Abmahnung vom Arbeitgeber

21. Juli 2006 Thema abonnieren
 Von 
Mandy2005
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 5x hilfreich)
Abmahnung vom Arbeitgeber

Ich habe am 5.7.2006 eine Abmahnug erhalten, gegen ich Wiederspruch legen will. Welche Fristen habe ich hier einzuhalten? Weiss jemand?
Gruß Mandy




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2339x hilfreich)

Da gibts keine Fristen.

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#2
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2015x hilfreich)

es gibt keine fristen.
man muss bei einer abmahnung überhaupt nichts tun - wenn es in der folge zu einer kündigung käme und zu einem kündigungsschutzverfahren kann man die abmahnung immer noch bestreiten. sinnvoll ist ggf. eine gegendarstellung. vorab sollte aber jemand prüfen, ob es wirklich eine abmahnung ist, die standhält, oder nur so ein geknurre unter der überschrift abmahnung.

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