Hallo,
Kann ein Arbeitgeber eine bereits getätigte Abmahnung wieder zurücknehmen und wenn , ja ...ist dieses an Bedingungen gebunden?
Abmahnung zurücknehmen
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
ZitatKann ein Arbeitgeber eine bereits getätigte Abmahnung wieder zurücknehmen :
Ja
Zitatist dieses an Bedingungen gebunden? :
Wenn eine der beteiligten Seiten welche stellt ...
ZitatKann ein Arbeitgeber eine bereits getätigte Abmahnung wieder zurücknehmen :
Eine Abmahnung ist eine einseitige, nicht annahmebedürftige, nicht bindende Willenserklärung ("wenn nicht ..., dann Kündigung"), die kann man als Erklärender zurücknehmen (oder ignorieren), wie man möchte.
Das gilt in jedem Kontext (Arbeitsrecht, Mietrecht, normales Zivilrecht, ...).
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Du lässt ja nix wissen über die Hintergründe deiner Frage.
Eine Abmahnung ist berechtigt, oder sie ist es nicht. Ein Drittes gibt es da nicht.
Der normale Vorgang wäre in etwa doch
- AG mahnt ab, i.d.R. schriftlich. Die Abmahnung kommt zur Personalakte
- AG tut nichts, akzeptiert die Abmahnung. ( Mit den Jahren verliert die Abmahnung an Gewicht, so dass nach x Jahren der AG darauf keine Kündigung mehr aufbauen kann. )
- AN kann eine Gegendarstellung abfassen, die dann auch der Personalakte beigeheftet wird
- AN kann ggf. gerichtlich durchsetzen, dass die Abmahnung aus der Personalakte zu entfernen ist.
Wenn also der AG die Abmahnung aus der Personalakte entfernen will (oder soll? Und wenn 'soll', auf Grund oder Veranlassung wessen?), braucht es Gründe - etwa die (späte) Einsicht, dass die Abmahnung unbegründet ist.
Wieso sollte dann AN sich darauf einlassen, dass AG Bedingungen dazu stellt?
M.E geht da nur 'ganz oder gar nicht'.
N.B. Auch eine unberechtigte Abmahnung behält der Rechtsprechung nach ihre Ermahnungsfunktion.
-- Editiert von blaubär+ am 19.06.2020 09:31
Kiruami trug bei seiner Arbeit bei der Bahn und Arbeiten im Gleisbereich keine Warnweste... das sah der AG.ZitatDu lässt ja nix wissen über die Hintergründe deiner Frage. :
und dafür kassierte der AN höchstwahrscheinlich eine Abmahnung...
https://www.123recht.de/forum/arbeitsrecht/Arbeitsrecht-__f572550.html
.... Dank für die Aufklärung, Anami.
Nur verdunkelt sich der Sinn der Anfrage damit noch mehr - die Abmahnung war ja wohl gerechtfertigt. Warum also sollte er die zurücknehmen?
Ob sich darauf ggf. eine Kündigung stützen lässt im Fall einer Wiederholung, ist dann eine andere Frage.
Mir scheint, dass Kiruami der Sache zu viel Bedeutung zumisst, wenn er so lange und wiederholt darauf rumhackt.
Und jetzt?
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