Abmahnung wegen Schimpfen nach Feierabend

11. Mai 2026 Thema abonnieren
 Von 
katiepent
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Abmahnung wegen Schimpfen nach Feierabend

Hallo zusammen,

ich habe eine schriftliche Abmahnung wegen Störung des Betriebsfriedens bekommen und würde gerne wissen, wie die rechtliche Lage hierzu aussieht und ob sich ein Widerspruch lohnt.

Der Vorfall:
Nachdem ich bereits ausgestempelt hatte und mich auf dem Arbeitsparkplatz befand, erhielt ich einen privaten Anruf mit einer sehr schockierenden Nachricht. Aus dem Affekt heraus habe ich in meiner Muttersprache geflucht (übersetzt in etwa "H*rensohn"). Ich war zu diesem Zeitpunkt allein.

Anscheinend hat mich ein Kollege aus einem ca. 7 Meter entfernten Büro bei offenem Fenster gehört und verstanden. Im gesamten Unternehmen gibt es niemanden sonst mit meiner ethnischen Herkunft, daher war ich überrascht, dass der Begriff überhaupt zugeordnet werden konnte.

Meine Argumente gegen die Abmahnung:
Es ist nach dem Ausstempeln auf dem Parkplatz während eines Privatgesprächs passiert und es war keine Beleidigung gegenüber Kollegen oder dem Arbeitgeber.
Im Büro hört man täglich "F*ck", "Arsch" oder "blöde Kuh", teilweise sogar vom Arbeitgeber selbst. Bisher wurden sie immer toleriert. Erst als ich in meiner Muttersprache fluchte, wurde es plötzlich ein Abmahngrund.

Im Mitarbeiterhandbuch gibt es natürlich keine detaillierten Regeln dazu.
Ist eine Abmahnung unter diesen Umständen (ausgestempelt, kein Adressat) überhaupt rechtens?
Habe ich gute Chancen, die Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte zu verlangen?
Wenn ja, wie sollte ich mich gegenüber der Personalabteilung verhalten, um die Situation zu klären, ohne die Sache weiter zu eskalieren?

Ich schäme mich zwar für was passiert ist, finde die Abmahnung im Vergleich zum sonstigen Umgangston im Unternehmen aber extrem unfair.

Vielen Dank im Voraus für eure Einschätzungen!




21 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130025 Beiträge, 41467x hilfreich)

Zitat (von katiepent):
Ist eine Abmahnung unter diesen Umständen (ausgestempelt, kein Adressat) überhaupt rechtens?

Selbstverständlich kann Fehlverhalten in der Freizeit zu wirksamer Anbahnung und sogar zum Jobverlust führen.



Zitat (von katiepent):
Habe ich gute Chancen, die Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte zu verlangen?

Aufgrund der unbekannten Faktoren / Unwägbarkeiten ist das in Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.

Zur zielführenden Diskussion wäre es zweckmäßig mindestens mal den Wortlaut der Abmahnung zu kennen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9902 Beiträge, 2081x hilfreich)

Vielleicht lässt sich das ganze in einem vernünftigen Gespräch klären

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42596 Beiträge, 14764x hilfreich)

Vielleicht sollte man die Abmahnung als das auffassen, was sie eigentlich ist. Nämlich die Abstellung eines Fehlverhaltens. Warum unterlässt man so etwas einfach nicht in der Zukunft, und gut ist? Eine Abmahnung wird doch erst dann interessant, wenn es zu einer Kündigung kommt. Und dann wird insoweit auch überprüft, ob sie rechtmäßig war.

wirdwerden

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#4
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13463 Beiträge, 4809x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Vielleicht sollte man die Abmahnung als das auffassen, was sie eigentlich ist. Nämlich die Abstellung eines Fehlverhaltens.

Ist es ein arbeitsrechtlich abmahnwürdiges Fehlverhalten, alleine auf einem Parkplatz zu fluchen?

Zitat (von katiepent):
Habe ich gute Chancen, die Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte zu verlangen?

Ich sehe gute Chancen dafür, würde diesen Weg aber nicht gehen.

