Abmahnung wegen "Handynutzung"

27. April 2020 Thema abonnieren
 Von 
guest-12329.04.2020 07:25:30
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Abmahnung wegen "Handynutzung"

Hallo zusammen,

ich habe eine Abmahnung zur Handynutzung erhalten. Ohne jegliche mündliche Ermahnung vorab.
Was mich aber stutzig macht: Ich habe mein Handy nachweislich nicht benutzt. Ich hatte es in meiner Pause für ein kurzes Telefonat zur Hand. Diese Pause hatte ich mir von der Kollegin im Personal aus freien Stücken nachtragen lassen - BEVOR mein Chef zur Personalabteilung ging.
Leider hatte ich mein Handy nach meiner Pause aber vergessen, vom Schreibtisch zu nehmen, was mein Chef 1,5 Stunden später gesehen hatte. Er hat mich nicht drauf angesprochen. Sonst hätte ich mich entschuldigt und das Handy direkt in meine Tasche geräumt - ich hatte es tatsächlich schlichtweg vergessen, wegzuräumen. Stattdessen ist er direkt zur Personalerin und hat in meinen Stunden geprüft, wann ich Pause hatte und wie lange das Handy nachweislich auf meinem Schreibtisch gelegen haben muss.

Vor zwei Monaten hab es bei uns einen Aushang, dass Handys weder benutzt werden dürfen noch auf dem Schreibtisch liegen dürfen. Vorher gab es jahrelang keine genaue Regelung - es wurde geduldet.

Zudem kommt noch, dass zu meinen Arbeiten gehört, die sozialen Medien zu managen, sowie die Webseite. Jeder, der damit arbeitet, weiß, dass man vor allem bei Websites die neu konfigurierten Inhalte auf jedem Endgerät (einschl. Smartphone) prüfen muss. So auch ich.
Mir wurde niemals ein Geschäftshandy oder ein Tablet in Aussicht gestellt. Zum Posten von Beiträgen auf Instagram verwende ich immer leihweise das Geschäftstablet eines Kollegen. Wenn der auf Kundenterminen ist, ist dies aber nicht da und ich kann somit nicht arbeiten bzw. meine Inhalte auf Instagram online stellen.

In der Abmahnung selbst ist im Betreff die Rede von "Handynutzung". Der erste Satz beginnt direkt damit, dass man mir keine Handynutzung nachweisen kann, das Handy aber auf meinem Tisch lag.


Ist diese Abmahnung rechtens? Mir erscheint die Sachlage sehr dünn. Ich werde mir einen Termin beim Anwalt geben lassen und mir - wenn die Abmahnung nicht rechtens ist - zumindest eine Richtigstellung schreiben lassen.

Ich freue mich auf eure Einschätzungen.

Viele Grüße,

Loretta

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17379 Beiträge, 6471x hilfreich)

Wenn du zu viel Geld übrig hast, dann gehst du halt zum Anwalt.
Deine Darstellung selbst ist widersprüchlich. Eien Richtigstellung macht - dem Wortlaut nach - nur Sinn, wenn etwas richtigzustellen ist. Das ist soweit aber nicht zu erkennen.
Wenn kein Handy 'auf dem Schreibtisch liegen darf', ist die Abmahnung sowieso okay, unabhängig davon, dass du in der Pause damit telefoniert hast. Wobei du diese Pause auch nicht 'hattest', sondern hast nachtragen lassen.
Wenn du ein Handy benötigst, um deine Arbeit am Endgerät zu kontrollieren, solltest du die Frage eines Diensthandys klären - dass man dir keines angeboten hat ... ausgesprochen dünn.

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#2
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Wenn kein Handy 'auf dem Schreibtisch liegen darf', ist die Abmahnung sowieso okay


Ich weiß zwar, daß das Direktionsrecht relativ weit geht, aber gibt es überhaupt keine Inhaltskontrolle? Muß jede auch noch so sinnfreie Regelung beachtet werden? (Natürlich kann das hier auch begründet sein, ich wäre aber auf die Begründung neugierig, was an dem Tisch so besonders ist, daß kein Handy draufliegen darf.)

