Abmahnung - wie reagieren?

17. September 2022 Thema abonnieren
 Von 
Emigrant
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)
Abmahnung - wie reagieren?

Der Arbeitgeber schickt Abmahnung. Der Grund ist, dass der erkrankte Mitarbeiter nicht rechtzeitig vor der Krankheit gewarnt hat.
Tatsächlich war der Anruf im Voraus auf einem Telefon, das offiziell für solche Nachrichten vorgesehen war. Die bloße Tatsache des Anrufs ist natürlich leicht zu beweisen.
Wahrscheinlich ist der Arbeitgeber aufgrund häufiger Erkrankungen seit langem unzufrieden mit dem Arbeitnehmer, hat seine Unzufriedenheit aber nicht offiziell zum Ausdruck gebracht und will den Arbeitnehmer offenbar wegen schlechten Benehmens entlassen.
Unmittelbar vor Erhalt dieser Abmahnung beschwerte sich der Arbeitnehmer beim Arbeitgeber zweimal – einmal schriftlich, das zweite Mal per E-Mail: über Belästigung durch Kollegen.

Es ist nicht schade, diesen Job zu verlieren, aber ich möchte trotzdem verstehen, was im Zusammenhang mit dem möglichen ALG1-sperre für 12 Wochen durch das Arbeitsamt und einer möglichen Klage im Arbeitskampf nach der Kündigung zu tun ist:

Gegen die Abmahnung beim Arbeitgeber auch schriftlich Widerspruch einlegen?

Bitten Sie darum, die Abmahnung zu entfernen und im Falle einer Ablehnung vor Gericht zu gehen? (Es ist notwendig, den Arbeitgeber im Rahmen eines Arbeitsvertrags auf der anderen Seite Deutschlands zu verklagen)

Oder in keiner Weise reagieren und im Falle einer erneuten unangemessenen Abmahnung und Kündigung vor Gericht und dem Arbeitsamt Stellung nehmen? Wie könnten das Arbeitsgericht und das Arbeitsamt reagieren, wenn sie feststellen, dass der Arbeitnehmer der Abmahnung zuvor nicht widersprochen hat?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39713x hilfreich)

Zitat (von Emigrant):
Der Grund ist, dass der erkrankte Mitarbeiter nicht rechtzeitig vor der Krankheit gewarnt hat.

Was steht denn nun wirklich dort drin? Den Wortlaut bitte ...



Zitat (von Emigrant):
Die bloße Tatsache des Anrufs ist natürlich leicht zu beweisen.

Abgesehen davon, das das nicht wirklich was nützt: das könnte man jetzt wie genau?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31903 Beiträge, 5623x hilfreich)

Zitat (von Emigrant):
Der Grund ist, dass der erkrankte Mitarbeiter nicht rechtzeitig vor der Krankheit gewarnt hat.
Bitte mal den Wortlaut der Abmahnung...danke.

Zitat (von Emigrant):
Oder in keiner Weise reagieren
Genau so. Die Abmahnung zu Hause abheften.

Erst, wenn dem AN die schriftliche Kündigung vorliegt, gehts weiter .

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38327 Beiträge, 13979x hilfreich)

Man kann eine Gegendarstellung zu den Personalakten reichen, man kann klagen. Letzteres macht wenig Sinn, da im Rahmen einer Kündigungsschutzklage die Abmahnung ohnehin überprüft wird, sofern das abgemahnte Verhalten auch Grund für die Kündigung war.

Ich würde mir eher mal überlegen, wieso der Arbeitgeber die Abmahnung geschickt hat. Ob das die Basis/Vorbereitung einer Kündigung ist, oder nur, den Arbeitnehmer auf den rechten Weg zu bringen.

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#4
 Von 
Emigrant
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)

"Abmahnung Meldepflichtverletzung Sehr geehrter Herr ***, leider sehen wir uns gezwungen , Sie aufgrund des nachfolgend dargestellten Sachverhaltes abzumahnen und Sie an Ihre arbeitsvertraglichen Pflichten zu erinnern . Am *** , sind Sie nicht wie eingeplant zu Ihrer Schicht erschienen und haben es auch versäumt , sich bei Ihrem direkten Vorgesetzten oder dessen Stellvertreter ordnungsgemäß vor Beginn Ihrer Schicht zu melden , um den Grund Ihrer Arbeitsverhinderung mitzuteilen . Sie haben gegen Ihre arbeitsvertragliche Meldepflicht verstoßen : Im Falle einer krankheitsbedingten oder aus sonstigen Gründen veranlassten Arbeitsverhinderung hat der Arbeitnehmer den Arbeitgeber unverzüglich und noch vor Arbeitsbeginn zu informieren ."

