Abmahnung wegen Störungs des Betriebs

6. März 2026 Thema abonnieren
 Von 
go556583-96
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Abmahnung wegen Störungs des Betriebs

Sachverhalt:
Am Dienstag, den 03.02, musste ich meine Arbeit am Vormittag (ca. 10:30 Uhr) aufgrund einer akuten gesundheitlichen Verschlechterung abbrechen.

Diagnose: Unmittelbar nach Verlassen des Arbeitsplatzes (Arztbesuch ca. 11:00 Uhr) wurden Influenza A, hohes Fieber und eine Rippenfellentzündung (Pleuritis) ärztlich diagnostiziert. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) für diesen Tag liegt vor.

Abmeldung: Ich habe mich persönlich bei meinem direkten Vorgesetzten (Teamleiter) abgemeldet, ihn über eine bestehende IT-Störung informiert und mitgeteilt, dass ich aufgrund meines Zustands sofort zum Arzt muss.

Übergabe: Trotz der massiven Schmerzen und des Fiebers habe ich zwei Kollegen persönlich über den Stand der Störung informiert. Hierüber liegt mir von einer Kollegin eine schriftliche Bestätigung per WhatsApp vor.

Vorwurf des Arbeitgebers: Der Arbeitgeber wirft mir vor, keine ordnungsgemäße Übergabe gemacht zu haben, und droht mit einer Abmahnung (bzw. lässt diese gerade rechtlich prüfen) Grund: Störung des Betriebs.


Was meint ihr, kommen die mit der Abmahnung durch?
Habe mich bisschen schlau gemacht:

Meine Fragen:
Greift hier § 275 Abs. 3 BGB (Unzumutbarkeit), da mir eine weitere Arbeitsleistung (Übergabe) bei dieser schweren Diagnose körperlich nicht möglich war?

Erlischt die Arbeitspflicht nicht sofort mit Eintritt der Arbeitsunfähigkeit?

Geht die Organisationspflicht (Arbeitsverteilung) nicht auf den Teamleiter über, sobald ich mich ordnungsgemäß bei ihm krankgemeldet habe?

Wie stehen die Chancen auf Löschung der Abmahnung vor dem Arbeitsgericht?

Danke für eine kurze Einschätzung!




11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13472 Beiträge, 4810x hilfreich)

Zitat (von go556583-96):
Übergabe:

Wäre unter diesen Umständen schon nicht mehr notwendig gewesen.

Zitat (von go556583-96):
Vorwurf des Arbeitgebers:

Nicht haltbar, was er hoffentlich bei der "rechtlichen Prüfung" selbst feststellen wird.

Zitat (von go556583-96):
Was meint ihr, kommen die mit der Abmahnung durch?

Wenn sie denn kommen sollte und Du dagegen vorgehen willst, klares nein.

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#2
 Von 
Holperik
Status:
Praktikant
(725 Beiträge, 245x hilfreich)

Zitat (von go556583-96):
Wie stehen die Chancen auf Löschung der Abmahnung vor dem Arbeitsgericht?[/qu
Zitat (von go556583-96):
Was meint ihr, kommen die mit der Abmahnung durch?
Habe mich bisschen schlau gemacht:

Meine Fragen:
Greift hier § 275 Abs. 3 BGB (Unzumutbarkeit), da mir eine weitere Arbeitsleistung (Übergabe) bei dieser schweren Diagnose körperlich nicht möglich war?

Erlischt die Arbeitspflicht nicht sofort mit Eintritt der Arbeitsunfähigkeit?

Geht die Organisationspflicht (Arbeitsverteilung) nicht auf den Teamleiter über, sobald ich mich ordnungsgemäß bei ihm krankgemeldet habe?

Wie stehen die Chancen auf Löschung der Abmahnung vor dem Arbeitsgericht?

Danke für eine kurze Einschätzung!

Grundsätzlich gilt, dass der AG alles mögliche abmahnen kann. Man kann als AN den Ausspruch der Abmahnung nicht verhindern. Die Frage ist, ob der AG eine Kündigung im Wiederholungsfalle darauf stützen kann. Sollte der AG beim nächsten Mal eine Kündigung auch auf die Abmahnung stützen, wird die Rechtmäßigkeit der Abmahnung durch das Gericht geprüft. In diesem Zusammenhang muss der AG u.a. den in der Abmahnung bezeichneten Vorwurf darlegen und beweisen. Es wird dann auch geprüft werden, ob überhaupt ein Pflichtverstoß (und der ist Voraussetzung einer Abmahnung) vorgelegen hat. Da würden dann die von Ihnen aufgeworfenen Fragen ggf. behandelt. Die Beweissituation wird für den AG aber in der Regel mit der Zeit nicht besser, zudem "verlieren" Abmahnungen im Laufe der Zeit ihre Wirkung. Es ist also zumeist aus Sicht eines AN ratsam, die Abmahnung vorerst hinzunehmen. Man kann als AN natürlich auch vor Gericht die Entfernung der Abmahnung verlangen. Allerdings besteht das Risiko -sollte das Gericht zu dem Schluss kommen, dass die Abmahnung gerechtfertigt war- dass nunmehr quasi die amtliche Bestätigung der Abmahnung vorliegt. Sollte das Gericht auf die Unrechtmäßigkeit der Abmahnung erkennen, könnten sich darüber hinaus für den AG Anhaltspunkte ergeben, es beim nächsten Mal besser zu machen oder er könnte sogar einen neue, diesmal aber rechtmäßige Abmahnung aussprechen.
Als AN ist man also erstmal gut beraten, wenn man den Ärger verrauchen, vielleicht sich auch einmal selbstkritisch hinterfragt und dann überlegt, ob man die Abmahnung nicht besser stehen lässt.