Ich würde dieses hier ->
Zitat (von katiepent):
erhielt ich einen privaten Anruf mit einer sehr schockierenden Nachricht. Aus dem Affekt heraus habe ich in meiner Muttersprache geflucht. Ich war zu diesem Zeitpunkt allein..... es war keine Beleidigung gegenüber Kollegen oder dem Arbeitgeber.
etwas "ausgeschmückter"
schriftlich verfassen und als Stellungnahme dem AG zukommen lassen, mit der Bitte dies der Personalakte hinzuzufügen.

-- Editiert von User am 12. Mai 2026 09:24

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42596 Beiträge, 14764x hilfreich)

Ich stufe das Verhalten als grenzwertig ein; denn der Ruf einer Firma kann durch sowas schon leiden. Aber das kann doch letztlich dahingestellt bleiben, wenn man eben die Konsequenzen aus dem Vorgang zieht. Der Hinweis auf die Gegendarstellung ist prima und damit sollte es gut sein. Wirklich.

wirdwerden

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#6
 Von 
eh1960
Status:
Schlichter
(7579 Beiträge, 1707x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Ist es ein arbeitsrechtlich abmahnwürdiges Fehlverhalten, alleine auf einem Parkplatz zu fluchen?

Selbstverständlich nicht. Es ist m.E. noch nicht mal ein abmahnwürdiges Verhalten, auf dem Parkplatz zu fluchen, wenn man nicht allein ist. Solange man nicht andere Leute mit dem Geschimpfe beleidigt...

Aber wenn z.B. der Arbeitnehmer auf dem Parkplatz versehentlich in eine tiefe Pfütze tritt und sich Schuhe und Hose beschmutzt, dann ist es nicht abmahnwürdig, wenn er daraufhin laut losschmipft "Verdammte *******eschei.e, Himmelherrgottsakrament noch mal!"

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#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40403 Beiträge, 6572x hilfreich)

Zitat (von katiepent):
schriftliche Abmahnung wegen Störung des Betriebsfriedens
Das ist etwas anderes als *schimpfen nach Feierabend*. Was genau steht nun drin und enthält die Abmahnung auch eine Konsequenz (Kündigung) bei Wiederholung ?
Immerhin scheinst du den Kollegen zu kennen, der sich angesprochen fühlte... hast du evtl. inzwischen mal mit dem gesprochen? Vielleicht lässt sich das Missverständnis im 3er-Gespräch klären und die Abmahnung pulverisieren?
Zitat (von katiepent):
Erst als ich in meiner Muttersprache fluchte, wurde es plötzlich ein Abmahngrund.
Wohl eher, WEIL sich der Kollege angesprochen fühlte ?
Zitat (von katiepent):
Im Mitarbeiterhandbuch gibt es natürlich keine detaillierten Regeln dazu
Natürlich nicht.
Zitat (von katiepent):
ob sich ein Widerspruch lohnt.
Nein, lohnt sich nicht. Auch nicht, wenn im Betrieb Schimpfworte und Flüche direkt an Kollegen an der Tagesordnung sind.
Zitat (von katiepent):
Ist eine Abmahnung unter diesen Umständen (ausgestempelt, kein Adressat) überhaupt rechtens?
Ja, idR ist das so.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130025 Beiträge, 41467x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Es ist m.E. noch nicht mal ein abmahnwürdiges Verhalten, auf dem Parkplatz zu fluchen, wenn man nicht allein ist.

Das sehen Gerichte deutlich anders, das kam es schon öfter nicht nur zu Abmahnungen sondern sogar zu Kündigungen durch fehlverhalten in der Freizeit, weit ab vom Firmengelände.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#9
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20258 Beiträge, 7336x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Das sehen Gerichte deutlich anders, das kam es schon öfter nicht nur zu Abmahnungen sondern sogar zu Kündigungen durch fehlverhalten in der Freizeit, weit ab vom Firmengelände.

Das ist richtig, sehr grundsätzlich und im konkreten Zusammenhang mit der Anfrage total irreführend.

