Abmahnung wegen "Störung des Betriebsfriedens" ?

30. Juli 2022 Thema abonnieren
 Von 
Matrix84
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 1x hilfreich)
Abmahnung wegen "Störung des Betriebsfriedens" ?

Hallo,
habe heute eine Abmahnung wegen "Störung des Betriebsfriedens" erhalten.

Auslöser war, eine Antwort auf eine Email die ich an meinen Chef geschrieben habe.
In der ersten Mail hat meine Chef geäußert, dass ich meine "Arbeit nicht machen würde" und "Arbeitsverweigerung" betreiben würde.
Außerdem würde ich mich nicht um meine Arbeit kümmern.
Dies ist jedoch nicht war und eine bloße Unterstellung gegen mich gewesen.


Ich habe Ihm daraufhin zurückgeschrieben, dass er doch bitte aufhören sollte "Lügen und Halbwahrheiten über mich zu verbreiten" außerdem sollte er doch "seine Mobbing Kampagne gegen mich beenden".

Ich gebe zu, dass ich diese Email im Affekt geschrieben habe und die Wortwahl vielleicht überdenken hätte sollen.

Hintergrund des ganzen ist jedoch, dass der Chef mich los werden will und mich schon in massiver weise angehangen ist und schon mehr Fach versucht hat mich zu Kündigung zu bewegen.
Auch wurde ich schon mehrfach angebrüllt und bedroht.
Auch wurden Mitarbeiter gegen mich aufgehetzt und ich wurde zu minderwertigen Tätigkeiten (Putzen) degradiert usw.



Da die Mail nur an meinen Vorgesetzten gegangen ist, wollte ich fragen ob hiermit der "Betriebsfrieden" gestört ist, da diese Mail an keinen dritten gegangen ist?
Bzw. ist eine Abmahnung gerechtfertigt gewesen.

Wie stehen die Chancen einer Klage vor Gericht?

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von Matrix84):
Wie stehen die Chancen einer Klage vor Gericht?

In Bezug auf was konkret?



Zitat (von Matrix84):
dass der Chef mich los werden will und mich schon in massiver weise angehangen ist

Zitat (von Matrix84):
Auch wurde ich schon mehrfach angebrüllt und bedroht.

Das wurde wie konkret dokumnetiert?



Zitat (von Matrix84):
Auch wurde ich schon mehrfach ... bedroht.

Wie konkret sah das aus?



Zitat (von Matrix84):
ich wurde zu minderwertigen Tätigkeiten (Putzen) degradiert usw.

Und dagegen ist man wie konkret vorgegangen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17472 Beiträge, 6501x hilfreich)

Wie deine Chancen vor Gericht sind, ist ohne Kenntnis der Abmahnung im Wortlaut nicht recht einzuschätzen - ich vermute allerdings, dass diese 'Abmahnung' den Kriterien für eine Abmahnung nicht unbedingt standhalten wird: a) konkreter Vorwurf eines Fehlverhaltens, b) Verletzung der AN-Pflichten c) Darstellung des geschuldeten / erwarteten Verhaltens d) Ankündigung arbeitsrechtlicher Folgen für den Wiederholungsfall.

Das ist hier überhaupt die Frage, ob ggf. auf dieser Basis eine Kündigung aufgebaut werden könnte. Zwar kann der AG jedes missliebige Verhalten abmahnen, aber kritisch wird es erst, wenn es um die Kündigung geht.

Deswegen: ruhig Blut! Es ist sehr oft ratsam, nicht auf eine Abmahnung zu reagieren, um nicht noch Öl ins Feuer zu gießen. Du hast auch keinen Nachteil, wenn du nichts unternimmst. Und Abmahnungen werden mit der Zeit auch immer weniger bedrohlich, wenn du dich entsprechend verhältst.

Allerdings scheinst du ein Feuerkopf zu sein, der meint, bei einem Angriff umgehend zurückkeilen zu müssen. Das solltest du dir dringend abgewöhnen. Denn das kann nicht gut gehen, den Chef des Lügens und Mobbens zu bezichtigen ...
Gegen diese Abmahnung gerichtlich vorzugehen, halte ich für ziemlich ungeschickt, weil der Sachverhalt klar und unbestreitbar ist - die Abmahnung könnte bestenfalls aus formalen Gründen nicht bestehen. Dann bleibt immer noch die Ermahnungsfunktion.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Matrix84
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Matrix84):
Wie stehen die Chancen einer Klage vor Gericht?

In Bezug auf was konkret?

Gegen die Abmahnung Gerichtlich vorzugehen.



Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Matrix84):
dass der Chef mich los werden will und mich schon in massiver weise angehangen ist

Zitat (von Matrix84):
Auch wurde ich schon mehrfach angebrüllt und bedroht.

Das wurde wie konkret dokumnetiert?


Habe mir damals selbst eine Email als Aktenvermerk geschrieben und habe auch beschwerde in der Firma gegen das Verhalten meines Chefs eingelegt.


Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Matrix84):
Auch wurde ich schon mehrfach ... bedroht.

Wie konkret sah das aus?


Mir wurde mit Rauswurf und Konsequenzen gedroht, eine nicht verkehrssichere Anlage in betrieb zu nehmen.
Ein Personenschaden wäre die folge gewesen.



Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Matrix84):
ich wurde zu minderwertigen Tätigkeiten (Putzen) degradiert usw.

Und dagegen ist man wie konkret vorgegangen?


Beschwerde bei seinem Vorgesetzten (erfolglos).





Zitat (von blaubär+):
Gegen diese Abmahnung gerichtlich vorzugehen, halte ich für ziemlich ungeschickt, weil der Sachverhalt klar und unbestreitbar ist - die Abmahnung könnte bestenfalls aus formalen Gründen nicht bestehen. Dann bleibt immer noch die Ermahnungsfunktion


Ich habe aber keine Arbeitsverweigerung begangen und dies auch nicht gesagt!
Ist es somit nicht eine Lüge?

Auch das Mobbing und die Schikanen konnte ich nachweisen.

-- Editiert von Matrix84 am 30.07.2022 18:49

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#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17472 Beiträge, 6501x hilfreich)

Also Mal der Reihe nach: Wenn dir Arbeitsverweigerung vorgehalten wird, kommt es darauf an, wozu du lt. AV angestellt bist. Wenn Putzen nicht in das Aufgabenfeld gehört, kannst du das mit Recht verweigern; der Vorwurf der Arbeitsverweigerung läuft dann ins Leere.
Den Chef einen 'Lügner und Mobber' zu nennen, fällt mit einiger Sicherheit unter 'unangemessenes Verhalten'; in wieweit 'Störung des Betriebsfriedens', müsste der AG belegen.
'Mir wurde mit Rauswurf und Konsequenzen gedroht', stellt keine 'Bedrohung' im üblichen Sinn dar; sondern wäre die Konsequenz vertragswidrigen Verhaltens aus der Sicht des AG.

Unverständlich ist mir der nachstehende Infinitivsatz

Zitat (von Matrix84):
Mir wurde mit Rauswurf und Konsequenzen gedroht, eine nicht verkehrssichere Anlage in betrieb zu nehmen. Ein Personenschaden wäre die folge gewesen.

Was willst du sagen?
a) mir wurden R u K angedroht, wenn ich eine nicht verkehrssichere Anlage in Betrieb nehme
b) mir wurden R u K angedroht, wenn ich mich weigere, eine nicht verkehrssichere ....
c) ???
Im Kontext würde ich auf b) tippen und auch das wäre ziemlich berechtigt, sofern du es belegen kannst, dass die Maschine nicht sicher war / ist.

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38489 Beiträge, 14014x hilfreich)

Der Sinn der Abmahnung ist es, den Mitarbeiter auf den Pfad der Tugend zurück zu bringen. Als "Nebeneffekt" kann sie natürlich auch die Basis für ein Kündigung darstellen. Das ist dann der Fall, wenn man das in der Abmahnung aufgezeigte Fehlverhalten nicht abstellt. Sollte es dann auf der Grundlage bei einem "Wiederholungstäter" zu einer Kündigung kommen, so wird im Rahmen eines Kündigungsschutzverfahrens ohnehin überprüft, ob die Abmahnung zu recht erfolgte. Es lohnt sich deshalb in der Regel nicht separat gegen eine Abmahnung vorzugehen. Was allerdings sinnvoll sein kann (Einzelfallentscheidung) ist, eine Gegendarstellung zur Ablage in der Personalakte zu schreiben.

wirdwerden

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#6
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1037 Beiträge, 179x hilfreich)

Es wäre auch interessant zu wissen, wie lange du schon in der Firma arbeitest, was deine Aufgaben dort sind und wie lange schon dieser "Krieg" besteht bzw. wann und warum er angefangen hat?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Matrix84
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Unverständlich ist mir der nachstehende Infinitivsatz

Zitat (von Matrix84):
Mir wurde mit Rauswurf und Konsequenzen gedroht, eine nicht verkehrssichere Anlage in betrieb zu nehmen. Ein Personenschaden wäre die folge gewesen.


