Abmahnung wegen Nichterscheinen am freien Tag?

12. April 2010 Thema abonnieren
 Von 
Tschecka
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 42x hilfreich)
Abmahnung wegen Nichterscheinen am freien Tag?

Guten Tag,

es geht um meinen Mitbewohner der in der Gastronomie im Service tätig ist.
In seinem Betrieb ist zur Zeit ein grober Mangel an Arbeitskräften weshalb er oft eine Woche durcharbeiten muss ohne freien Tag und auch an freien Tagen, falls er mal welche bekommt oft reinbestellt wird.
Da er letzte Woche wieder durcharbeiten musste gab man ihm diese Woche drei aufeinander folgende freie Tage die er bei seiner Freundin verbrachte. Sein Handy vergaß er zuhause und bat mich dann am Telefon ab und zu rein zu gucken ob er was von der Arbeit erhielt.
Dummerweise war ich so vermessen das Handy auszuschalten weil ich dieses reinrufen immer für ne Frechheit halte. Also war er auf dem Telefon nicht zu erreichen und als ich dann am zweiten Tag eine SMS las, dass er rein kommen soll teilte ich ihm dies auch nicht mit.
Ich ging ehrlich gesagt davon aus, dass man nicht gezwungen ist an einem freien Tag auf Abruf bereit zu stehen. Und wollte ihm seine Tage mit Freundin auch nicht versauen.
Als er in die Arbeit kam wurde ihm aber mitgeteilt, dass er dafür nun eine Abmahnung bekommen soll, da er die SMS gelesen haben soll (das Handy vom Chef scheint da dann eine Meldung zu erhalten) und deshalb unerlaubt der Arbeit fern geblieben ist.

Können die das wirklich obwohl es meine Schuld war? Oder ist das rechtens da mein Mitbewohner schon mal garnicht sein Handy hätte vergessen dürfen bzw immer erreichbar sein müsste?

Mfg

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Kein Arbeitnehmer ist verpflichtet, in seiner Freizeit für den Arbeitgeber erreichbar zu sein!
Ob da SMS gelesen werden oder nicht, spielt überhaupt keine Rolle.

Ein Arbeitgeber, der Mitarbeiter auf Abruf einteilen will, muß mit diesen eine Regelung zur Rufbereitschaft finden.


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12x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Tschecka
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 42x hilfreich)

Ah vielen Dank für die Info.

Noch eine Frage, falls erlaubt: Wie sieht es denn damit aus, dass er eine ganze Woche ohne freiem Tag arbeiten muss? Er geht dann wirklich schon fast auf dem Zahnfleisch und laut Vertrag hat er nunmal zwei freie Tage in der Woche.
Aus Mitarbeitermangel hat er aber oft zehn Tage am Stück keinen freien Tag und dann mal einen freien Tag und muss wieder zehn Tage durcharbeiten.
Ist das denn Rechtens?

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26x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
braveheart-sls
Status:
Beginner
(129 Beiträge, 134x hilfreich)

Selbstverständlich ist es nicht rechtens, wenn der AG sich nicht an abmachungen/verträge hält.

wenn es so in ordnung wäre, dann könnte der AN auch sagen, dass er an einem arbeitstag einfach so nicht erscheint.

es müssen sich beide seiten an abmachungen und absprachen halten.



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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

.. es kommt drauf an - wenn lt. av mehrarbeit angeordnet werden kann, kann auch ein freier tag futsch sein, denke. nur sollte das nicht dauernd so laufen. dann müsste die frage wohl mal vor gericht geklärt werden.

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"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12314.04.2010 19:48:16
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)

1.) Im Vertrag lesen ob etwas von Rufbereitschaft steht!

2.) Es existiert keine Lesebestätigung!

Dem Absender kann lediglich der Empfang (Übermittlungsbestätigung) der SMS angezeigt werden, niemals aber ob sie gelesen wurde.

Die Tatsache dass der Empfänger die SMS empfangen hat, bedeutet noch lange nciht dass er sie gelesen hat!

Ich habe mein Handy z.b. so eingestellt, das ungelsene SMS nach 1 Tag autmatisch gelöscht werden ...

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Übrigens darf er rechtlich gesehen 30 Tage am Stück durcharbeiten, er muss aber zwischen den Arbeitstagen eine Mindeststundenanzahl frei haben, sowie so und so viele freie Sonntage!

-- Editiert am 12.04.2010 17:11

-- Editiert am 12.04.2010 17:12

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

@Fragender75,
wo steht das mit den 30 Tagen?

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12314.04.2010 19:48:16
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)

ich habe wohl nicht genau aufgepasst und korrigiere mich

im arbeitszeitgesetz steht dass ein arbeitnehmer zwischen 2 diensten mindestens 11 beziehunsweise 10 stundne (z.b. gastronomie) frei haben muss.

davon abgesehen muss man gesetzlich mindestens 15 freie sonntage im jahr haben!

wenn ein arbeitnehmer am einem sonntag arbeitet, steht ihm als ersatz binnen 2 wochen ein freier tag zu (als ausgelich für den sonntag an dem gearbeitet wurde).

sprich wenn er am sonntag den 1sten arbeitet, muss man ihm bis zum 14ten einen freien tag geben.

wenn man das ganze hochrechnet, dann kann ein arbeitgeber den arbeitnehmer dazu zwingen bis zu 21 tage (3 wochen) am stück zu arbeiten!

angenommen du fängst am 1sten an zu arbeiten ein montag und arbeitest durch auch den sonntag am 7ten tag, für diesen sonntag muss man dir dann binnen 14 tagen einen freien tag geben, sprich 7 tage bis zu dem sonntag plus weitere 13 tage nach entspricht 3 wochen (20 Tage) die du durcherbeiten musst wenn es von dir verlangt wird.

das bedeutet dass der arbeitnehmer spätstens am 21sten tag (nach 14 tagen ab dem sonntag an dem man gearbeitet hat) einen freien tag haben muss!

rechnerisch gesehen kannman dich also genaugenommen dazu zwingen 20 tage durch zu arbeiten und spätestens am 21sten tag muss man dir frei geben!

werden arbeitnehmen an einem werktag beschäftigt an dem ein feiertag ist, muss man ihm binnen 8 Wochen einen freien tag gewähren.

auf gut deutsch gesagt: 3 wochen durcharbeiten ist rechtlich erlaubt, er muss nur ziwschen den täglichen arbeitszeiten 11 beziehungweise 10 stunden frei haben.

nachzulesen im arbeitszeitgesetz ...

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-- Editiert am 13.04.2010 20:23

-- Editiert am 13.04.2010 20:29

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