Der Punkt ist offenbar Abmahnung wegen 'Störung des Betriebsfriedens'; das hat nix zu tun mit Schimpfen auf dem Parkplatz, nicht einmal mit Fluchen.
Dass die Abmahnung nervt, ist eine Sache - was du dagegen tust eine ganz andere Sache. Dazu muss man *Abmahnung erst einmal einordnen.
Handeln muss du gar nicht, du versäumst auch keine Frist.
Brisant wird eine *A erst, wenn der AG darauf eine Kündigung stützen will, also im Falle der Wiederholung; dann wäre es an der Zeit, die *A anzugreifen. Was ein deftiger Fluch auf dem Parkplatz an sich haben soll, dass daraus 'Störung des Betriebsfriedens' müsste AG erst einmal darlegen - es reicht sicher nicht, dass jemand den Fluch verstanden hat. Es müsste etwas geben, wieso er das auf sich beziehen konnte oder musste.

Auch wenn es schwerfällt: die beste Reaktion dürfte sein, nichts zu tun. So eine *A verliert ihren Drohcharakter mit der Zeit.

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#10
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1366 Beiträge, 218x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Selbstverständlich kann Fehlverhalten in der Freizeit zu wirksamer Anbahnung und sogar zum Jobverlust führen.


auch wenn ich kein Jurist bin: Aber kann Fehlverhalten in der Freizeit zum Jobverlust führen??? Das kann doch dem AG egal sein was ich in meiner Freizeit mache, wenn es noch nicht einmal das Geschäft betrifft!?

Zitat (von katiepent):
Im Büro hört man täglich "F*ck", "Arsch" oder "blöde Kuh", teilweise sogar vom Arbeitgeber selbst.


und das ist kein Fehlverhalten, wobei es sogar im Geschäft und in der Geschäftszeit geschieht!?

Gut: Eine Abmahnung ist jetzt kein "Beinbruch". Aber wenn es so anfängt, wird es demnächst weiter gehen...
Ich würde mal 30.- investieren und hier einen Anwalt online fragen.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40403 Beiträge, 6572x hilfreich)

Zitat (von Daskalos):
Ich würde mal 30.- investieren und hier einen Anwalt online fragen.
Was meinst du, was der antworten würde?
Das, was durchaus möglich wäre, was man stattdessen aber zunächst versuchen sollte und das alles.... immer ca. X Zeichen lang incl. Einleitung und Schluss
Unverbindliches kostenpflichtiges Anwaltschreiben... wenn der Anwalt den Wortlaut der Abmahnung nicht lesen kann.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20258 Beiträge, 7336x hilfreich)

Zitat (von Daskalos):
Aber kann Fehlverhalten in der Freizeit zum Jobverlust führen???

Muss man jedes Mal das kleine 1x1 wiederholen?
Muss man bei einem konkreten Vorfall ins Grundsätzliche gehen? :???:

Ja - Fehlverhalten in der Freizeit kann zum Verlust des Arbeitsplatzes führen: rassististische und / oder sexistische Positionen in öffentlichen Foren bei entsprechenden Randbedingungen (Identifizierbarkeit ua) ... ist alles längst durch. Auch im kirchlichen Bereich kann es kritisch werden, wenn AG sich kirchenfeindlich positionieren.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
eh1960
Status:
Schlichter
(7579 Beiträge, 1707x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von eh1960):
Es ist m.E. noch nicht mal ein abmahnwürdiges Verhalten, auf dem Parkplatz zu fluchen, wenn man nicht allein ist.


Das sehen Gerichte deutlich anders, das kam es schon öfter nicht nur zu Abmahnungen sondern sogar zu Kündigungen durch fehlverhalten in der Freizeit, weit ab vom Firmengelände.

Bitte auch nur ein Aktenzeichen für eine Entscheidung, nach der Fluchen außerhalb des Arbeitsplatzes als Kündigungsgrund akzeptiert wurde.

(Wir reden über fluchen. Nicht über Beleidigungen.)

