Abmahnung wegen nicht rechtzeitiger Meldung von Krankheit

14. Februar 2024 Thema abonnieren
 Von 
go625582-36
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)
Abmahnung wegen nicht rechtzeitiger Meldung von Krankheit

Hi,

ich habe eine Abmahnung bekommen weil ich mich nicht rechtzeitig krankgemeldet haben soll.

Folgender Sachverhalt:

Ich habe Kernarbeitszeit von 9 bis 16 Uhr.
Alle 3 Wochen ist ein Termin von 8 bis 9 Uhr angesetzt (also außerhalb der Kernarbeitszeit)

Ich hab Abends so hohes Fieber bekommen das ich nicht mehr Ansprechbar war. Deshalb hat am nächsten Morgen meine Freundin mich nicht geweckt sondern schlafen lassen und bei meinem AG angerufen. Sie wusste nur das ich ab 9 Uhr immer kernarbeitszeit habe, also hat sie um 8:30 angerufen. Ich war auch gedanklich nicht mehr so ganz da das ich ihr hätte sagen können das ich bereits ab 8 Uhr einen Termin habe.

Den AG hat sie jedoch nicht mal erreicht weil keiner ans Telefon gegangen ist. Sie hat es dann zwischen 8 :30 und 9 uhr 3x probiert und beim letzten mal auf den Anrufbeantworter gesprochen. Dann ist sie zur Arbeit.

Ich bin dann an jenem Tag gegen 11 Uhr aufgewacht und habe direkt meinen AG kontaktiert. Meine Freundin hatte mir auf einen Zettel geschrieben was sie gemacht hatte, das sie auf den AB gesprochen hat etc.
Ich habe dann 2x versucht meinen Teamleiter via Teams zu erreichen, er ging jedoch nicht ran. Habe dann noch ihm und der Personalabteilung auf Teams und via Mail geschrieben wie es mir geht und bin anschließend zum Arzt, welcher mich krankgeschrieben hat.

Als ich wieder vor Ort war, hat der AG gemeint ich hätte mich nicht krankgemeldet, die Krankmeldung muss vor Arbeitsbeginn (in diesem Fall 8 Uhr seiner Meinung nach, wegen dem Termin) erfolgen. Das ist sie nicht und er schickt mir eine Abmahnung.

Ich habe die Abmahnung noch nicht schriftlich, aber wollte mich schon mal informieren wie es dann weitergeht.
Kann ich dagegen angehen, ist das alles ok so und habe ich mich falsch verhalten?

Lg

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34017 Beiträge, 5877x hilfreich)

Zitat (von go625582-36):
...aber wollte mich schon mal informieren wie es dann weitergeht.
Du könntest mindestens abwarten, bis auch du lesen kannst, was/wie der AG da abmahnt.
Dann gehts weiter.
Zitat (von go625582-36):
hat der AG gemeint ich hätte mich nicht krankgemeldet, die Krankmeldung muss vor Arbeitsbeginn (in diesem Fall 8 Uhr seiner Meinung nach, wegen dem Termin) erfolgen.
Was steht denn in deinem Arbeitsvertrag--- wann muss eine Krankmeldung oder eine AU- Bescheinigung beim AG vorliegen?

Stell dir vor, du wohnst allein, hast Fieberwahn und wachst erst mittags auf...

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8428 Beiträge, 3781x hilfreich)

Falls keine besondere Regelung schriftlich im AV vereinbart wurde:

Es ist nicht vorgeschrieben, auf welche Art und Weise du dich am ersten Krankheitstag krank melden musst
Gemäß dem Entgeltfortzahlungsgesetz muss ein Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit aber unverzüglich mitteilen. Unverzüglich bedeutet „ohne schuldhaftes Zögern".

Ein schuldhaftes Verzögern kann ich in dem von dir geschilderten Zustand nicht erkennen: Du warst in dem Moment körperlich nicht dazu in der Lage und die Freundin hat nach ihrer Kenntnis deiner Arbeitszeiten sofort gehandelt.

