Abmahnung wegen verspäteter Krankmeldung

6. Dezember 2013 Thema abonnieren
 Von 
Ogami
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 31x hilfreich)
Abmahnung wegen verspäteter Krankmeldung

Guten Morgen Community,

ich hätte da ein paar Fragen bezüglich einer Abmahnung, die ich gestern bekommen habe.

Folgendes Scenario:

Ich habe am Donnerstag vor Dienstschluss meinen direkten Vorgesetzten darüber informiert, dass ich starke Schmerzen in der rechten Hand habe und am darauf folgenden Freitag einen Arzt aufsuchen werde. Ich teilte ihm mit, dass ich versuchen werde, danach auf der Arbeit zu erscheinen. Freitags ging ich dann um 7.30 Uhr zu Hausarzt, musste dort knapp 90 Min. warten, diagnostiziert wurde eine Sehnenscheidenentzündung, ging zur Apotheke, um eine Handgelenkbandage zu holen, war gegen 11 Uhr wieder beim Arzt und musste dort erneut lange warten. Ca. um 12.30 verfasste ich dann mit dem Handy eine Email an meinen Arbeitgeber (ich kenne meinen Hausarzt schon viele Jahre, fuhr früher auch Skateboard mit ihm, daher konnte ich sein WLAN benutzen), was - meiner motorischen Einschränkung geschuldet - fast 25 Min. dauerte. Diese lautete wie folgt:

"Sehr geehrte Frau XXX,

ich befinde mich im Moment (wartend auf Schiene) in ärztlicher Behandlung, ich werde wohl einige Tage ausfallen, da ein Verdacht auf Sehnenscheidenentzündung besteht. Ich kann momentan leider nicht anrufen, da mein Gesprächsguthaben erschöpft ist, werde mich aber am Montag sofort bei Ihnen melden.

Mit freundlichem Gruß..."

Montags habe ich dann sofort zu Beginn der Bürozeiten, also 8 Uhr, in der Firma angerufen. Und zwar direkt auf dem Apparat meiner Chefin. Diese war allerdings an besagtem Montag nicht im Hause, ich sprach mit ihrer persönlichen Assistentin, die auch sehr nett und zuvorkommend war. Ich informierte darüber, dass ich bis einschließlich 04.12. arbeitsunfähig sei und dass ich die AU-Bescheinigung zusenden werde. Diese habe ich dann, da ich keine Briefmarke im Haus hatte, gegen 10 Uhr in einem Schreibwarengeschäft mit Postannahmestelle abgegeben.

Die Abmahnung, die mir gestern Abend, 05.12.2013 - per Boten zugestellt - in den Briefkasten gelegt wurde, sieht folgendermaßen aus:

"Sehr geehrter Herr...,

Ihr nachfolgend beschriebenes Verhalten zwingt uns leider, Sie hiermit ausdrücklich abzumahnen.

Der Abmahnung liegt folgender Sachverhalt zugrunde:

Am Donnerstag, den 28.11.2013 teilten Sie Ihrem unmittelbaren Vorgesetzten, Herrn ..., mit, Sie würden am Freitag, den 29.11.2013 vor Arbeitsbeginn zum Arzt gehen und danach zur Arbeit erscheinen. Sie sind jedoch am 29.11.2013 nicht erschienen, sondern haben sich um 13:02 Uhr per Email gemeldet und mitgeteilt, sie seien noch beim Arzt und würden "wohl einige Tage ausfallen". Erst am Montag, den 02.12.2013 haben Sie sich dann telefonisch im Büro gemeldet und mitgeteilt, Sie seien bis einschließlich Mittwoch, den 04.12.2013 krankgeschrieben. Eine entsprechende am 29.11.2013 ausgestellte AU-Bescheinigung ist erst am 04.12.2013 im Büro eingegangen.

Durch Ihr Verhalten haben Sie mehrfach gegen Ihre Anzeigepflicht bei Arbeitsunfähigkeit verstoßen. Sie sind verpflichtet, uns über jede Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich telefonisch zu informieren. Dies bedeutet, dass Sie sich bei uns melden müssen, sobald feststeht, dass Sie wegen Krankheit nicht zur Arbeit erscheinen werden. Nach Feststellung der voraussichtlichen Dauer durch Ihren behandelnden Arzt haben Sie uns auch diese unverzüglich telefonisch mitzuteilen. Hilfsweise wäre diese Mitteilung auch per Email möglich gewesen, hätte aber am 29.11.2013 erfolgen müssen. Dies gilt sowohl bei Ersterkrankung als auch bei Verlängerung einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit. Die haben sich am 29.11.2013 jedoch erst gegen 13 Uhr gemeldet und Angaben über die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit sogar erst am 02.12.2013 gemacht. Ihr Verhalten macht uns die Planung der Abläufe in Ihrer Abteilung unmöglich.

