Abmahnung wegen "Arbeitsverweigerung"?

11. Januar 2023 Thema abonnieren
 Von 
Erik K
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Abmahnung wegen "Arbeitsverweigerung"?

Hallo Community,

ich habe folgendes Problem.

Ich "24" arbeite seit über 12 Monate als normaler Kundenservicemitarbeiter für eine Streaming Plattform von Medien/Videos/Streams.

Laut neuster Arbeitsanweisung, sollen wir je nach Situation, unsere Kunden, einen aktiven Angebot andrehen.

Das heißt.

Bsp.:
Kunde meldet sich beim Kundenservice und ist mit unseren Diensten nicht zufrieden und oder er würde gerne eine kleine Pause einlegen und oder, er findet unsere Preise zu teuer.
Unsere Aufgabe ist nun wie folgt:
Wir sollen aggressiv dafür sorgen, den Kunden daran zu hindern, zu Kündigen und oder eine Pause einzulegen.

Wir können/sollten unteranderem dem Kunden damit umstimmen, dass wir ihm einen neuen "lukrativen" Vertrag/Abonnement anbieten können .

Hierbei werden 2 Preis reduzierte Abo Modelle angeboten.
"Sollte das erste Angebot dem Kunden nicht passen, soll das zweite Angebot mitgeteilt werden"

In diesem ganzen Prozess sollen wir alles mögliche mit Protokollieren.

Wie gesagt, handelt es sich hierbei um eine vollkommen neue Arbeitsanweisung, die es so zuvor noch nie gab, dass heisst, wir vom normalen Kundenservice, waren nie dazu gezwungen, irgendwelche Dienstleistungen/Abonnement anzubieten.

Hier mal ein Abschnitt meines Arbeitsvertrag im Feld "Tätigkeit"

Der Arbeitnehmer wird als Customer Service Professional angestellt.
Dem Arbeitnehmer können, ohne das es einer Kündigung bedarf, andere gleichwertige Tätigkeiten übertragen werden
"""Diesen Abschnitt verstehe ich so, dass ich rein theoretisch, auch für ein anderes Projekt eingeteilt werden könnte.
Ich bin übrigens Angestellter einer Firma, die für andere Firmen den Kundenservice verrichten soll, ich bin demnach kein direkter Angestellter der Streaming Plattform, wo ich zurzeit arbeite"""
Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, auch andere, vergleichbare Tätigkeiten zu verrichten.


Ich persönlich bekam jetzt eine Abmahnung, da ich die neue Arbeitsanweisung nicht aktiv befolge!


Meine Frage lauten wie folgt:

1.Bin ich "gezwungen", diese neue Arbeitsanweisung ohne jegliche Zusatz Zahlung/Boni, zu verrichten?
Aus andern Projekten ist es bekannt, dass beim erfolgreichen abschließen so einer Dienstleistung/Abonnement, der Mitarbeiter einen Boni on Top aufs Lohn erhält.

2. Kann ich jeweils eine Abmahnung bekommen, sollte ich mich aktiv dagegen stimmen, den Kunden eine Dienstleistung/Abonnement anzudrehen?
Wie gesagt, diese "speziellen" Angebote, kommen nur zur Verwendung, wenn sich der Kunde entscheiden sollte, sein jetziges Abonnement zu kündigen und oder zu pausieren

3. Müsste sich, aufgrund dieser neuen Tätigkeit, mein Arbeitsvertrag nicht aktualisiert werden?
-Meines Erachtens, bin ich kein normaler Kundenservice Mitarbeiter mehr, der sich nur um die allgemeine Konto Verwaltung "Erstattungen durchführen,. Kündigungen bearbeiten,. allgemeine Fragen beantworten" kümmert.
Viel mehr verkaufe ich doch jetzt eine Dienstleistung/Abonnement an eine Person Online weiter, die sich somit für weitere 12 Monate mit dem erstellen eines neuen Vertrages an uns bindet!

Ich kenne Personen, die auch unteranderem für Firmen wie Telekom, Vodafone etc. im Kundenservice tätig sind.
Diese müssen auch aktiv Ihre Dienstleistungen/Produkte an den Kunden anbieten.
Der einzige Unterschied hierbei ist, dass es auch so in deren Vertrag festgehalten ist und obendrauf einen beachtlichen Boni on Top auf ihren Monats Lohn erhalten!

Ich hoffe, mir kann irgendwer ein paar Ratschläge mitgeben, da mir der Job eigentlich sehr viel Spaß macht oder besser gesagt, gemacht hat :(

Ich würde mich auch auf Links oder Anweisungen freuen, die ich durchführen könnte.
Auch ein Ansprechpartner wäre in so einem Fall nicht schlecht "Eine Behörde die sich um sowas kümmert?"