-------------
Beweisen Sie die Tatsache des Anrufs: Das Telefon des Mitarbeiters enthält die Nummer und die Dauer des Anrufs. Der Inhalt des Anrufs kann natürlich nicht bewiesen werden.

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38327 Beiträge, 13979x hilfreich)

Hat man sich denn beim richtigen Mitarbeiter arbeitsunfähig gemeldet? Oder bei einem Kollegen und wann vor Arbeitsbeginn?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39713x hilfreich)

Es geht also gar nicht darum, dass der erkrankte Mitarbeiter nicht rechtzeitig vor der Krankheit gewarnt hat. Sondern darum das der AG unterstellt das die Krankmeldung nicht rechtzeitig erfolgt ist.



Zitat (von Emigrant):
Der Inhalt des Anrufs kann natürlich nicht bewiesen werden.

Das ist dann das große Problem ...
Sofern die Gegenseite ein Smartphone ist, wäre eine SMS eventuell besser.



Zitat (von wirdwerden):
Man kann eine Gegendarstellung zu den Personalakten reichen

Naja, oft genug schreibt man sich damit um Kopf und Kragen.



Zitat (von wirdwerden):
Ob das die Basis/Vorbereitung einer Kündigung ist,

Sieht so aus
Zitat (von Emigrant):
will den Arbeitnehmer offenbar wegen schlechten Benehmens entlassen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31903 Beiträge, 5623x hilfreich)

Zitat (von Emigrant):
Abmahnung Meldepflichtverletzung
Da ist wohl nur Abheften nötig.

Bei wem hat der AN angerufen? Was hat er gesagt?
Beim nächsten *krank* den Schichtleiter informieren (oder wer vorgesetzt ist). Den *Krankenschein* dann abgeben.

Zitat (von Emigrant):
hat der Arbeitnehmer den Arbeitgeber unverzüglich und noch vor Arbeitsbeginn zu informieren ."
Haha. Dann könnte man zB. auch nachts um 2Uhr anrufen, oder eine E-Mail oder WhatsApp an den Vorgesetzten schicken...mit Info: kann leider nicht zur Frühschicht kommen, bin vermutlich arbeitsunfähig= *krank*.
Und geht am nächsten Morgen zum Arzt

Wenn es aber morgens doch schon wieder gut geht, geht man zum Dienst. :smile:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#8
 Von 
Emigrant
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)

Einige Stunden vor Beginn des Arbeitstages rieft Mitarbeiter die offiziell für solche Anrufe vorgesehene Nummer an. Der Krankenstand wurde am ersten Krankheitstag übergeben.
--------
Vielen Dank für Ihre Kommentare, die Situation ist klarer geworden!
Der Mitarbeiter ist nicht sehr verärgert über den möglichen Arbeitsausfall, er wollte nur die Möglichkeiten verstehen, auf die Situation zu reagieren.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10630 Beiträge, 4199x hilfreich)

Zitat (von Emigrant):
Einige Stunden vor Beginn des Arbeitstages rieft Mitarbeiter die offiziell für solche Anrufe vorgesehene Nummer an.


Dann teilt man das so (etwas genauer) dem Arbeitgeber schriftlich mit.

"Sehr geehrte Damen und Herren,

bezüglich der von Ihnen ausgestellten Abmahnung möchte ich Ihnen mitteilen, dass ich am xx.xx.2022 um xx.xx Uhr meine Arbeitsunfähigkeit telefonisch unter der von Ihnen bekanntgegebenen Rufnummer vorschriftsmäßig und rechtzeitig gemeldet habe.
Ich sehe die Abmahnung damit als unberechtigt an.
Ich bitte Sie dieses Schreiben meiner Personalakte hinzuzufügen. "

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