Des Weiteren haben Sie auch gegen die bestehende Nachweispflicht verstoßen. Nach Ihrem Arbeitsvertrag sind Sie zur Arbeitsleistung verpflichtet; sollten Sie hierzu unverschuldet nicht in der Lage sein, haben Sie den Hinderungsgrund (z.B. Krankheit) nicht nur mitzuteilen, sondern auch nachzuweisen durch Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bereits am gleichen Tage. Dies entspricht Ihrer arbeitsvertraglichen Regelung. Dies bedeutet, dass Sie uns die Ihnen vom Arzt ausgestellte AU-Bescheinigung unverzüglich übermitteln müssen. Die AU-Bescheinigung, die Ihnen am 29.11.2013 bereits ausgestellt worden ist, ist jedoch erst am 04.12.2013, d.h. 5 Tage nach Ausstellung, bei uns eingegangen. Damit wurde die Nachweise zu spät und mithin nicht ordnungsgemäß erbracht.

Durch Ihr Verhalten haben Sie gegen Ihre gesetzlichen und arbeitsvertraglichen Pflichten verstoßen, indem Sie die Ihnen obliegende Anzeige- und Nachweispflicht verletzt haben. Wir erteilen Ihnen daher eine Abmahnung und fordern Sie auf, künftig Ihre gesetzlichen und arbeitsvertraglichen Pflichten voll einzuhalten, insbesondere Ihrer Anzeige- und Nachweispflicht bei Arbeitsunfähigkeit uneingeschränkt nachzukommen.

Bei wiederholtem Fehlverhalten bzw. erneuter Verletzung Ihrer arbeitsvertraglichen Pflichten müssen Sie mit weiteren arbeitsrechtlichen Konsequenzen, bis hin zum Ausspruch der Kündigung rechnen.

Mit freundlichen Grüßen..."

Ich sollte noch erwähnen, dass ich einige Tage vor meiner Arbeitsunfähigkeit ein Gespräch mit meiner Chefin - welche auch Sicherheitsbeauftragte in unserem Hause ist - hatte. Ich arbeite seit 9 Monaten in dieser Firma als stellvertretender Lagerleiter, war bisher noch nicht erkrankt und habe in diesem Gespräch - nach vorhergegangener Rechtsberatung durch die Arbeitskammer - reklamiert, dass mein Arbeitsplatz unzureichend bzw. nicht geheizt wird, dort Temperaturen bis teilweise -5°C herrschen und sie nach meiner Meinung und der des Mitarbeiters der Arbeitskammer gegen ihre unternehmerische Sorgfaltspflicht verstößt. Leider wurde diese Diskussion mit den Worten "auf einer Baustelle ist es auch kalt" beendet. Winter- bzw. Wärmeschutzkleidung wird - auch auf Anfrage hin - nicht durch die Firma gestellt, auch die Sicherheitsschuhe müssen wir selbst zahlen.

Ich bin durch eingereichte Folgebescheinigung bis einschließlich 15.12. arbeitsunfähig, mein Arzt wird mich auch weiterhin krank schreiben, weil die Möglichkeit besteht, dass eine Sehnenscheidenentzündung chronisch wird, wenn sich die verursachenden Umstände nicht ändern.

Meine Chefin ist übrigens promovierte Juristin, das aber nur am Rande.

Ich halte die Abmahnung für Schikane, was soll ich tun?

P.S.: Meine Freundin war so nett, sich diese Zeilen von mir diktieren zu lassen.

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38335 Beiträge, 13980x hilfreich)

Gar nichts solltest Du tun. Du hast Dich offensichtlich nicht an vereinbarte Regelungen gehalten, und das rechtfertigt immer eine Abmahnung.

Wenn Du jetzt was dagegen tust, dann werden sich die Fronten so verhärten, dass in diesem Arbeitsverhältnis nichts mehr dauerhaft geht. Sollte auf der Basis dieser Abmahnung eine Kündigung irgendwann erfolgen, dann wird das Gericht ohnehin die Rechtmäßigkeit der Abmahnung mit überprüfen.

wirdwerden

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8x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ogami
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 31x hilfreich)

Das ist mein Problem. Wo habe ich mich nicht an vereinbarte Regelungen gehalten?


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27x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38335 Beiträge, 13980x hilfreich)

Du hast den gelben Zettel nicht rechtzeitig eingereicht. Steht doch in der Abmahnung.

wirdwerden

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4x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Ogami
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 31x hilfreich)

Auf Anfrage wurde mir bestätigt, dass der Brief den Poststempel vom 02.12.2013 trägt. Das war doch fristgerecht.

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2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12327.12.2013 13:12:34
Status:
Schüler
(369 Beiträge, 241x hilfreich)

quote:
nicht nur mitzuteilen, sondern auch nachzuweisen durch Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bereits am gleichen Tage. Dies entspricht Ihrer arbeitsvertraglichen Regelung.


Du hättest bereits am "ersten" Tag deine AU abgeben müssen. Da du nicht fusskrank warst, am Freitag noch Zeit gewesen wäre. Hättest du oder ein Bote die AU abgeben müssen.

Ist zwar ne Sch... Regelung, aber scheinbar die aus deinem Vertrag. Ich würde in Zukunft mal die Technik FAX benutzen, dein Arzt wird dir sicher gestatten zu faxen.

