Guten Tag,
mein Ausbilder möchte mich Abmahnen, da ich mich erst über einen Kollegen im Betrieb abgemeldet habe und anschließend erst um 7:24 Uhr (Arbeitsbeginn ist 7:00 Uhr) meine AU entschuldigt habe, es ihm aber zu spät war. Ich habe mich gestern Nachmittag nach Betriebsschließung erst Krankschreiben lassen, somit konnte ich mich erst heute morgen melden.
Ist seine Abmahnung rechtens?
Vielen dank für ihre Hilfe
Abmahnung wegen "unentschuldigtem Fehlen"
4. Juli 2017
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Frage vom 4. Juli 2017 | 08:55
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Abmahnung wegen "unentschuldigtem Fehlen"
#1
Antwort vom 4. Juli 2017 | 10:23
Von
Status: Student (2181 Beiträge, 1250x hilfreich)
Grundsätzlich musst Du Deine AU unverzüglich mitteilen; allerdings warst Du ja auch sehr schnell. Was meinst Du mit 7:24 AU gemeldet? Du hast da angerufen und Dich entschuldigt? Oder die AU (also den Beleg vom Arzt) vorbeigebracht?
Und wie hast Du Dich beim Kollegen abgemeldet? ("Richte mal dem Chef aus, dass ich heute nicht kommen kann, weil krank..." oder wie muss man sich das vorstellen?
Ein unentschuldigtes Fehlen kann ich bislang bei der Schilderung nicht erkennen.
#2
Antwort vom 4. Juli 2017 | 20:52
Von
Status: Unbeschreiblich (129565 Beiträge, 41332x hilfreich)
Was genau steht denn zum Thema "Krankmeldung" in den arbeitsvertraglichen Vereinbarungen?
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