Abmahnung wegen angeblich falscher Krankmeldung

26. September 2021 Thema abonnieren
 Von 
Sarah200190
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Abmahnung wegen angeblich falscher Krankmeldung

Hallo. Es geht um folgendes. Ich bin längere Zeit krankgeschrieben (psychisch bedingt). Leider habe ich mich gesundheitlich nicht in der Lage gesehen persönlich auf der Arbeit anzurufen. Ich habe einen Arbeitskollegen geschrieben daß er für mich bescheid gibt das ich zum Arzt muss. Den Arzttermin hatte ich erst am nächsten Tag. Nach dem Arztbesuch habe ich auch selbst auf der Arbeit angerufen. Ich wurde auch rückwirkend für den Tag davor mit krankgeschrieben. Jetzt habe ich eine Abmahnung erhalten weil ich mich den ersten Tag nicht selbst gemeldet habe. Ist sowas wirklich rechtens? Wenn es mir gesundheitlich nicht möglich war selbst anzurufen?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32202 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von Sarah200190):
Jetzt habe ich eine Abmahnung erhalten weil ich mich den ersten Tag nicht selbst gemeldet habe
Was steht denn zu Meldungen von Arbeitsunfähigkeit in deinem Arbeitsvertrag?
Und was genau !!! steht in der Abmahnung?
Zitat (von Sarah200190):
Wenn es mir gesundheitlich nicht möglich war selbst anzurufen?
Hättest du evtl. selbst dem AG schreiben können, dass du krank/arbeitsunfähig bist?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Sarah200190
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich hätte eine Email schreiben können. Diese werden aber nicht unbedingt zu Arbeitsbeginn gelesen. Deshalb hat mein Arbeitskollege bescheid gegeben. In der Abmahnung steht das ich mich erst am 07.09 bei meiner Chefin gemeldet habe. Und ich mich nicht am ersten Tag der Abwesenheit bei meinem Arbeitgeber gemeldet habe

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38461 Beiträge, 14007x hilfreich)

Wenn man einem Kollegen etwas schreiben kann, dann kann man es auch dem Arbeitgeber schreiben. Einerlei, was im Arbeitsvertrag steht, dass das nicht in Ordnung ist, das sollte sich jedem erschließen. Ob die Reaktion verhältnismäßig war, das ist die Frage, und wenn unverhältnismäßig, wie reagieren.

Mein Rat ist, die ganze Sache auf sich beruhen zu lassen und dafür Sorge zu tragen, dass die Meldungen richtig und rechtzeitig an die richtigen Personen kommen, in Zukunft. Denn wie würdest Du als Arbeitgeber reagieren, wenn Du erfährst, dass jemand so angeschlagen ist, dass er unzuverlässig wird bei einfachsten Handlungen?

Sorge dafür, dass es nicht noch einmal passiert.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32202 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von Sarah200190):
In der Abmahnung steht das ich mich erst am 07.09 bei meiner Chefin gemeldet habe. Und ich mich nicht am ersten Tag der Abwesenheit bei meinem Arbeitgeber gemeldet habe
Was genau bedeutet-- weißt du aber?
Und was steht in deinem Arbeitsvertrag dazu ? Findest du den grad nicht?
Zitat (von Sarah200190):
Ich hätte eine Email schreiben können.
Das ist völlig uninteressant.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#5
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17444 Beiträge, 6490x hilfreich)

Eine Abmahnung vermittelt vor allem das heftige Signal, dass der AG nicht einverstanden ist, und sie betont, was der AG vom AN erwartet - nicht mehr, nicht weniger. Abmahnen kann der AG alles, was arbeitsrechtlich begründet missfallen kann.
Wirklich 'interessant' würde eine Abmahnung erst dann, wenn der AG darauf eine Kündigung aufbauen wollte. Dazu müsste sich gleichartiges Fehlverhalten erst einmal wiederholen.
Das aber ist bei einer solchen, leicht zu korrigierenden Lappalie wohl kaum zu erwarten.
Obendrein verliert so eine Abmahnung mit fortschreitender Zeit an Wirksamkeit und Brisanz.
Insoweit ist der Rat von wirdwerden mit Recht angesagt, die Sache abzuheften und sich künftig so zu verhalten, wie der AG es erwartet und verlangt.
Auch psychische Erkrankung erlaubt da keine außerordentlichen Freiräume für was anderes. Du bist gehalten sicher zu stellen, dass der AG rechtzeitig und auf dem vorgeschriebenen Weg informiert wird.

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120178 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Was steht denn zu Meldungen von Arbeitsunfähigkeit in deinem Arbeitsvertrag?
Und was genau !!! steht in der Abmahnung?

So lange das nicht bekannt ist, ist es eh stochern im Nebel, ob die Abmahnung berechtigt ist oder nicht.

Im übrigen würde ich nicht jetzt dagegen vorgehen, sondern erst später, wenn sie denn überhaupt relevant werden würde.



Zitat (von Sarah200190):
Ich hätte eine Email schreiben können.

Korrekt. Sogar müssen, wenn man nicht telefonieren kann.



Zitat (von Sarah200190):
Diese werden aber nicht unbedingt zu Arbeitsbeginn gelesen.

Das ist aber nicht Dein Problem, Hautsache die wäre zu Arbeitsbeginn da gewesen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32202 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
So lange das nicht bekannt ist,
Genau deshalb habe ich danach gefragt.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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