Abmahnung u. Kündigungsgrund ohne Kündigungsschutz

1. Oktober 2004 Thema abonnieren
 Von 
jaeger1
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Abmahnung u. Kündigungsgrund ohne Kündigungsschutz

Kann mir jemand bei folgender Frage weiterhelfen?

Ist ein Kündigungsgrund bzw. eine Abmahnung nötig, wenn das Kündigungsgesetz aufgrund zu geringer Beschäftigungszahlen keine Anwendung findet oder kann ein arbeitnehmer in diesem Fall beliebig, natürlich unter Einhaltung von Form und Frist gekündigt weden.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sunbee
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 31x hilfreich)

hallo jaeger1, soweit ich weiß, gibt es keinen Kündigungschutz in nem Betrieb der weniger als 5 Beschäftigte hat. So kann ein Arb.nehmer tatsächlich beliebig gekündigt werden. Sicher kannst Du dann klagen, wenn Du glaubst, dass per Sozialauswahl ein Anderer gehen müsste. Aber ob das Sinn macht?
Hast Du Angst gekündigt zu werden? Wenn ja, besteht dazu n konkreter Anlass? Oder bist Du n Arb.geber der jemanden entlassen will?;)
Zum Trost, die meisten Arb.geber werden aber nicht so aus ner Laune heraus Leute kündigen. Schließlich kostet dann die Neueunstellung ja wieder Zeit u. Geld bis d. Neue alles drauf hat. Auch wenn es so einige Arb.geber gibt bei denen man denkt, die spinnen, so entlassen die meisten weil sie es sich nicht mehr leisten können.
gruss
sunbee

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#2
 Von 
jaeger1
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke sunbee für deine Antwort.

Diese Frage betrifft mich nicht direkt. Sie ist nur im Bekanntenkreis aufgetreten und wurde heftig diskutiert.
Jetzt wollte ich wissen, welche Meinung andere dazu haben.

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