Abmahnung und Kündigung am selben Tag in der probezeit

19. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb493326-45
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Abmahnung und Kündigung am selben Tag in der probezeit

Also meine Freundin hatte den Ellenbogen angebrochen und wurde somit von Montag bis Freitag letute Woche krankgeschrieben ... Sie sollte am Samstag jedoch arbeiten kommen mit Gips da eine Veranstaltung im Altenheim war... Sie sagte einer Vorgesetzten freitags ab da sie gestern am Montag einen Termin im Krankenhaus hatte um den Gips abzunehmen und um erneut zu gucken wie der Bruch aussieht ... Montag morgen würde sie angerufen und zur Arbeit bestellt da Unklarheiten dem arbeitgeber Vorlagen ... Sie bekam eine Abmahnung morgens um ca 9 Uhr ... Danach war sie um 12 im Krankenhaus hat den Gips abbekommen und hat sogar ein schreiben für die Arbeit besorgt wo drin steht was sie genau hat ...
In der Abmahnung stand das sie den Krankenschein nicht rechtzeitig abgegeben hat obwohl sie mit Absprache den krankenscheib letzte Woche Dienstag abgegeben hat und montags erhalten hatte ... Mit dem schreiben und der folgebescheinigung fuhr sie wieder zu Arbeit und hat es direkt übergeben .... Der besitzer des Hauses hat sie dann aber gekündigt zum 2.7 und bekommt ihren vollen lohn bis zum 15.7 gezahlt .... D.h. ab dem 2.7 ist sie freigestellt ... Die 2 Wochen bis zum 15.7 sind Überstunden Abbau und Urlaub.. Meine frage ... Ist das erlaubt einfach zu entscheiden was mit dem urlaub passiert und darf man ekne Abmahnung und Kündigung wegen dem selben Grund haben ?

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3 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16922 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von fb493326-45):
Meine frage ... Ist das erlaubt einfach zu entscheiden was mit dem urlaub passiert
Nein, das kann der AG nicht entscheiden.

Zitat (von fb493326-45):
und darf man ekne Abmahnung und Kündigung wegen dem selben Grund haben ?
Es braucht in der Probezeit überhaupt keinen Grund für eine Kündigung.

Zitat (von fb493326-45):
In der Abmahnung stand das sie den Krankenschein nicht rechtzeitig abgegeben hat
Das ist auch korrekt! Sie war bis Freitag krank geschrieben. Wenn sie aber Samstags hätte arbeiten müssen, dann hat sie für diesen Tag nun einmal keine Krankschreibung gehabt.

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17358 Beiträge, 6465x hilfreich)

Da deine Freundin anscheinend unwiderruflich freigestellt ist, kann die Freistellung verbunden sein mit der Auflage, dass Urlaubstage usw. damit genommen sind.

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