Abmahnung unterschreiben ?

9. November 2016 Thema abonnieren
 Von 
hagen1955
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Abmahnung unterschreiben ?

Muß eine Abmahnung des Arbeitgebers vom Arbeitnehmer unterschrieben werden ? Noch dazu weil die Meinungen zum Sachverhalt unterschiedlich sind. Wäre das nicht eine Anerkennung von schuldhaftem Verhalten ?




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130302 Beiträge, 41511x hilfreich)

Da kommt es darauf an, ob man mit der Unterschrift nur den Erhalt bestätigt oder den Sachverhalt anerkennt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20329 Beiträge, 7357x hilfreich)

Ebenso. Eine Gegendarstellung kannst du immer machen und sie muss wie die Abmahnung in die Personalakte kommen. Ansonsten kannst du - statt einfach zu unterschreiben - zur Sicherheit immer schreiben: Empfang bestätigt + Servus

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