Abmahnung wegen "angeblich" fehlenden Belegen in der Kasse

15. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12320.06.2018 11:12:46
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Abmahnung wegen "angeblich" fehlenden Belegen in der Kasse

Hallo zusammen,

ich bin 19 Jahre und somit sehr neu in der Arbeitswelt tätig.
Ich habe meinen letzten Job pünktlich und gerecht gekündigt.
Jetzt werden mir einige Dinge vorgeworfen, die eigentlich von der Buchhaltung schon längst abgearbeitet hätten sein müssen.

Wie zum Beispiel:
Ich habe Geld von den Firmen Konto abgehoben und in die Bar Kasse getan. Alles nur mit Belgen und Zustimmung der Buchhaltung.
Von dem Geld wurde unteranderem Porto für Briefe oder Bewirtung von Gästen bezahlt.
Da ich derjenige bin der sich um das Porto gekümmert hat wird mir jetzt vorgeworfen ich hätte nicht ausreichend Belege für den Kauf von Briefmarken in die Kasse eingelegt weil dort jetzt Geld fehlen würde.
Es handeln sich um Vorgäge die mindestens 3 Monte in der Vergagenheit liegen.

Was soll ich tun? Wie soll ich vorgehen?
Soll ich zum Anwalt?

Ich danke im Voraus

Liebe Grüße
Fabian

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17358 Beiträge, 6465x hilfreich)

Erst mal abwarten, was dein Ex-Arbeitgeber von dir verlangt, würde ich sagen. Wenn dein ehemaliger Arbeitgeber Geld von dir fordert, kannst du immer noch abwarten. Du solltest die Forderung bestreiten. Handeln musst du erst, wenn die Sache tatsächlich vor Gericht gehen sollte.

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#2
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Um welche Beträge geht es?
Gibt es weitere Eintragungen irgendwo ("Briefmarkenbuch")?
Gibt man die Marken und Belege ab oder packt sie einfach in die Kasse?

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#3
 Von 
guest-12320.06.2018 11:12:46
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Es geht um monatlich ca. 50 € was seid September angeblich vorgekommen sollte. Es gibt ein Briefmarkenbuch ja, aber mir wird vorgeworfen ich hätte nicht das komplette Wechselgeld zurück in die Kasse getan.

Zitat (von Retels):
Um welche Beträge geht es?
Gibt es weitere Eintragungen irgendwo ("Briefmarkenbuch")?
Gibt man die Marken und Belege ab oder packt sie einfach in die Kasse?

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#4
 Von 
guest-12320.06.2018 11:12:46
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Erst mal abwarten, was dein Ex-Arbeitgeber von dir verlangt, würde ich sagen. Wenn dein ehemaliger Arbeitgeber Geld von dir fordert, kannst du immer noch abwarten. Du solltest die Forderung bestreiten. Handeln musst du erst, wenn die Sache tatsächlich vor Gericht gehen sollte.

In der Abmahnung stand drin das rechtliche Schritte vorgehalten werden. Soll ich trotzdem noch abwarten?

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#5
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Fabian,

ein Anwalt wird Dir rechtlich helfen können, aber sicher nicht bei der Aufklärung der Situation.

Da solltest Du besser selbst in die Pötte kommen. Es handelt sich ja letztlich nur um Zahlen;

Abbuchungen (Entnahmen) auf der einen Seite und Zuflüsse in Form von Briefmarken und Restgeld in der BAR-Kasse auf der anderen Seite.

Das dies mindestens am Tag Deines Ausscheidens stimmig sein muss, versteht sich doch von selbst.

Berry

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Das dies mindestens am Tag Deines Ausscheidens stimmig sein muss, versteht sich doch von selbst.

Nö.
Insbesondere dann nicht, wenn mehrere Leute auf die Kasse Zugriff haben.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12320.06.2018 11:12:46
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Genau es habe insgesamt 5 von 5 Mitarbeitern Zugriff auf die Kasse. Jeder weiß wo der Schlüssel dazu ist. Und jeder bezahlt auch mal aus der Kasse.

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