Und in seiner Freizeit kann der Arbeitnehmer fluchen so viel er will. (Das könnte maximal bei einem Kirchenangestellten zu Problemen führen, wenn der in der Öffentlichkeit gotteslästerlich flucht. Aber der hat sowieso einen stark eingeschränkten Kündigungsschutz, Stichwort "Tendenzschutz".)

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#14
 Von 
eh1960
Status:
Schlichter
(7579 Beiträge, 1707x hilfreich)

Zitat (von Daskalos):
auch wenn ich kein Jurist bin: Aber kann Fehlverhalten in der Freizeit zum Jobverlust führen??? Das kann doch dem AG egal sein was ich in meiner Freizeit mache, wenn es noch nicht einmal das Geschäft betrifft!?

Jein. Wenn dienstliche Belange durch die Freizeitaktivitäten betroffen sind, kann in sehr begrenzten Ausnahmefällen auch das Verhalten außerhalb des Dienstes ein Kündigungsgrund sein.

Der Mitarbeiter eines privaten Sicherheitsdienstes kann u.U. mit seinem Arbeitgeber Probleme bekommen, wenn er sich regelmäßig in "Gangster-Kneipen" amüsiert, wo sich Berufseinbrecher treffen. Und Kindesmißbrauch in der Freizeit hätte selbstverständlich für eine Erzieherin auch berufliche Konsequenzen, der Arbeitgeber würde sie spätestens nach einer Verurteilung kündigen. Nur mal als Beispiel.

Bei "Fluchen auf dem Parkplatz" ist das Tinnef. Wenn es um die Beleidigung von Kollegen geht, sieht es durchaus anders aus.

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#15
 Von 
9elfer
Status:
Praktikant
(657 Beiträge, 96x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Bitte auch nur ein Aktenzeichen für eine Entscheidung, nach der Fluchen außerhalb des Arbeitsplatzes als Kündigungsgrund akzeptiert wurde.


Da wird es keines geben, das mit dem vorliegenden Sachverhalt zu tun hat.

Aber ......

Zitat (von eh1960):
Bei "Fluchen auf dem Parkplatz" ist das Tinnef. Wenn es um die Beleidigung von Kollegen geht, sieht es durchaus anders aus.


So ist es. Selbst eine Beleidigung eines Dritten nach der Arbeit auf dem Parkplatz stellt keine `Störung des Betriebsfriedens` da.

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#16
 Von 
katiepent
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank erst einmal für alle Antworten!

Zu den Fragen, was genau in der Abmahnung steht:
Ich darf tatsächlich nicht viel zitieren, aber falls es hilft, lässt sie sich so zusammenfassen:
Darin stehen das Datum und die Uhrzeit sowie die Behauptung, ich hätte "in einer unangemessenen Art und Weise lautstark Kraftausdrücke verwendet" und dass dies eine "Störung des Betriebsfriedens" sei. Mein eigentliches Wort steht da nicht drin. Wer mich gehört hat, wird natürlich auch nicht genannt. Und ja, die klassische Drohung, dass ich bei Wiederholung fliege, ist auch dabei. Ansonsten steht nur drin, dass die Abmahnung in meine Mitarbeiterakte aufgenommen wurde.

Zur Situation:
Ich weiß nicht genau, wer mich verpfiffen hat. Aber da der Parkplatz an sich leer war, kann es eigentlich nur jemand aus dem einzigen Büro in der Nähe gewesen sein. Ich kann deshalb mit niemandem reden und die Sache unter uns klären.

Warum kannst du das nicht einfach in Zukunft lassen?:
Ganz ehrlich, weil es fast unmöglich ist, wenn man das Umfeld betrachtet. Bei uns im Büro ist "Son of a b*tch" (was ja exakt das gleiche bedeutet wie mein Fluch) quasi Standard wenn z.B. das System mal hängt. Alle fluchen, mal als Scherz, mal ernsthaft. Gestern ist mir am Parkplatz der Regenschirm im Wind umgeklappt. Ich habe "Oh F*ck" gesagt, sofort totale Panik bekommen und mich direkt bei meinem Kollegen entschuldigt damit mich keiner meldet. Diese Angst hat sonst niemand.