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40420 Beiträge, 6573x hilfreich)

Zitat (von go556583-96):
Was meint ihr, kommen die mit der Abmahnung durch?
Keine Ahnung. Der AG selbst wedelt und droht zunächst. Na und?
Er selbst lässt erstmal juristisch osä prüfen, ob die Abmahnung korrekt wäre und Bestand hätte.
Also warte doch bitte ab, bis du die Abmahnung selbst lesen kannst.

Zitat (von go556583-96):
habe ich zwei Kollegen persönlich über den Stand der Störung informiert. Hierüber liegt mir von einer Kollegin eine schriftliche Bestätigung per WhatsApp vor.
Ja, gut. Wahrscheinlich korrekt...ODER was muss man als AN bei einer IT-Störung ansonsten tun?
Zitat (von go556583-96):
Wie stehen die Chancen auf Löschung der Abmahnung vor dem Arbeitsgericht?
Bitte keine Panik...und vor allem: Erstmal lesen, was der AG da abmahnt.
Wegen einer Abmahnung braucht man iaR kein Arbeitsgericht bemühen.

Zitat (von go556583-96):
Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) für diesen Tag liegt vor.
Hoffentlich nicht nur für den 2.3.

Auf jeden Fall: Gute Besserung!

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20258 Beiträge, 7337x hilfreich)

Eine Abmahnung musst du nicht fürchten. Insoweit geht deiner Frage, "ob der Arbeitgeber damit durchkommt", am Thema vorbei. Der Kern einer Abmahnung ist, den Arbeitnehmer sozusagen auf den Pfad der Tugend zurückzuführen und ihn anzuweisen, vertragsgemäß zu handeln bzw sich zu verhalten. Erst im Wiederholungsfall kann eine Abmahnung kritisch werden, nämlich wenn der Arbeitgeber eine Kündigung damit begründen will.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Caveat
Status:
Beginner
(131 Beiträge, 33x hilfreich)

Zitat (von go556583-96):
Wie stehen die Chancen auf Löschung der Abmahnung vor dem Arbeitsgericht?


Ob es so schlau ist, gegen die Abmahnung vorzugehen, wäre zu überlegen. Hier sind die Optionen gut beschrieben:

https://www.ra-wittig.de/arbeitnehmer/abmahnung-erhalten/

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42609 Beiträge, 14765x hilfreich)

Ich erkenne immer noch nicht, wieso die beschriebenen Tätigkeiten nicht zum Job einer Sozialarbeiterin gehören sollen, es sei denn aus dem individuellen Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung, der Arbeitsplatzbeschreibung ergibt sich was anderes. Und entfernungsmäßig sehe ich auch keinen Ansatzpunkt für eine juristische Versetzung. Es scheint sich ja um denselben Gebäudekomplex zu handeln, oder?

Vielleicht meldet sich die Fragestellerin ja noch mal und erklärt uns, wieso sie meint, das sei eine Versetzung. Dann kann man vielleicht auch mehr auf den Punkt genau helfen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1366 Beiträge, 218x hilfreich)

Zitat (von go556583-96):
Wie stehen die Chancen auf Löschung der Abmahnung vor dem Arbeitsgericht?


Ich hatte vor gut 30 Jahren einen ähnlichen Fall: Mir wurde etwas unterstellt und ich bekam eine Abmahnung.
Ein in unserem Haus wohnender junger Anwalt hat das dann geklärt....
Also kein Arbeitsgericht notwendig

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Chrominanz
Status:
Praktikant
(710 Beiträge, 74x hilfreich)

Zitat (von go556583-96):
Übergabe: Trotz der massiven Schmerzen und des Fiebers habe ich zwei Kollegen persönlich über den Stand der Störung informiert.

Das war nicht mehr geschuldet
Du warst AU

Signatur:

Meine Meinung gebildet auf Basis von Erfahrung und Recherche.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Chrominanz
Status:
Praktikant
(710 Beiträge, 74x hilfreich)

Zitat (von Daskalos):
Ein in unserem Haus wohnender junger Anwalt hat das dann geklärt....
Also kein Arbeitsgericht notwendig

Schön das du Glück hattest.

Für alle anderen: Arbeitsgericht notwendig

Signatur:

Meine Meinung gebildet auf Basis von Erfahrung und Recherche.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Chrominanz
Status:
Praktikant
(710 Beiträge, 74x hilfreich)

Zitat (von Daskalos):
Ein in unserem Haus wohnender junger Anwalt hat das dann geklärt....
Also kein Arbeitsgericht notwendig

Schön das du Glück hattest.

Für alle anderen: Arbeitsgericht notwendig

Signatur:

Meine Meinung gebildet auf Basis von Erfahrung und Recherche.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9905 Beiträge, 2081x hilfreich)

Ich würde mir erst einen Kopf machen, wenn die Abmahnung auch ausgesprochen wurde und man deren genauen Wortlaut weiss

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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