Leider habe ich vor zwei Tagen von meinem Arbeitgeber zwei Abmahnungen und eine dienstliche Ermahnung unter ziehmlich fadenscheinigen Argumenten bekommen.
In der ersten Abmahnung wird mir vorgeworfen, dass ich "trotz mehrfacher Aufforderung [...] Privatfahrten nicht aufgelistet [habe], um diese ordnungsgemäß abrechnen zu können."
Es gibt in unserem Unternehmen keine schriftliche oder anderwaitige Regelung bezüglich der Abrechnung von Privatfahrten mit Dienstfahrzeugen. Dies wurde mir auch durch den Betriebsrat bestätigt.
Ich habe meinem Vorgesetzten bereits mehrfach gesagt, dass ich es nicht als meine Aufgabe betrachte, zu überprüfen, ob die Kilometer abgerechnet werden oder nicht.
Ich trage nachweislich des Fahrtenbuches jeden Kilometer - egal ob privater oder dienstlicher Natur - mit dem jeweiligen Vermerk (Zweck) ein.
Damit habe ich doch meine Bringschuld gegenüber dem Arbeitsgeber erfüllt?
Schlüsselgewalt über die Fahrzeuge hat die Hausmeisterei. Ich sehe es also als Aufgabe der Hausmeisterei bzw. der Wirtschaftsleitung an, ein Verfahren zu benennen, welche Modalitäten einzuhalten sind.
Ich bin seit 2009 in diesem Unternehmen beschäftigt und nutze seitdem mehr oder minder regelmäßig diese Fahrzeuge. Bislang wurde nichts abgerechnet oder angemahnt.
Selbst der Arbeistvertrag gibt nichts hierzu her.
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Abmahnung und dienstliche Ermahnung
gemach, gemach.
eine häufung von ab- und ermahnungen deutet auf ärger hin, da muss man genau hinschauen. die abmahnung ist die steigerung der ermahnung und sie droht 'arbeitsrechtliche konsequenzen' an. im wiederholungsfall würde ggf. also ein AG eine kündigung darauf stützen (können müssen). aber: wo 'abmahnung' draufsteht, ist nicht immer abmahnung drin.
vor allem muss eine abmahnung ein arbeisvertragliches fehlverhalten konkret benennen, darf also keine allgemeinen vorwürfe beinhalten. des weiteren muss sie dir sagen, was der AG von dir erwartet und drittens eben konsequenzen androhen. schon deswegen ist deine 'abmahnung' keine wirkliche - übrig bleibt die ermahnungsfunktion. deswegen: ruhe bewahren.
zu deiner sachdarstellung:
/// (mit den einträgen in das fahrtenbuch ) habe ich doch meine Bringschuld gegenüber dem Arbeitsgeber erfüllt?
... offenbar nicht. du erwartest, dass jemand anderes die fahrtenbücher durchforstet nach privatfahrten und daraus die abrechnungsdaten für die buchhaltung gewinnt. vielleicht ist es eben doch deine sache, periodisch die privat gefahrenen km zu melden, damit sie dir auch in rechnung gestellt werden.
sicher ist, dass dein martialisches "[i]Ich habe meinem Vorgesetzten bereits mehrfach gesagt, dass ich es nicht als meine Aufgabe betrachte, zu überprüfen, ob die Kilometer abgerechnet werden oder nicht" [/i] dir den ärger einbringt, den du jetzt beklagst. dein chef sieht es als deine bringschuld. (leuchtet mir auch ein, da du ja nutznießer/in bist - und bis dato hast du den wagen ja offenbar für lau nutzen können.) mir scheint die anweisung vom direktionsrecht des AG gedeckt - auch ohne zustimmung des br.
ob diese sache einer bv bedarf oder eher doch nicht, dürfte wohl davon abhängen, ob die private nutzung von dienstwagen vielen möglich oder nur wenigen vorbehalten ist.
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-- Editiert am 28.01.2011 10:36
Nicht für jede Anweisung des AG brauchts eine schriftliche Regelung oder gar ein "Verfahren".
quote:und
"trotz mehrfacher Aufforderung
quote:
Ich habe meinem Vorgesetzten bereits mehrfach gesagt, dass ich es nicht als meine Aufgabe betrachte
deutet darauf hin, dass wohl vom AG schon öfter die Anweisung erging, private Nutzung korrekt gesondert zu dokumentieren. Im Übrigen ist es nicht zwingend Aufgabe des AG, seinen Fuhrpark zur privaten Nutzung durch AN zur Verfügung zu stellen.
Das mal zur ersten Abmahnung. Und was steht in der zweiten und der "dienstlichen Ermahnung"?
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"Viele Leute glauben, daß sie denken, wenn sie lediglich ihre Vorurteile neu ordnen. (W. James)"
-- Editiert am 28.01.2011 10:39
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