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#3
 Von 
guest-12329.04.2020 07:25:30
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo BigiBigiBigi,

ja, das dachte ich mir eben auch. Würde ich an schweren Maschinen arbeiten, könnte ich das nachvollziehen. Aber gerade der Person, die als Einzige im Unternehmen mit Homepage, Social Media etc. arbeitet eine Abmahnung wegen "Handynutzung" zu erteilen, erscheint mir abwegig. Es gibt hier Kollegen, die telefonieren offenkundig privat im Lager und davon weiß die Personalabteilung sehr wohl. Das wurde mir gegenüber sogar zugegeben. Also wieso erhalte dann nur ich eine Abmahnung?

Außerdem setze ich "Handynutzung" bewusst in Anführungszeichen. Die Pause habe ich mir nachtragen lassen, eben weil ich keinen Ärger bekommen wollte. Die ging regulär von meiner Arbeitszeit ab. Abgezogen wurden mir 20 Min anstatt 2Min, die das Telefonat in meiner Pause nachweislich benötigt hat (Habe das in meiner Anrufliste gecheckt). Aber da lasse ich Fünfe gerade sein. Ich will mich nicht wegen jeder Minute herumstreiten.

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#4
 Von 
guest-12329.04.2020 07:25:30
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Nachtrag: Sobald wir hier Pause einstempeln, müssen wir 15 Minuten Pause nehmen. Unabhängig davon, wie lange man für ein Telefonat benötigt.

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#5
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17379 Beiträge, 6471x hilfreich)

"Wenn kein Handy 'auf dem Schreibtisch liegen darf', ist die Abmahnung sowieso okay" - ich hätte ergänzen sollen: insofern eben ein Verstoß gegen eine klare Anordnung vorliegt.
Eine andere Frage ist dann, was so eine Abmahnung am Ende bedeutet: Darauf eine Kündigung zu gründen im Wiederholungsfall würde ich auch für wenig aussichtsreich halten. Insofern gibt es eine qualitative Gewichtung - aber an einem Ende, das AN nicht wirklich provozieren will noch sollte.

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#6
 Von 
palino
Status:
Praktikant
(722 Beiträge, 126x hilfreich)

Freuen Sie sich, derzeit ist das Toilettenpapier knapp und jetzt haben Sie welches.
Abmahnungen ignoriert man meistens am Besten. Sollte es mal zur Kündigung kommen und diese auf den Tisch kommen liegt es am AG den Verstoß nachzuweisen. Mit einer Gegendarstellung in der man den Verstoß (ob dies eine sinnige Regel ist, sei erst einmal dahin gestellt) hilft man quasi dem AG noch.

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von BigiBigiBigi):
Ich weiß zwar, daß das Direktionsrecht relativ weit geht, aber gibt es überhaupt keine Inhaltskontrolle?

Doch, das macht dann das Arbeitsgericht, sofern dies in seine Kompetenz fällt.



Zitat (von BigiBigiBigi):
Natürlich kann das hier auch begründet sein, ich wäre aber auf die Begründung neugierig, was an dem Tisch so besonders ist, daß kein Handy draufliegen darf.

Man soll halt arbeiten und nicht am Smartphone spielen ...



Zitat (von Loretta23):
Aber gerade der Person, die als Einzige im Unternehmen mit Homepage, Social Media etc. arbeitet eine Abmahnung wegen "Handynutzung" zu erteilen, erscheint mir abwegig.

Ich bin Schreiner. Dennoch darf ich nicht meine private Kreissäge & Holz mitbringen um mir was zu zu schneiden.

In der Arbeitszeit hat man halt zu arbeiten.

Und wenn das mitbringen bzw. nutzen privater Geräte am Arbeitsplatz nicht gestattet ist, dann sollte das von Direktionsrecht gedeckt sein.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
guest-12329.04.2020 07:25:30
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Also bei allem Respekt muss man das schon differenzierter betrachten.
Wie oben beschrieben, habe ich nicht am Handy "gespielt". Das steht explizit in meiner Abmahnung, dass mir eine Nutzung nicht nachgewiesen werden kann.

Zitat:
Ich bin Schreiner. Dennoch darf ich nicht meine private Kreissäge & Holz mitbringen um mir was zu zu schneiden.
In der Arbeitszeit hat man halt zu arbeiten.