-- Editiert von User am 14. Mai 2026 14:41

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#17
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42596 Beiträge, 14764x hilfreich)

Fang doch endlich mal an, die Abmahnung von ihrer Bedeutung her richtig einzuordnen. Dazu hatte ich oben was geschrieben. Und na ja, nur weil alle ihre Schwiegermutter umbringen, muss man selbst das ja nicht auch machen. Lass es einfach in Zukunft und gut ist. Wenn Du Lust hast, schreibst Du noch eine Gegendarstellung, die dann auch in die Personalakte genommen wird und das wars.

wirdwerden

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#18
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40403 Beiträge, 6572x hilfreich)

Zitat (von katiepent):
Diese Angst hat sonst niemand.
Logisch. Außer dir hat wohl keiner aus solchen Gründen eine Abmahnung erhalten. Du solltest also an DEINER Umgangssprache arbeiten und die Abmahnung in der Akte belassen.
Wenn dich von AG-Seite jemand auf dem Kieker hat, und irgendwas sucht, womit er eine Kündigung rechtfertigen kann, findet der was anderes. Garantiert.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Caveat
Status:
Beginner
(131 Beiträge, 33x hilfreich)

Zitat (von katiepent):
Nachdem ich bereits ausgestempelt hatte und mich auf dem Arbeitsparkplatz befand


Somit auf dem Gelände, das dem Unternehmen gehört bzw. besitzt. Wenn man sich dort daneben benimmt, kann man als Arbeitnehmer dafür abgemahnt werden.

Das Ausstempeln bedeutet nicht, dass man dann machen kann was man will. Denn ansonsten könnte man auf der Arbeit zwischendurch ausstempeln, einen Kollegen verprügeln und danach wieder einstempeln, ohne arbeitsrechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen.

Und dass andere Mitarbeiter sanktionslos fluchen können, ist egal. Daraus ergibt sich kein Recht, das auch machen zu dürfen.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13463 Beiträge, 4809x hilfreich)

Zitat (von katiepent):
Darin stehen das Datum und die Uhrzeit sowie die Behauptung, ich hätte "in einer unangemessenen Art und Weise lautstark Kraftausdrücke verwendet" und dass dies eine "Störung des Betriebsfriedens" sei.

Was durchaus zutreffend sein kann, denn hier kann es auch um die Außenwirkung gehen.

Daher mal ein Frage, um das "Gewicht" einschätzen zu können.

WO liegt der Betrieb bzw. dessen Parkplatz?

Es macht einen Unterschied, ob sich der "Tatort" in einem abgelegenen isoliertem Industriegebiet befindet,
oder in exponierter Innenstadtlage mit regem Kunden- Passantenverkehr.

Bei ersterem tendiert die Wahrscheinlichkeit, dass außer dem Kollegen hinter dem Fenster und Hase und Igel jemand dein Fluchen mitbekommen hat gegen 0.
Bei letzterem hingegen liegt die Wahrscheinlichkeit recht hoch, was für Dritte ein schlechtes Bild auf die Firma werfen kann.

Aber wie auch immer die Antwort darauf ausfällt, würde ich den aufgezeigten Weg aus #4 gehen.

Also Stellungnahme, mit Entschuldigung für die Wortwahl, Grund warum das passiert ist, dass es keinerlei Bezug zu Kollegen oder der Firma hatte und nicht wieder vorkommen wird, das ganze zur Personalakte hinzufügen lassen und in Zukunft auf dem Firmengelände und nächster Umgebung nur noch innerlich fluchen.

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#21
 Von 
McGyver0815
Status:
Schüler
(193 Beiträge, 21x hilfreich)

Wie genau wird denn konkret der Betriebsfrieden gestört, wenn man einmal ein Wort in einer fremden Sprache auf dem Parkplatz spricht? Insbesondere, weil man ja keinen Mitarbeiter beleidigt hat und sich auch keiner beleidigt fühlte.

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Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
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