Abmahnung wegen "unentschuldigtem Fehlen"

4. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
BoriiTo
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Abmahnung wegen "unentschuldigtem Fehlen"

Guten Tag,

mein Ausbilder möchte mich Abmahnen, da ich mich erst über einen Kollegen im Betrieb abgemeldet habe und anschließend erst um 7:24 Uhr (Arbeitsbeginn ist 7:00 Uhr) meine AU entschuldigt habe, es ihm aber zu spät war. Ich habe mich gestern Nachmittag nach Betriebsschließung erst Krankschreiben lassen, somit konnte ich mich erst heute morgen melden.
Ist seine Abmahnung rechtens?

Vielen dank für ihre Hilfe




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1250x hilfreich)

Grundsätzlich musst Du Deine AU unverzüglich mitteilen; allerdings warst Du ja auch sehr schnell. Was meinst Du mit 7:24 AU gemeldet? Du hast da angerufen und Dich entschuldigt? Oder die AU (also den Beleg vom Arzt) vorbeigebracht?

Und wie hast Du Dich beim Kollegen abgemeldet? ("Richte mal dem Chef aus, dass ich heute nicht kommen kann, weil krank..." oder wie muss man sich das vorstellen?

Ein unentschuldigtes Fehlen kann ich bislang bei der Schilderung nicht erkennen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129565 Beiträge, 41332x hilfreich)

Was genau steht denn zum Thema "Krankmeldung" in den arbeitsvertraglichen Vereinbarungen?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

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