Hallo zusammen,
ich werde seit einiger Zeit von einem meiner zwei Chefs gemobbt und führe deswegen ein vorbildliches Mobbingtagebuch. Natürlich hab ich alles mögliche versucht, das Mobbing abzustellen und habe dem anderen Chef (die haben die Kanzlei zu jeweils 50%) deshalb auch am 30.6.2008 einen ausführlichen Brief geschrieben und alles geschildert und um Abhilfe gebeten. Er kennt auch meinen aufgrund des Mobbings gesundheitlich beschissenen Zustand und versteht das auch und sagt aber, er könne nichts machen, weil die eben gleichberechtigt sind und er versucht mich zu schützen, wo er kann. Naja... nun ist es seit dem 30.6. nicht wirklich besser geworden. Am Montag bin ich z.B. in die Kanzlei gekommen und habe durch einen Zufall herausgefunden, dass ich einen kompletten Tätigkeitsbereich weggenommen bekommen habe, den ich seit 4 Jahren alleinverantwortlich hatte (Die EDV Administration in unserer Kanzlei). Man hat einfach alle Passwörter geändert und so kam ich nicht mehr ran. Als ich daraufhin meinen (guten) Chef ansprach, meinte er, er hätte es nur vergessen, mir zu sagen, wobei die Anweisung zur Wegnahme von den Mobber kam. Ich war verständlicherweise fix und fertig, habe geweint und einen rasenden Puls gehabt, mir war kotzübel und mein linkes Ohr fing an zu klingeln. Ich bin dann in das Zimmer meines (guten) Chefs und habe ihm die aktuellen Ordner herein gestellt und zu ihm gesagt, dass ich nach Hause gehe. Wir haben flexible Arbeitszeiten im Vertrag (nur zur Ergänzung). Er konnte deutlich sehen, dass es mir bescheiden ging und hat auch nichts zu mir gesagt. Ich bin direkt zum Arzt gefahren, hab mich auf dem Nachhauseweg übergeben und der Arzt hat mich gleich krank geschrieben, weil ich ja auch wie gesagt schon seit längerer Zeit nervlich ein Wrack bin.
Blöd wie ich bin, bin ich trotzdem am Dienstag wieder zur Arbeit gegangen. Und hab gleich die Quittung bekommen, eine Abmahnung wegen unerlaubten Verlassen der Arbeitsstelle.
Was meint ihr, wie soll ich mich verhalten?
Abmahnung wegen unerlaubten Verlassen der Arbeitsstelle
Hallo,
was steht denn genau
wegen der flexiblen Arbeitszeit im Vertrag? Meist ist es so, dass wenn es die Arbeit nicht
zuläßt, dass man dann eben NICHT gehen darf.
Eine Abmahnung kannst du so im Raum stehen lassen und musst nichts unternehmen. Aber du kannst natürlich [schriftlich] eine Darstellung aus deiner Sicht dem AG übergeben. Eine Abmahnung wird ja in aller Regel vorbereitend für eine Kündigung ausgesprochen. In einem evt. Kündigungsschutzprozess könnte immer noch die Rechtmäßigkeit dieser geklärt werden. Fraglich ist allerdings, ob eure Kanzlei überhaupt unter das Kündigungsschutzgesetz fällt? Wieviele Angestellte gibt es bei euch?
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"Wie war das mit dem Pferd vor der Apotheke? <img src=http://smiliestation.de/smileys/Tiere/259.gif></img>
"
-- Editiert von Apothekenpferd am 30.07.2008 21:45:21
Hallo, wir sind eine recht kleine Kanzlei.
Wenn man die Aushilfe und die angestellte Putzfrau mitzählt komme ich auf 11 Leute.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
quote:
komme ich auf 11 Leute.
Die arbeiten aber vermutlich nicht alle 30 (bzw. mehr als 30) Stunden pro Woche. Oder? Habt ihr auch Azubis, die du evtl. mitgezählt hast?
wo ist das problem ? du hast doch gesagt der arzt hätte dich krank geschrieben...
@Rosarot1972
Die Probleme könnten noch kommen! Und Mobbing ist schon da! Da ist es umso wichtiger, sich zu informieren, welches Szenario noch folgen könnte!
@Rabenmutter [welch netter Nick:)]
Lies dir mal das Kündigungsschutzgesetz durch, dann weißt du erstmal, ob ihr darunter fallt. Nur dann ist eine evt. nötig werdende Kündigungsschutzklage sinnvoll. Das Mobbingtagebuch ist schon ein sehr guter Anfang deiner Gegenwehr! Es gibt auch Beratungsstellen für Betroffene.
<a href="http://bundesrecht.juris.de/kschg/BJNR004990951.html#BJNR004990951BJNG000100311>KdSchG klick hier</a>
quote:
§ 23 Geltungsbereich
(1) 1Die Vorschriften des Ersten und Zweiten Abschnitts gelten für Betriebe und Verwaltungen des privaten und des öffentlichen Rechts, vorbehaltlich der Vorschriften des § 24 für die Seeschiffahrts-, Binnenschiffahrts- und Luftverkehrsbetriebe. 2Die Vorschriften des Ersten Abschnitts gelten mit Ausnahme der §§ 4 bis 7 und des § 13 Abs. 1 Satz 1 und 2 nicht für Betriebe und Verwaltungen, in denen in der Regel fünf oder weniger Arbeitnehmer ausschließlich der zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten beschäftigt werden. 3In Betrieben und Verwaltungen, in denen in der Regel zehn oder weniger Arbeitnehmer ausschließlich der zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten beschäftigt werden, gelten die Vorschriften des Ersten Abschnitts mit Ausnahme der §§ 4 bis 7 und des § 13 Abs. 1 Satz 1 und 2 nicht für Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis nach dem 31. Dezember 2003 begonnen hat; diese Arbeitnehmer sind bei der Feststellung der Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer nach Satz 2 bis zur Beschäftigung von in der Regel zehn Arbeitnehmern nicht zu berücksichtigen. 4Bei der Feststellung der Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer nach den Sätzen 2 und 3 sind teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden mit 0,5 und nicht mehr als 30 Stunden mit 0,75 zu berücksichtigen.
(2) 1Die Vorschriften des Dritten Abschnitts gelten für Betriebe und Verwaltungen des privaten Rechts sowie für Betriebe, die von einer öffentlichen Verwaltung geführt werden, soweit sie wirtschaftliche Zwecke verfolgen. 2Sie gelten nicht für Seeschiffe und ihre Besatzung.
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"Wie war das mit dem Pferd vor der Apotheke? <img src=http://smiliestation.de/smileys/Tiere/259.gif></img>
"
... die notwendige klarstellung hinsichtlich der konkreten frage wäre, dass du wegen plötzlich auftretender arbeitsunfähigkeit den arbeitsplatz verlassen und dir keineswegs selbst frei gegeben hast. diese verquickung ist unglücklich.
... du hast hoffentlich gut dokumentiert, dass du bei deinem anderen chef mobbing reklamiert und um hilfe/abstellen ersucht hast. wenn nichts passiert, solltest du eine klage wegen schmerzensgeld in erwägung ziehen, evtl. kommt sogar zurückhaltung der arbeitskraft infrage. dazu brauchst du aber einen guten fachanwalt.
Und jetzt?
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