Liebe Grüße

E.

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17440 Beiträge, 6490x hilfreich)

Zitat (von Erik K):
1.Bin ich "gezwungen", diese neue Arbeitsanweisung ohne jegliche Zusatz Zahlung/Boni, zu verrichten?

Was ist dein Problem? Dass du für Abschlüsse keinen Bonus bekommst, oder dass du den Leuten was aufschwätzen sollst? Gezwungen jedenfalls bist du nicht, aber angewiesen - das ist ein Unterschied.

Der AG kann abmahnen, wenn du Anweisungen nicht Folge leistest. Interessant werden Abmahnungen dann, wenn der AG darauf eine Kündigung aufbauen will. Dann kann man sich immer noch gegen die Abmahnung und / oder die Kündigung wehren.

Wenn diese Anweisung signalisiert, dass dein AG einen neuen Kurs fährt, wird sich aber früher oder später die Frage stellen, ob du mitgehst, oder dir einen anderen AG suchst.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Erik K
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Was ist dein Problem? Dass du für Abschlüsse keinen Bonus bekommst, oder dass du den Leuten was aufschwätzen sollst? Gezwungen jedenfalls bist du nicht, aber angewiesen - das ist ein Unterschied.

Der AG kann abmahnen, wenn du Anweisungen nicht Folge leistest. Interessant werden Abmahnungen dann, wenn der AG darauf eine Kündigung aufbauen will. Dann kann man sich immer noch gegen die Abmahnung und / oder die Kündigung wehren.

Wenn diese Anweisung signalisiert, dass dein AG einen neuen Kurs fährt, wird sich aber früher oder später die Frage stellen, ob du mitgehst, oder dir einen anderen AG suchst.


Hi,

Mir geht es viel mehr darum, wie sich eine neue Arbeitsanweisung gegen die eigentliche, Vertraglich bestimmte Tätigkeit auflehnen kann.

Ein "Customer Service Professional" hat nicht die Aufgabe, pro aktiv Dienstleistungen/Abonnements anzubieten und oder diese zu erstellen. Diese neue Arbeitsanweisung steht auch nicht zur Relation mit den Aufgaben eines "Customer Service Professional" sondern Betrifft meiner Auffassung, die eines anderen Titels.

Danke, aber deine Antwort war leider wenig hilfreich, dennoch bedanke ich mich für deine Antwort!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17440 Beiträge, 6490x hilfreich)

Zitat (von Erik K):
"Customer Service Professional"

Was also ist die Kernaufgabe, was kann ggf. noch dazu gehören?
Vmtl. jeder Beruf hat einen Kern und daneben eine unscharfe Zone, bei der nicht mehr so ganz klar ist, was genau noch dazugehört und was sicher nicht mehr.
Wenn das so sicher ist, wie du die Aufgaben "Customer Service Professional" siehst, kannst du die neue Anweisung getrost als nicht dem AV entsprechend zurückweisen. Dann hat der AG evtl. die Möglichkeit, sie per Änderungskündigung durchzusetzen - was wiederum gerichtlich überprüft werden kann.
Das Risiko liegt darin, dass das deine einsame Ansicht sein könnte; gefunden habe ich
https://www.smf.de/was-ist-customer-service/
Diese Darstellung lässt viel zu.
Aber ich kenne weder deinen AV noch deinen Betrieb samt dessen Kultur und Gepflogenheiten.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
amz621718-85
Status:
Schüler
(332 Beiträge, 29x hilfreich)

Wo soll denn der Arbeitsumfang definiert sein? Steht das in deinem Arbeitsvertrag, dass du definitiv keine Angebote an Kunden machen brauchst?

Und wenn man aktiv das Geschäft sabotiert bzw Anweisungen nicht befolgt gibt es natürlich Abmahnungen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Erik K
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von amz621718-85):
Wo soll denn der Arbeitsumfang definiert sein? Steht das in deinem Arbeitsvertrag, dass du definitiv keine Angebote an Kunden machen brauchst?

Und wenn man aktiv das Geschäft sabotiert bzw Anweisungen nicht befolgt gibt es natürlich Abmahnungen.


Hi,

naja, würdest du als Chef eines Großhandels deinen Lageristen die Aufgabe geben, bei allen möglichen Kunden Kontakten dafür zu sorgen, dass diese beim Lageristen das Angebot abschließen.?