Suche das Gespräch mit deinem AG - vllt. lässt es sich dadurch klären. Wenn nicht: Es kann niemand deinen AG davon abhalten, trotzdem abzumahmen. Dann liegt die Abmahnung eben in deiner Personalakte und du kannst deine (Gegen)Darstellung dazu nehmen lassen. Falls die Abmahnung dann irgendwann die Vorgeschichte einer Kündigung werden sollte, wird das Arbeitsgericht die "Unverzüglichkeit" bewerten müssen.


-- Editiert von User am 14. Februar 2024 16:13

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18004 Beiträge, 6618x hilfreich)

Nur keine Panik! Selbst wenn die Abmahnung kommt: Abheften und gut iss'.
- Eine Abmahnung zeigt zwar Unzufriedenheit des AG an, Gefahr/Kündigung droht aber erst im Fall der Wiederholung
- gegen eine Abmahnung vorzugehen, ist nur dann sinnvoll, wenn sie objektiv falsch ist. Das ist hier kaum zu sehen. Außerdem kann AN die Berechtigung der Abmahnung auch noch im K'Schutzverfahren anzweifeln.
- ob die Abmahnung gerechtfertigt ist / war, stellt ggf. das Arbeitsgericht fest.
- die Vorschrift lautet 'unverzüglich', ohne schuldhafte Verzögerung; zu verlangen, dass die Meldung vor acht Uhr zu erfolgen habe, mag in vielen Fällen okay sein, ist aber doch offenkundig sehr starr. Denn das ist hier die Frage, ob du nach dem Fieberschlaf überhaupt vor 11 Uhr in der Lage gewesen bist, irgendwem irgendwas zu melden.
- es braucht auch ein verlässliches Verfahren, dass AN sich au melden können; dass weder deine Freundin früher und du ach später keinen Erfolg hatten, überhaupt durchzukommen, lässt Zweifel aufkommen.

Zitat (von EntgFG§5):
(1) Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen

P.S. Eine Absprache mit MitbewohnerInnen über das konkrete Vorgehen in diesen und anderen Notfällen ist sicher nicht die schlechteste Idee. Es muss ja nicht beim Fieber-Delirium bleiben,

-- Editiert von User am 14. Februar 2024 16:39

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#4
 Von 
throwaway_account
Status:
Schüler
(171 Beiträge, 19x hilfreich)

Auf Abmahnung warten und dann in der schriftlichen Stellungnahme dazu das vertragswidrige Verhalten deines AG beanstanden, da er es dir durch sein schuldhaftes Verhalten nicht ermöglicht deinen arbeitsvertraglichen Verpflichtungen nachkommen zu können.


Ist natürlich etwas weit her geholt und anzweifelbar, aber eben genauso wie die Abmahnung. Passt also gut zusammen dann in der Personalakte.


Hatte ich gestern auch, dass ich 3 mal anrufen musste um jemanden für eine Krankmeldung erreichen zu können.
Wenn so eine Beziehung auf geben und nehmen beruht, alles gut. Wenn es der AG ganz nenau nehmen will, dann mache ich das als AN auch.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
throwaway_account
Status:
Schüler
(171 Beiträge, 19x hilfreich)

Auf Abmahnung warten und dann in der schriftlichen Stellungnahme dazu das vertragswidrige Verhalten deines AG beanstanden, da er es dir durch sein schuldhaftes Verhalten nicht ermöglicht deinen arbeitsvertraglichen Verpflichtungen nachkommen zu können.


Ist natürlich etwas weit her geholt und anzweifelbar, aber eben genauso wie die Abmahnung. Passt also gut zusammen dann in der Personalakte.


Hatte ich gestern auch, dass ich 3 mal anrufen musste um jemanden für eine Krankmeldung erreichen zu können.
Wenn so eine Beziehung auf geben und nehmen beruht, alles gut. Wenn es der AG ganz nenau nehmen will, dann mache ich das als AN auch.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18004 Beiträge, 6618x hilfreich)

Zitat (von throwaway_account):
in der schriftlichen Stellungnahme dazu das vertragswidrige Verhalten deines AG beanstanden

... aber bitte ausschließlich dann, wenn du den Konflikt richtig hochkochen willst.
Mein Rat: Keine Stellungnahme ist besser als eine schlechte. Füße besser still halten.

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