Abmahnung wegen unentschuldigtem Fehlen?

25. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
Jens1003
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Abmahnung wegen unentschuldigtem Fehlen?

Hallo,

ich habe eine Abmahnung bekommen, weil ich "unentschuldigt der Arbeit" fern geblieben sein soll.

Am 04.11.2019 beantragte ich Urlaub für den 18.11.-22.11. Dieser wurde am selben Tag noch genehmigt (schriftlich via Mail).

Da ich vom 04.11.-15.11.2019 krank geschrieben war habe ich nicht mitbekommen, dass der Urlaub am 06.11. wieder zurückgenommen wurde.

Ich war also vom 18.11. bis 22.11. nicht anwesend, weil ich nach meinem Kenntnisstand abgesegneten Urlaub hatte.

Nun am. 25.11.2019 erhielt ich via Einschreiben die Abmahnung mit Drohung der Kündigung.

Side-fact: Arbeitszeit: Mo bis Fr.

Haltet ihr die Abmahnung für gültig?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Urlaub kann nicht einfach "zurückgenommen" werden. In so fern wäre die Abmahnung auf den ersten Blick unberechtigt.

Um den Urlaub zu streichen müssen wirklich handfeste betriebliche Gründe vorliegen - zB eine existenzbedrohende Ausnahmesituation im Unternehmen.

Allerdings: wenn ihre Akte beim Arbeitgeber ansonsten unbelastet ist und sie auch nicht das Gefühl haben, dass eine Kündigung vorbereitet wird, dann können Sie die Abmahnung einfach nehmen und abheften. Eine Abmahnung ist ein Hinweis, dass einem Arbeitgeber etwas nicht gefällt und er bei weiterer Zuwiderhandlung arbeitsrechtliche Schritte ergreifen will. Wenn man dagegen mehr angeht, ist die Akte vielleicht sauber, aber das Verhältnis zum Arbeitgeber im Eimer... Das muss man halt selber wissen.

Trotzdem - wie, nach Meinung des Arbeitgebers, hätten Sie Kenntnis erlangen können? Wurde eine Mail geschickt? (Sie müssen während Krankheit keine beruflichen Mails lesen....) Oder ist er der nicht auszurottenden Meinung, dass man nicht von einer Krankschreibung direkt in den Urlaub gehen kann...?

-- Editiert von fb367463-2 am 25.11.2019 12:00

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#2
 Von 
Jens1003
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort.
Der Arbeitgeber gab mir keinerlei Begründung dafür, wie ich die Ablehnung hätte mitbekommen sollen. Weder gab es einen Telefonat (auch nicht auf privater Nummer), einen Brief, noch SMS, oder sonstigen Maßnahmen mich über die dienstliche eMail hinaus zu informieren.
Es ist darüber hinaus davon auszugehen, dass der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis beenden möchte und daher zu diesem Mittel greift. Andere Fehlverhalten gab es in der Vergangenheit nicht. Es liegt eher nahe, dass die wirtschaftliche Situation Triebfeder ist.
Ähnlich moralisch verwerfliche Herangehensweisen gab es auch bei anderen Kollegen.

Wie sollte ich auf die Abmahnung reagieren? Benötige ich einen Anwalt? Halten Sie die Abmahnung für "rechtskräftig" bzw. gültig?

MfG

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von Jens1003):
Nun am. 25.11.2019 erhielt ich via Einschreiben die Abmahnung mit Drohung der Kündigung.
Wortlaut der Abmahnung?
Zitat (von Jens1003):
Es ist darüber hinaus davon auszugehen, dass der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis beenden möchte und daher zu diesem Mittel greift.
Ja, dann ahnst du ja schon was.
Zitat (von Jens1003):
dass der Urlaub am 06.11. wieder zurückgenommen wurde.
Das steht jetzt in der Abmahnung?
Zitat (von Jens1003):
Nun am. 25.11.2019
Hast du frei?

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#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17380 Beiträge, 6471x hilfreich)

/// Wie sollte ich auf die Abmahnung reagieren?

Einen RA brauchst du dafür nicht.
Du kannst eine Gegendarstellung verfassen.
Du kannst auch einfach gar nichts tun und abwarten. Die Abmahnung bestreiten kannst du immer noch, wenn AG darauf eine Kündigung gründen will, eine Frist gibt es da nicht.
Deiner Darstellung folgend dürfte die Abmahnung vor Gericht keinen Bestand haben. Eben weil genehmigter Urlaub nicht mal eben widerrufen werden kann.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Jens1003
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

In der Abmahnung steht nichts vom Entzug des Urlaubs während der ersten Krankheitsphase.
In der Abmahnung geht man nur darauf ein, dass ich seit 18.11. unentschuldigt fehle. Aus Sicht des Arbeitgebers fehle ich ja unentschuldigt, da er verständlicher Weise Kenntnis über den Entzug des Urlaubs hatte.
Ich selbst habe seit heute Kenntnis darüber, weil ich heute am 25.11. mit Erhalt der Abmahnung den Sachverhalt geprüft und meine Dienst-emails geprüft habe.
Seit heute morgen bin ich wieder krank geschrieben.

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Und in der Urlaubswoche warst du arbeitsfähig?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Jens1003
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Und in der Urlaubswoche warst du arbeitsfähig?


ja

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17380 Beiträge, 6471x hilfreich)

Etwas habe ich vorhin übersehen: Du wirst so oder so etwas unternehmen müssen. Nicht so sehr wegen der Abmahnung, eher wohl deswegen, weil dein AG dir diese vermeintliche Fehlzeit kaum wird bezahlen wollen. Bleibt also a) die Hoffnung, dass der AG einsieht, dass er den Urlaub nicht canceln durfte und es daher keine Fehlzeit gibt, oder b) der Gang vors Arbeitsgericht, damit du an deine Kohle kommst.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von Jens1003):
Am 04.11.2019 beantragte ich Urlaub für den 18.11.-22.11. Dieser wurde am selben Tag noch genehmigt (schriftlich via Mail).

Da ich vom 04.11.-15.11.2019 krank geschrieben war habe ich nicht mitbekommen, dass der Urlaub am 06.11. wieder zurückgenommen wurde.
Sie haben also während der Krankschreibung Urlaub beantragt? Und konnten während der Krankschreibung auch die Bestätigungsmail lesen?

Zitat (von Jens1003):
Da ich vom 04.11.-15.11.2019 krank geschrieben war habe ich nicht mitbekommen, dass der Urlaub am 06.11. wieder zurückgenommen wurde.
Die Mail vom 6.11. konnten Sie dann aber nicht lesen?

Zitat (von Jens1003):
Zitat (von Anami):
Und in der Urlaubswoche warst du arbeitsfähig?
ja
Also von 4.11. bis 15.11. krank ... dann 5 Tage Urlaub ... und ab heute wieder krank?

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Guter Punkt, Guy.

Das sollten Sie nochmal erklären, Jens, denn diese Fragen werden wohl auch von anderer Seite aus auf den Tisch gebracht werden....

Und der blaubär hat natürlich auch recht wenn er davon ausgeht, daß für diese Zeit kein Geld kommen wird - da muß man sich auch noch mit befassen, wenn es soweit ist.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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