Ich habe gearbeitet. Das Handy lag lediglich auf dem Schreibtisch, weil ich es vergessen hatte, wegzupacken. Klar, nehmen Sie nicht Ihre private Kreissäge & Holz mit. Ihr AG stellt Ihnen eine und Sie haben all Ihr Werkzeug - ohne privat auf etwas zurückgreifen zu müssen - um die von Ihnen geforderte Arbeit zu erledigen. Das impliziert Ihre obige Aussage ja.
Nun, ich nicht. Ich sollte Social Media Kanäle bespielen, was v.a. bei Instagram nur mit Tablet und/oder Handy möglich ist. Die App ist von den Programmierern so konzipiert worden. Daran lässt sich nicht rütteln. Aber ich kann ja mal bei Marc Zuckerberg anrufen.. Vielleicht ist der Gute so nett und ändert das nur für mich kurz ab...
Für die Webseite muss ich auch auf dem "Endgerät Handy" prüfen, ob alle Darstellungen richtig ausgespielt werde. Das hatte mir gestern sogar unsere externe Agentur mit der ich dort zusammenarbeite, bestätigt.
Konsequent wäre es, mir ein Geschäftshandy anzubieten, um dieses Dilemma zu vermeiden. Was ja auch nicht geschieht bzw. geschehen ist.

Ich befürchte, das nächste was kommen wird, sind Beschwerden, dass unsere Webseite auf dem Handy nach Kraut & Rüben ausschaut und wieso ich dies nicht prüfe. Tja. Oder wieso keine Posts mehr auf Instagram gemacht werden (wenn mein Kollege SEIN Geschäftstablet mit zum Kundentermin nimmt und ich keinen Zugriff mehr drauf habe.)
Stellen Sie sich vor, Ihnen wird der Gebrauch Ihrer Kreissäge untersagt und danach erhalten Sie Beschwerden, wieso Sie nicht weitersägen und Ihre Produkte fertigstellen?

Man kann hinsichtlich dieser Handythematik Handwerksberufe und Webdesign/Social Media/Typo3 nicht in einen Topf werfen. Der Vergleich hinkt.


-- Editiert von Loretta23 am 28.04.2020 07:37

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#9
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17379 Beiträge, 6471x hilfreich)

Arbeitsrechtlich ist das Thema doch durch.
Dass dir dienstlich, von Arbeitgeberseite ein Arbeitsmittel fehlt, ist auch klar - dafür solltest du deine Energie aufwenden..

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1351 Beiträge, 154x hilfreich)

Handy und Pause:

Das klingt hier so, als ob Du beim telefonieren gesehen wurdest, dies bemerkt hast und dann hast die Pause schnell nachtragen lassen. Wenn ich der Chef wäre, würde ich mich fragen, was wäre gewesen, wenn ich es nicht gesehen hätte ?

Handy auf dem Tisch:

Wenn ich sehen, wie viele Whatsappen manche Leute bekommen...… Da leuchtet andauernd das Handy auf und wenn das dann auf dem Schreibtisch liegt, ist man durchaus entsprechend abgelenkt von der Arbeit.

Handy für die Arbeit notwendig:

Gespräch mit dem Chef, dass man die Social Media Arbeit nur vernünftig erledigen kann, wenn man auf dem Handy/Tablet das Ergebnis prüfen kann.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Loretta23):
Konsequent wäre es, mir ein Geschäftshandy anzubieten, um dieses Dilemma zu vermeiden. Was ja auch nicht geschieht bzw. geschehen ist.

Konsequent sein, Smartphone in der Tasche lassen.

Dem Arbeitgeber mitteilen, das er bitte unverzüglich die Arbeitsmittel "Tablet" und "Smartphone " zur Verfügung zu stellen hat, damit man seiner vertraglichen Arbeitspflicht nachkommen kann. Und mitteilen das man bis man die Arbeitsmittel hat, keine Bespielung der Social Media Kanäle und der Website mehr erfolgen kann.

Das ganze am besten mit Zustellnachweis.



Zitat (von Loretta23):
Stellen Sie sich vor, Ihnen wird der Gebrauch Ihrer Kreissäge untersagt und danach erhalten Sie Beschwerden, wieso Sie nicht weitersägen und Ihre Produkte fertigstellen?

Dann nehme ich nicht meine private Säge.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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