Hallo zusammen,
ich habe eine Abmahnung bekommen und frage mich mittlerweile ob der Grund wirklich abmahnungsberechtigt ist.
Laut Schreiben wurde ich darauf hingewiesen, dass Kritik an Kollegen nicht in Form einer E-Mail zu äußern ist und das grundsätzlich bei Kritik und Anweisungen das Gespräch nicht durch Mails ersetzt wird. Was soweit auch stimmt.
Dann habe ich in einer Mail schwere Vorwürfe gegenüber eines Mitarbeiters formuliert, ohne vorher mit ihm darüber zu reden. Was der eigentliche Abmahnungsgrund sein soll.
Ist das ein Grund für eine Abmahnung? Zumal die Mail nicht an den beschuldigten MA selbst ging sondern an seinen Vorgesetzten und aufgrund eines groben Fehlers im Kundenkontakt erfolgte. Auch die Anschuldigungen (aufzeigen der tatsächlich passierten Fehler) haben sich nicht speziell gegen eine Person gerichtet, sondern eine Abteilung.
Darf man wegen sowas abgemahnt werden?
Danke schonmal im Voraus
Abmahnung wegen E-Mail
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Hallo,
wenn es klare Anweisungen dazu gibt und diese nicht befolgt werden, ist eine Abmahnung durchaus berechtigt.
MfG
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http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Abmahnung.html :
" Abmahnungen können nur wegen Vertragsverstößen ausgesprochen werden. Von einem Vertragsverstoß kann nur die Rede sein, wenn das beanstandete Verhalten willentlich gesteuert werden kann....
Außerdem müssen die Vertragsverstöße einigermaßen schwer sein. Bloße "Lappalien" können nicht abgemahnt werden.
Abmahnungen kommen zum Beispiel in Betracht bei Verspätungen, bei Nichtbefolgen von Anweisungen, bei Arbeitsbummelei oder wegen Verletzung der Anzeige- und Nachweispflicht bei Krankheiten."
Das sehe ich wie venotis, nur bei Bestehen einer klaren Vorschrift ist eine Abmahnung berechtigt.
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