Ich habe am 5.7.2006 eine Abmahnug erhalten, gegen ich Wiederspruch legen will. Welche Fristen habe ich hier einzuhalten? Weiss jemand?
Gruß Mandy
Abmahnung vom Arbeitgeber
21. Juli 2006
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Frage vom 21. Juli 2006 | 13:16
Von
Status: Beginner (86 Beiträge, 5x hilfreich)
Abmahnung vom Arbeitgeber
#1
Antwort vom 21. Juli 2006 | 13:29
Von
Status: Unparteiischer (9555 Beiträge, 2339x hilfreich)
Da gibts keine Fristen.
#2
Antwort vom 21. Juli 2006 | 15:17
Von
Status: Schlichter (7434 Beiträge, 2015x hilfreich)
es gibt keine fristen.
man muss bei einer abmahnung überhaupt nichts tun - wenn es in der folge zu einer kündigung käme und zu einem kündigungsschutzverfahren kann man die abmahnung immer noch bestreiten. sinnvoll ist ggf. eine gegendarstellung. vorab sollte aber jemand prüfen, ob es wirklich eine abmahnung ist, die standhält, oder nur so ein geknurre unter der überschrift abmahnung.
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