Der Lagerist könnte sicherlich mit seiner Erfahrung Dem Kunden Tipps mitgeben, welches Produkt oder Güter für seine Handlung am besten wäre, aber den direkten Verkauf übernimmt immer noch die Person die als "Kaufmann/Kauffrau" bekannt ist.

Auch hier macht die Antwort wieder leider wenig Sinn....

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17440 Beiträge, 6490x hilfreich)

Zitat (von Erik K):
Auch hier macht die Antwort wieder leider wenig Sinn....

Du kannst freilich fortfahren, die Leute weiter abzukanzeln, die sich hier ob deiner Anfrage bemühen ...
Ob das deinem Anliegen zuträglich sein wird?
Noch so eine nutzlose Anregung: Schau deinen AV an, in den allermeisten findet sich eine Klausel des Inhalts, dass andere zumutbare Aufgaben übertragen werden können.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Erik K
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Du kannst freilich fortfahren, die Leute weiter abzukanzeln, die sich hier ob deiner Anfrage bemühen ...
Ob das deinem Anliegen zuträglich sein wird?
Noch so eine nutzlose Anregung: Schau deinen AV an, in den allermeisten findet sich eine Klausel des Inhalts, dass andere zumutbare Aufgaben übertragen werden können.


Hi,

so eine Klausel existiert leider nicht.
AV wurde schon überprüft, daher Ja auch "einer" meiner obigen Fragen, ob diese neue "Vertriebliche" Tätigkeit nicht auch im AV stehen muss. "Der Abschnitt bezüglich meiner Tätigkeit habe ich auch schon gepostet"

Zu der Nutzlosigkeit.
Das ist mein aller erster Post auf so einem Forum, jedoch sind die ersten Antworten die ich erhalten habe, die wohl unlogischsten, unbedachtesten Antworten die ich jemals gehört habe.

Das soll keine Negative Anlehnung auf eure Mühe und Antwort im allgemeinen sein, sondern vielmehr auf den Inhalt eurer Nachrichten.

Nach knapp 4 Jahren Customer Service Erfahrung, habe ich schon aberdutzende Gespräche mit Personen/Kunden geführt.
Ab einem gewissen Punkt, kann man einfach nicht anders als konkret, schnell und direkt zu sein.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120114 Beiträge, 39831x hilfreich)

Zitat (von Erik K):
Wie gesagt, handelt es sich hierbei um eine vollkommen neue Arbeitsanweisung, die es so zuvor noch nie gab

Ja, und?



Zitat (von Erik K):
1.Bin ich "gezwungen", diese neue Arbeitsanweisung ohne jegliche Zusatz Zahlung/Boni, zu verrichten?

Nö, ist alle freiwillig.



Zitat (von Erik K):
2. Kann ich jeweils eine Abmahnung bekommen, sollte ich mich aktiv dagegen stimmen, den Kunden eine Dienstleistung/Abonnement anzudrehen?

Selbstverständlich.



Zitat (von Erik K):
Ein "Customer Service Professional" hat nicht die Aufgabe, pro aktiv Dienstleistungen/Abonnements anzubieten und oder diese zu erstellen
...
Diese neue Arbeitsanweisung steht auch nicht zur Relation mit den Aufgaben eines "Customer Service Professional"

Festgestellt durch wen konkret, mit welcher Qualifikation konkret?



Zitat (von Erik K):
Mir geht es viel mehr darum, wie sich eine neue Arbeitsanweisung gegen die eigentliche, Vertraglich bestimmte Tätigkeit auflehnen kann.

Selbstverständlich gar nicht, auflehnen kann sich nur der Mitarbeiter.

Da wäre dann relevant was sich zum Thema im Wortlaut in den uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen findet.

Wenn wir diese Fakten kennen, können wir zielführend weiter diskutieren.



Zitat (von Erik K):
Auch ein Ansprechpartner wäre in so einem Fall nicht schlecht

Diese kennt man unter der Bezeichnung "Rechtsanwalt".



Zitat (von Erik K):
"Eine Behörde die sich um sowas kümmert?"

Diese ist unter "Arbeitsgericht" bekannt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120114 Beiträge, 39831x hilfreich)

Zitat (von Erik K):
ob diese neue "Vertriebliche" Tätigkeit nicht auch im AV stehen muss.

Nein.



Wenn das
Zitat (von Erik K):
Der Arbeitnehmer wird als Customer Service Professional angestellt.
Dem Arbeitnehmer können, ohne das es einer Kündigung bedarf, andere gleichwertige Tätigkeiten übertragen werden

tatsächlich alles ist, dann sehe ich kein Problem diese Tätigkeit im Rahmen des Direktionarechtes wirksam anzuweisen.

