Der Arbeitgeber schickt Abmahnung. Der Grund ist, dass der erkrankte Mitarbeiter nicht rechtzeitig vor der Krankheit gewarnt hat.
Tatsächlich war der Anruf im Voraus auf einem Telefon, das offiziell für solche Nachrichten vorgesehen war. Die bloße Tatsache des Anrufs ist natürlich leicht zu beweisen.
Wahrscheinlich ist der Arbeitgeber aufgrund häufiger Erkrankungen seit langem unzufrieden mit dem Arbeitnehmer, hat seine Unzufriedenheit aber nicht offiziell zum Ausdruck gebracht und will den Arbeitnehmer offenbar wegen schlechten Benehmens entlassen.
Unmittelbar vor Erhalt dieser Abmahnung beschwerte sich der Arbeitnehmer beim Arbeitgeber zweimal – einmal schriftlich, das zweite Mal per E-Mail: über Belästigung durch Kollegen.
Es ist nicht schade, diesen Job zu verlieren, aber ich möchte trotzdem verstehen, was im Zusammenhang mit dem möglichen ALG1-sperre für 12 Wochen durch das Arbeitsamt und einer möglichen Klage im Arbeitskampf nach der Kündigung zu tun ist:
Gegen die Abmahnung beim Arbeitgeber auch schriftlich Widerspruch einlegen?
Bitten Sie darum, die Abmahnung zu entfernen und im Falle einer Ablehnung vor Gericht zu gehen? (Es ist notwendig, den Arbeitgeber im Rahmen eines Arbeitsvertrags auf der anderen Seite Deutschlands zu verklagen)
Oder in keiner Weise reagieren und im Falle einer erneuten unangemessenen Abmahnung und Kündigung vor Gericht und dem Arbeitsamt Stellung nehmen? Wie könnten das Arbeitsgericht und das Arbeitsamt reagieren, wenn sie feststellen, dass der Arbeitnehmer der Abmahnung zuvor nicht widersprochen hat?
Abmahnung - wie reagieren?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
ZitatDer Grund ist, dass der erkrankte Mitarbeiter nicht rechtzeitig vor der Krankheit gewarnt hat. :
Was steht denn nun wirklich dort drin? Den Wortlaut bitte ...
ZitatDie bloße Tatsache des Anrufs ist natürlich leicht zu beweisen. :
Abgesehen davon, das das nicht wirklich was nützt: das könnte man jetzt wie genau?
Bitte mal den Wortlaut der Abmahnung...danke.ZitatDer Grund ist, dass der erkrankte Mitarbeiter nicht rechtzeitig vor der Krankheit gewarnt hat. :
Genau so. Die Abmahnung zu Hause abheften.ZitatOder in keiner Weise reagieren :
Erst, wenn dem AN die schriftliche Kündigung vorliegt, gehts weiter .
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Man kann eine Gegendarstellung zu den Personalakten reichen, man kann klagen. Letzteres macht wenig Sinn, da im Rahmen einer Kündigungsschutzklage die Abmahnung ohnehin überprüft wird, sofern das abgemahnte Verhalten auch Grund für die Kündigung war.
Ich würde mir eher mal überlegen, wieso der Arbeitgeber die Abmahnung geschickt hat. Ob das die Basis/Vorbereitung einer Kündigung ist, oder nur, den Arbeitnehmer auf den rechten Weg zu bringen.
"Abmahnung Meldepflichtverletzung Sehr geehrter Herr ***, leider sehen wir uns gezwungen , Sie aufgrund des nachfolgend dargestellten Sachverhaltes abzumahnen und Sie an Ihre arbeitsvertraglichen Pflichten zu erinnern . Am *** , sind Sie nicht wie eingeplant zu Ihrer Schicht erschienen und haben es auch versäumt , sich bei Ihrem direkten Vorgesetzten oder dessen Stellvertreter ordnungsgemäß vor Beginn Ihrer Schicht zu melden , um den Grund Ihrer Arbeitsverhinderung mitzuteilen . Sie haben gegen Ihre arbeitsvertragliche Meldepflicht verstoßen : Im Falle einer krankheitsbedingten oder aus sonstigen Gründen veranlassten Arbeitsverhinderung hat der Arbeitnehmer den Arbeitgeber unverzüglich und noch vor Arbeitsbeginn zu informieren ."
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Beweisen Sie die Tatsache des Anrufs: Das Telefon des Mitarbeiters enthält die Nummer und die Dauer des Anrufs. Der Inhalt des Anrufs kann natürlich nicht bewiesen werden.
Hat man sich denn beim richtigen Mitarbeiter arbeitsunfähig gemeldet? Oder bei einem Kollegen und wann vor Arbeitsbeginn?
wirdwerden
Es geht also gar nicht darum, dass der erkrankte Mitarbeiter nicht rechtzeitig vor der Krankheit gewarnt hat. Sondern darum das der AG unterstellt das die Krankmeldung nicht rechtzeitig erfolgt ist.
ZitatDer Inhalt des Anrufs kann natürlich nicht bewiesen werden. :
Das ist dann das große Problem ...
Sofern die Gegenseite ein Smartphone ist, wäre eine SMS eventuell besser.
ZitatMan kann eine Gegendarstellung zu den Personalakten reichen :
Naja, oft genug schreibt man sich damit um Kopf und Kragen.
ZitatOb das die Basis/Vorbereitung einer Kündigung ist, :
Sieht so aus
Zitatwill den Arbeitnehmer offenbar wegen schlechten Benehmens entlassen. :
Da ist wohl nur Abheften nötig.ZitatAbmahnung Meldepflichtverletzung :
Bei wem hat der AN angerufen? Was hat er gesagt?
Beim nächsten *krank* den Schichtleiter informieren (oder wer vorgesetzt ist). Den *Krankenschein* dann abgeben.
Haha. Dann könnte man zB. auch nachts um 2Uhr anrufen, oder eine E-Mail oder WhatsApp an den Vorgesetzten schicken...mit Info: kann leider nicht zur Frühschicht kommen, bin vermutlich arbeitsunfähig= *krank*.Zitathat der Arbeitnehmer den Arbeitgeber unverzüglich und noch vor Arbeitsbeginn zu informieren ." :
Und geht am nächsten Morgen zum Arzt
Wenn es aber morgens doch schon wieder gut geht, geht man zum Dienst.
Einige Stunden vor Beginn des Arbeitstages rieft Mitarbeiter die offiziell für solche Anrufe vorgesehene Nummer an. Der Krankenstand wurde am ersten Krankheitstag übergeben.
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Vielen Dank für Ihre Kommentare, die Situation ist klarer geworden!
Der Mitarbeiter ist nicht sehr verärgert über den möglichen Arbeitsausfall, er wollte nur die Möglichkeiten verstehen, auf die Situation zu reagieren.
ZitatEinige Stunden vor Beginn des Arbeitstages rieft Mitarbeiter die offiziell für solche Anrufe vorgesehene Nummer an. :
Dann teilt man das so (etwas genauer) dem Arbeitgeber schriftlich mit.
"Sehr geehrte Damen und Herren,
bezüglich der von Ihnen ausgestellten Abmahnung möchte ich Ihnen mitteilen, dass ich am xx.xx.2022 um xx.xx Uhr meine Arbeitsunfähigkeit telefonisch unter der von Ihnen bekanntgegebenen Rufnummer vorschriftsmäßig und rechtzeitig gemeldet habe.
Ich sehe die Abmahnung damit als unberechtigt an.
Ich bitte Sie dieses Schreiben meiner Personalakte hinzuzufügen. "
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