Was willst du sagen?
a) mir wurden R u K angedroht, wenn ich eine nicht verkehrssichere Anlage in Betrieb nehme
b) mir wurden R u K angedroht, wenn ich mich weigere, eine nicht verkehrssichere ....
c) ???
Im Kontext würde ich auf b) tippen und auch das wäre ziemlich berechtigt, sofern du es belegen kannst, dass die Maschine nicht sicher war / ist.


Zitat (von Daskalos):
Es wäre auch interessant zu wissen, wie lange du schon in der Firma arbeitest, was deine Aufgaben dort sind und wie lange schon dieser "Krieg" besteht bzw. wann und warum er angefangen hat?


Ich arbeite Seit 8 Jahren im Öffentlichendienst als Vefk.
Es ist so 2021 hat meiner Chef ein Gebäude (welches Firmeneigentum ist), eine Kühltruhe und andere "Sachen" auf kosten des Steuerzahlers Betrieben, welche sehr Energie hungrig sind.
Die Zuleitung zum Gebäude hatte einen defekt und Stand unter Spannung (wurde Messtechnisch ermittelt).
Als die Straße erneuert wurde und die Leitung freigelegt wurde, habe ich als Verantwortliche Elektrofachkraft,
diese Leitung außer betrieb nehmen müssen, da sonst die Bauerbeiter schaden genommen hätten.

Ich wurde daraufhin angeordnet diese Leitung wider in Betrieb zunehmen!
Das neu legen er Leitung lehnte er ab und weil er niemanden in das Gebäude lassen wollte!

Ich weigerte mich und es wurde mir dann mit Abmahnung / Versetzung / und anderen Konsequenzen bedroht.
Außerdem wurde seit dem an mehrfach angebrüllt und mir wurden Kompetenzen entzogen.
Ich musste seit dem an nur noch Minderwertige Arbeiten erledigen und auch Personal für die ich vorher Verantwortung hatte, wurde auf einmal zu meinen "neuen Vorgesetzten".

Meine Tätigkeiten bestand seit dem an nur noch aus Hilfsarbeiter Tätigkeiten.
Auch alle Weiterbildungen wurden mir gestrichen.
Alle Beschwerden sind seit dem an ins leere gelaufen, mein Chef hat "Narrenfreiheit" in der Firma
und schaltet und Waltet wie es im gefällt.
Er steht über allen Gesetzten (zumindest denkt er das).

Die Geschäftsführung die 120km weiter weg Sitzt, duldet dieses verhalten.
Mein Chef versucht seit dem an alles, um mich zur Kündigung zu bewegen.





Zitat (von wirdwerden):
Was allerdings sinnvoll sein kann (Einzelfallentscheidung) ist, eine Gegendarstellung zur Ablage in der Personalakte zu schreiben.


Das hat mir auch ein bekannter nahe gelegt.
Das werde ich definitiv machen.

Ebenso werde ich die Firma von meinem Rechtsanwalt wegen "Mobbing" abmahnen lassen.


0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7254 Beiträge, 1526x hilfreich)

Zitat (von Matrix84):
Ich weigerte mich und es wurde mir dann mit Abmahnung / Versetzung / und anderen Konsequenzen bedroht.


Reparatur nicht möglich?

Wie dem auch sei - ich würde die Abmahnung hinnehmen und sie als Anreiz nutzen, mir einen anderen Job zu suchen

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17472 Beiträge, 6501x hilfreich)

zu #7
Niemand muss sich anbrüllen lassen - du hast m.E. zu viel zu lange hingenommen.
Keine Fachkraft muss sich gefallen lassen, zu einfachen Arbeiten verdonnert zu werden,
Hättest du doch nur vor einem Jahr die Abmahnung verlangt! Damit hättest du etwas Konkretes in der Hand gehabt, was einer Klärung hätte zugeführt werden können.

Angemerkt: Ich warne vor einer Gegendarstellung, wenn sie nicht professionell gemacht wird.
Es wäre nicht das erste Mal, dass jemand aus vollem Herzen und dem Bewusstsein, im Recht zu sein, der Gegenseite nur Munition für neue Vorwürfe geliefert hat.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Gerd61
Status:
Praktikant
(705 Beiträge, 91x hilfreich)

Zitat (von Matrix84):
Die Zuleitung zum Gebäude hatte einen defekt und Stand unter Spannung (wurde Messtechnisch ermittelt).
Als die Straße erneuert wurde und die Leitung freigelegt wurde, habe ich als Verantwortliche Elektrofachkraft,
diese Leitung außer betrieb nehmen müssen, da sonst die Bauerbeiter schaden genommen hätten.