Eine Kunderückgewinnung ist ein absolut üblicher Teil des "Customer Service Professional"


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
throwaway_account
Status:
Schüler
(171 Beiträge, 19x hilfreich)

Im Grunde ist es doch auch egal, was da im AV steht oder was rechtlich gilt.
Sag deinem AG einfach, dass du keine Verkaufsgespräche und Künden Rückgewinnung / Erhaltung führen willst, sondern reinen Support und Problemlösung und man sich in dem Fall wie auch immer auf irgendwas einigen muss.

Sowas bewirkt wunder (wenn du ein AN bist, den der AG gerne halten will)
Sonst natürlich nicht ;)

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
fb507933-69
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe bei einem Großkonzern bearbeitet. Immer wenn wir eine neue Aufgabe gekommen haben, wurde es in der offiziellen Tätigkeitsbeschreibung angepasst und wir mussten dann diese auch bestätigen. Wenn man nicht bestätigt hat, wurde man täglich erinnert zu bestätigen. Was passieren würde, wenn sich weigern würde zu bestätigen, k.A. Aber für mich sah das auch so, wenn die Aufgabe für uns nicht ok war, könnten uns auch weigern diese zu machen, da diese in der Tätigkeitsbeschreibung nicht stand.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5546 Beiträge, 2499x hilfreich)

Zitat (von Erik K):
Der Arbeitnehmer wird als Customer Service Professional angestellt.


Ich frage mich, wie man auf die Idee kommt, aus dieser Fantasie-Berufsbezeichnung irgendwelche Arbeitsinhalte abzuleiten oder auszuschließen.

Putzfrau am Bahnhofsklo -> Customer Service Professional

Verkäufer im Autohaus -> Customer Service Professional

Hubschrauberpilot für gut zahlende Kundschaft -> Customer Service Professional

Softwarelösung von Microsoft -> Customer Service Professional

Zitat (von Erik K):
Dem Arbeitnehmer können, ohne das es einer Kündigung bedarf, andere gleichwertige Tätigkeiten übertragen werden
"""Diesen Abschnitt verstehe ich so, dass ich rein theoretisch, auch für ein anderes Projekt eingeteilt werden könnte.


das verstehst du falsch. Für andere Projekte kannst du ganz natürlich eingeteilt werden aufgrund der Natur deines Jobs. Du darfst halt auch gleichwertige Tätigkeiten machen, die halt nicht Customer Service Professional sind. Da gehört das Verkaufen am Telefon im Rahmen von Serviceanrufen ganz sicher dazu.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16512 Beiträge, 9303x hilfreich)

Zitat:
Ab einem gewissen Punkt, kann man einfach nicht anders als konkret, schnell und direkt zu sein.

Nun gut, dann will ich das auch so sein.

Zitat:
1.Bin ich "gezwungen", diese neue Arbeitsanweisung ohne jegliche Zusatz Zahlung/Boni, zu verrichten?

Nein, sie werden nicht gezwungen.
Sie können die neue Arbeitsanweisung befolgen - Sie haben aber keinen Anspruch auf eine Zusatzzahlung.
Sie können die neue Arbeitsabweisung ignorieren, dann droht möglicherweise Abmahnung und Kündigung.

Zitat:
2. Kann ich jeweils eine Abmahnung bekommen, sollte ich mich aktiv dagegen stimmen, den Kunden eine Dienstleistung/Abonnement anzudrehen?

Ja.

Zitat:
3. Müsste sich, aufgrund dieser neuen Tätigkeit, mein Arbeitsvertrag nicht aktualisiert werden?

Nein.

Zitat:
Ich hoffe, mir kann irgendwer ein paar Ratschläge mitgeben, da mir der Job eigentlich sehr viel Spaß macht oder besser gesagt, gemacht hat

Halten Sie Ausschau nach einem neuen Arbeitgeber. Vielleicht einer von denen mit Zusatzzahlungen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

2x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38441 Beiträge, 14004x hilfreich)

Die Bezeichnung dessen, was der Fragesteller erledigen soll, ist dermaßen weit gefasst, dass da eben auch sehr viel unterzubringen ist. Ich sehe keine Unzumutbarkeit für den AN darin, auch auf Alternativen hinzuweisen, die es bei diesem Anbieter gibt, denn auch das kann ja zu einer Lösung der Probleme führen.

Ich sehe die genaue Konkretisierung der Aufgaben des AN bzw. des Standards, auf welchem die Beratungen durchgeführt werden müssen, als eine arbeitserleichternde Maßnahme an. Sie schafft Klarheit.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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