Hallo liebes Forum, ich brauche eure Hilfe.
Durch zwei falsch gesetzte Kürzel im der Rechnungsabteilung eines Unternehmens wurden 2 Jahre zu viel für einen Trandport abgerechnet. Dies viel dem besagtem Arbeitnehmer selbst auf. Der zurückzahlende Betrag an die andere Firma beläuft sich auf 50.000€
Eine Abmahnung folgte ohne vorherige Ankündigung.
2 Wochen später trudelte die zweite Abmahnung ein. Bei der Übergabe eines Kunden von einem ausscheidenden Mitarbeiter wurde eine per Email vereinbarte Preiserhöhung nicht sorgfältig an den Neuen Verantwortlichen übermittelt, daraufhin folgte eine email dies zu bearbeiten die aufgrund hohem arbeitsaufkommens irgendwie durchgesickert ist. Es wurden durch diesen Fehler 10.000€ zu wenig belastet weil auch die über Monate nicht auffiel.
Der Mitarbeiter der diese zwei Abmahnungen erhalten hat ist seit 15 Jahren im Betrieb und hat bisher weder Ermahnungen noch Abmahnungen erhalten. Wird zudem von allen gelobt und hat bisher nichts schlechtes vorzuweisen.
Die Abmahnungen wurden sorgfältig postalisch zugesandt und mit allen nötigen Klauseln zwecks kündigungsandrohung versehen. Sie gingen jedoch nicht durch den Betriebsrat.
Ist das denn so rechtens? Wegen zwei „Flüchtigkeitsfehlern" gleich so abzumahnen? Und wie geht man gegen so etwas vor?
Ich bin rechtlich wirklich nicht im Bilde und suche hier antworten bzw. Einen Rat.
Ich danke vielmals in Voraus.
Liebe Grüße
Abmahnung wirklich rechtens?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Wenn das 'Fllüchtigkeits'-Fehler sein sollten, sind die Auswirkungen gleichwohl nicht unerheblich.
Der AG kann alles abmahnen, wenn AN vertraglich Geschuldetes nicht abliefern bzw. leisten - hier Sorgfalt.
Für eine Abmahnung ist es unerheblich, ob AN sich in den Jahren zuvor nix Abmahnwürdiges geleistet hat (sowenig es interessiert, dass du zuvor immer brav gefahren bist, wenn du z.B. im Verkehr geblitzt wirst).
Den BR muss der AG bei Abmahnungen nicht anhören.
Dagegen vorzugehen bringt hier gar nichts, insofern die Vorfälle ja nicht bestritten werden - dass du sie als 'Flüchtigkeitsfehler' und quasi bedeutungslos einordnest, muss den AG nicht interessieren. (Es wäre sogar kontraproduktiv, das den AG wissen zu lassen).
Eine Abmahnung wird eigentlich erst bedeutsam, wenn der AG darauf eine Kündigung gründen will.
Und: eine Abmahnung wird zunehmend bedeutungslos, je länger sie zurückliegt - in ein paar Jahren ohne weitere Vorkommnisse kann sich der AG nicht mehr darauf berufen.
Also abheften und sorgfältiger arbeiten.
Ja, es ist rechtens. Dagegen vorgehen? Gar nicht. Und ab jetzt sorgfältiger arbeiten.ZitatIst das denn so rechtens? Wegen zwei „Flüchtigkeitsfehlern" gleich so abzumahnen? Und wie geht man gegen so etwas vor? :
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Vielen Dank für die schnellen Antworten. Das hat mir sehr geholfen!
Einen schönen Tag noch und alles Gute!
ZitatUnd ab jetzt sorgfältiger arbeiten. :
Das sagt sich so leicht, ist in einem System hoher Arbeitsverdichtung und Arbeitsüberlastung im Alltag aber schwer ohne den oder andern Fehler umzusetzen, und den AG darauf aufmerksam zumachen das man die beauftragte Arbeit bei sorgfältiger Abarbeitung nicht schaffen kann kommt beim Vorgesetzten i.d.R. auch nicht so gut an.
Da sitzt man in der Zwickmühle!
Letztendlich hilft aber Alles nichts, bei einem nicht zu bewältigenden Arbeitsaufkommen bleibt letztendlich nur die Rückmeldung zum Chef das Arbeit liegen bleibt.
-- Editiert von Alter Sack am 10.09.2020 11:50
@altersack leicht gesagt usw.
Dazu fällt mir der gute alte Murphy ein:
„Man hat niemals Zeit, es richtig zu machen, aber immer Zeit, es noch einmal zu machen."
―Edward A. Murphy - https://gutezitate.com/zitat/232899
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
6 Antworten
-
12 Antworten
-
9 Antworten
-
2 Antworten
-
3 Antworten
-
10 Antworten
-
24 Antworten