewiesen war.
Mein Unwohlsein war zwar der Grund meines Arztbesuches, aber nur ein Teil meiner eigentlichen psychischen Erkrankung, wie ich nun weiß. Inzwischen habe ich mich überzeugen lassen, dass meine Genesung weitaus wichtiger ist, als meine beruflichen Verpflichtungen. Somit bin ich den gewissen Dienstag auch nicht wieder auf Arbeit erschienen.

quote:<hr size=1 noshade>Der Betrieb hat zwar weniger als 10 MA, aber hatte der Betrieb am 31.12.2003 evtl. mehr als 5 MA gehabt und sind diese immer noch im Betrieb und Sie sind einer von diesen? Wenn ja, gilt für Sie der Kündigungsschutz nach §1 KSchG . <hr size=1 noshade>

Die Firma existiert seit 5 Jahren und ich bin seit 4,5 Jahren dabei. Also greift für mich dieser Kündigungsschutz nicht.

quote:<hr size=1 noshade>Die Frage ist nur, warum diese Abmahnung? <hr size=1 noshade>

Allerdings vermute ich inzwischen auch, dass man mir eine außerordentliche Kündigung aussprechen will, wenn ich meinen "Pflichten" nicht nachkomme.

Soll ich bereits gegen die Abmahnung vorgehen oder abwarten, was passiert, wenn ich die Schlüssel per Post abgegeben habe?

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#4
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1841 Beiträge, 485x hilfreich)

Eine Ankündigung einer Krankheit wäre nur Kündigungs-/Abmahnungsrelevant, wenn man hiermit den AG quasi erpressen will. Das sehe ich aus Ihrer Schilderung bei Ihnen eigentlich nicht. Vielmehr haben Sie wohl gesagt, dass es für Sie unerträglich ist, in der Firma zu arbeiten und dass Ihnen schlecht ist. Dies ist m.E. auch keine Ankündigung für die Zukunft sondern hat nur ihre gegenwärtige Situation geschildert.

Daß bei Ihren Problemen mehr dahinter steckt, haben Sie auch erst beim Arzt erfahren.

quote:
Soll ich bereits gegen die Abmahnung vorgehen oder abwarten, was passiert, wenn ich die Schlüssel per Post abgegeben habe?


Aktuell per Gericht gegen diese vorzugehen, würde ich momentan nicht empfehlen. Auch wenn in einem Kleinbetrieb eine Gegendarstellung wenig sinnvoll erscheint -schließlich wird dei Personalakte nicht bei evtl. internen Bewerbungen rumgereicht - könnte man trotzdem an eine solche denken und quasi die Situation einfach aus der eigenen Sicht schildern, um so zu versuchen die Sache in ruhigigere Bahnen bringen. Ob das wirklich etwas bewirkt, ist zu bezweifeln.

quote:
Allerdings vermute ich inzwischen auch, dass man mir eine außerordentliche Kündigung aussprechen will, wenn ich meinen "Pflichten" nicht nachkomme.


Das könnte passieren. Ihr AG könnte auf eine Arbeitsverweigerung hinaus wollen, was theoretisch auch ein außerordentlicher Kündigungsgrund sein könnte.

Bei Ihnen sehe ich das eigentlich, weil man nicht von einer Ankündigung sprechen kann, bei der man ausgehen kann, dass sie dadurch Vorteile erlangen wollten, also quasi den AG erpressen wollten. In Ihrem Fall hätte der AG nach wie vor die Beweislast, dass eine Krankheit nicht vorliegt, der durch die AU bedingte Anscheinsbeweis dürfte nicht erschüttert sein.


Sollte Ihr AG eine fristlose Kündigung aussprechen, sollten Sie beim Arbeitsgericht klagen, da zum einen eine Fristlose ALG-I-Sperren bewirkt und zum anderen sich äußerst negativ auf die weitere berufliche Laufbahn auswirkt. Sollten Sie keine Rechtsschutzversicherung besitzen, können Sie dies Klage auch bei der Antragsstelle des Arbeitsgerichts erheben, die ist Ihnen dabei behilflich.

Das Gericht wird dann meist innerhalb von 4 Wochen einen Gütetermin anberaumen. Hier kommt es meist zu einer Einigung. Wichtig ist dabei, dass sie dann in einen evtl. Vergleich auch ein gutes Zeugnis aufnehmen lassen (evtl. schon mal vorformulieren). Im Gegenzug werden Sie aber auf einen Teil ihres noch bis zur Kündigungsfrist ausstehenden Gehalts verzichten müssen (was der Grund für diese Aktion des AG sein könnte) oder Sie kommen dem AG in anderer Weise entgegen (EInarbeitung eines neuen MA o.ä.).



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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

-- Editiert am 10.09.2010 09:07

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