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3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38335 Beiträge, 13980x hilfreich)

29.11. wäre offensichtlich fristgerecht gewesen. Vielleicht der 30.11. Aber nicht der 2. oder 5. 12.

wirdwerden

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Ogami
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 31x hilfreich)

Ich war bisher noch nicht krank, ich verstehe auch, was da steht, mir war bisher - da ich mit der Situation nicht konfrontiert wurde - nur die Tragweite nicht bewusst. Ich wohne 30km von meiner Arbeitsstelle entfernt, ich finde das etwas viel verlangt. Weiterhin werde ich mir wohl schleunigst eine neue Arbeit suchen, dieser Arbeitsvertrag gefällt mir nicht. Ich konkretisiere auch meine Frage: Dürfen "die" das?

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2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12327.12.2013 13:12:34
Status:
Schüler
(369 Beiträge, 241x hilfreich)

Ja, das dürfen die - sie hatten das ja mit dir vereinbart.

Und 30 Kilometer muss du doch eh jeden Tage zurücklegen. Da du ja bezahlt wirst und nichts an den Beinen hast....

Alternativ gibts das Faxgerät, den Boten, Brieftaube, evtl. sogar einen Scan per Mail.



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3x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38335 Beiträge, 13980x hilfreich)

Nun ja, mir war nicht bewusst, dass ich meine Schwiegermutter nicht umbringen durfte. Das bringt mir nix. Kapiert?

Ja, bei jedem Verstoß gegen den Arbeitsvertrag - da dürfen die das. Die Überprüfung ist doch erst im Fall einer Kündigungsschutzklage sinnvoll. Verhärte vorher in eigenem Interesse die Fronten nicht.

wirdwerden

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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Noraia
Status:
Beginner
(141 Beiträge, 44x hilfreich)

Hallo Ogami,

wie meine Vorschreiber schon sagten:
Ja - dürfen die.

In der Regel muss eine AU am dritten Krankheitstag beim AG vorliegen. Der AG kann aber verlangen, dass diese bereits am ersten Tag vorliegt.
Wie du das machst, ist erstmal dein Problem. Wie gesagt, faxen, per Scan usw.
Somit war deine AU verspätet angekommen.

Meiner Meinung nach hättest du dem Arbeitgeber auch am besten nach dem Verlassen der Praxis (nach deiner Aussage so ca. 9 Uhr) gesagt, dass du noch beim Arzt bist und ausfällst, du meldest dich aber später nochmal, wenn du was Genaues weißt. Und hättest dich dann am selben Tag nochmal "detalliert" krank melden müssen.

So ist die Abmahnung meiner Meinung nach gerechtfertigt.
Entschuldige dich dafür, und dann sollte alles wieder "im Lot" sein. Nur mit der Abmahnung in deiner Akte wirst du leben müssen.

VG
Noraia

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2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38335 Beiträge, 13980x hilfreich)

Kommen wir doch mal auf das zurück, was die Abmahnung ist. Ein Versuch des Arbeitgebers, den Arbeitnehmer auf den rechten Weg zurück zu bringen. Ist keine Bestrafung. Wenn er jetzt die Regeln einhält, ist alles okay. Und die Überprüfung der Abmahnung auf Rechtmässigkeit/Verhältnismässigkeit erfolgt im Falle einer Kündigung doch ohnehin durch das Gericht.

Also, Ruhe bewahren, draus lernen und vielleicht in Zukunft Arbeitsverträge durchlesen, ehe man sie unterschreibt.

wirdwerden

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1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Was steht wörtlich im AV zum Zeitpunkt der AU-Vorlage?

Das diese bereits am ersten beim AG sein muss, dürfte fraglich sein. Man sollte immer fein säuberlich zwischen den einzelnen Sachverhalten bei Krankheit/Arbeitsunfähigkeit unterscheiden und nicht alles in einen Topf werfen.
Da hätten wie zunächst die Anzeigepflicht gegenüber dem AG, die unverzüglich erfolgen muss. Das ist m.E. geschehen, wenn der AG bereits am Vorabend bescheid weiss.
In welcher Form ist erst mal nebensächlich, ob der AG die telefonische Mitteilung verlangen darf, halte ich z.b. für nicht abschliessend geklärt. Was sollte gegen E-mail sprechen, wenn diese Art der Kommuniktaion im Unternehmen möglich ist?

Der zweite Punkt die die Nachweispflicht, die zunächst gesetzlich geregelt ist und vom AG bekanntermassen auch bereits für den ersten Tag verlangt werden kann. Das beudeutet hingegen nicht, dass die AU-Bescheinigung auch am ersten Tag beim AG eintreffen muss. Da warte ich immer noch auf ein Urteil, wo das ein Arbeitsgericht fordert oder für rechtmässig ansieht. Das BAG hat diese bisher immer offen gelassen oder offen lassen können.

Klar ist, dass die AU-Bescheinigung nach 5 Tagen zu spät abgegeben wurde.

Ich kann mir gut vorstellen, dass hier ein Kündigungsgrund konstruiert werden soll. Gegen die Abmahnung sollte man natürlich aktuell nicht vorgehen, zumal ja mindestens der Punkt der zu späten Abgabe der AU dem AN anzukreiden ist.

1x Hilfreiche Antwort

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