Die Zuleitung zum Gebäude? Das heißt dann aber doch das dem ganzen Gebäude (und nicht nur der Kühltruhe und den anderen Sachen) der Strom abgestellt wurde. Bis du die einzige Elektrofachkraft vor Ort? Welche Funktion und welche Kompetenzen hat denn dein Chef bezüglich der Gebäude-Stromversorgung. Wer hat denn die Zuleitung danach wieder in Betrieb genommen und wurde die Zuleitung repariert oder war der messtechnisch ermittelte Schaden doch nicht so erheblich?

Für mich hört sich das nach einem Kompetenzgerangel an und danach an als ob deine Weigerung durch die "Kühltruhe und den andere Sachen" motiviert sein könnte.

-- Editiert von Gerd61 am 31.07.2022 12:25

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Matrix84
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Reparatur nicht möglich?

Nein, Kabel war 70 Jahre alt und am zerfallen.

Zitat (von cirius32832):
Wie dem auch sei - ich würde die Abmahnung hinnehmen und sie als Anreiz nutzen, mir einen anderen Job zu suchen


Ja bin mich schon am umschauen.

Zitat (von blaubär+):
Niemand muss sich anbrüllen lassen - du hast m.E. zu viel zu lange hingenommen.
Keine Fachkraft muss sich gefallen lassen, zu einfachen Arbeiten verdonnert zu werden,
Hättest du doch nur vor einem Jahr die Abmahnung verlangt! Damit hättest du etwas Konkretes in der Hand gehabt, was einer Klärung hätte zugeführt werden können.


Ja ab morgen weht da auch ein anderer Wind, Hilfsarbeitertätigkeiten werden von mir nicht weiter durchgeführt.
Nur noch das wofür ich eingestellt worden bin, bzw. was Stellenbeschreibung in meinem Arbeitsvertrag umfasst.


Zitat (von blaubär+):
Angemerkt: Ich warne vor einer Gegendarstellung, wenn sie nicht professionell gemacht wird.
Es wäre nicht das erste Mal, dass jemand aus vollem Herzen und dem Bewusstsein, im Recht zu sein, der Gegenseite nur Munition für neue Vorwürfe geliefert hat


Danke für den Hinweis, ich wollte sowieso die Gegendarstellung von meinem Anwalt verfassen lassen.
Ebenso die Abmahnung wegen Mobbing, welche ich gegenüber der Firma aussprechen werde.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32289 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von Matrix84):
ab morgen weht da auch ein anderer Wind, Hilfsarbeitertätigkeiten werden von mir nicht weiter durchgeführt.
Nur noch das wofür ich eingestellt worden bin, bzw. was Stellenbeschreibung in meinem Arbeitsvertrag umfasst.
Bitte noch ne Nacht drüber schlafen. :augenroll:
Dein AG nimmt diesen hingerollten Ball sicher gern auf und könnte eine verhaltensbedingte Kü daraus machen. Dann interessiert nicht, was du alles ertragen hast und ob du den AG wegen Mobbing abmahnst und ob die vorhandene Abmahnung Bestand hat.

Meine Empfehlung:
Erst den neuen Job fest machen, dann selbst kündigen. Ich meine, du blähst dich an falscher Stelle auf und verträgst evtl. den Knall nicht, wenn die Blase platzt.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17472 Beiträge, 6501x hilfreich)

... du weißt schon, dass der Anwalt dich dein Geld kosten wird?! Und mit welchem Ziel??
Stolz und Kränkung runterschlucken und ein neue Ziel anpeilen, wäre mein Rat. Kostenfrei.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
DumitruKurier
Status:
Praktikant
(622 Beiträge, 154x hilfreich)

Lass dich nicht von ihm "treiben. Such die irgend was aus, mit dem du ihn schlagen kannst und dabei zu 100 % gewinnst. Alles andere oder alles zusammen ist dein Ende in dem Unternehmen.
Vor Gericht würdest du als Queruant da stehen. Kein Rundumschlag, kein Aufrechnen oder Erklären vor Gericht-

Such dir eine Arbeit aus die unter deiner Beschreibung im Arbeitsvertrag war und Klage nur deswegen. Gewinnst du dann die nächste. Nochbesser wäre es wenn es nur um Geld ging. Das verstehen Richter besser.

Nach 3-4 Klagen lässt es dein Chef sein. Nur nicht vergleichen, es sein denn er gibt 100% nach

Kann man durchaus ohne Anwalt, selber durchziehen. Dein AG wird einen Anwalt nehmen, diese Kosten muss er sicher erklären

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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